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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzielle Situation von Witwen und Entwicklung bei den Witwenrenten

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

27.12.2022

Aktualisiert

09.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/463625.11.2022

Finanzielle Situation von Witwen und Entwicklung bei den Witwenrenten

der Abgeordneten Gerrit Huy, René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die finanzielle Situation von Witwen lässt sich zumindest teilweise aus dem Alterssicherungsbericht 2020 Bundestagsdrucksache 19/24926 und dem Rentenversicherungsbericht 2021 Bundestagsdrucksache 20/184 ersehen.

Gleichwohl verbleiben in den Augen der Fragesteller Fragen zur aktuellen Entwicklung der Hinterbliebenenversorgung und insbesondere zur Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente.

Nach der aktuell geltenden Regelung wird nach Ablauf des Sterbevierteljahres eigenes Einkommen des Hinterbliebenen auf die Witwenrente angerechnet.

Dabei wird sowohl Erwerbseinkommen, wie zum Beispiel Arbeitsentgelt, als auch Erwerbsersatzeinkommen wie die eigene Altersrente auf die Witwenrente angerechnet.

Nach § 97 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI; https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__97.html) gilt ein Freibetrag in Höhe des 26,4-Fachen des Rentenwertes; der Freibetrag beträgt demnach derzeit 950,93 Euro (West) bzw. 937,72 Euro (Ost).

Bei Kindern erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-Fache des Rentenwertes.

Der Betrag des eigenen Einkommens, welcher über dem Freibetrag liegt, wird für die Kürzung der Witwenrente herangezogen.

Von dem den Freibetrag übersteigenden Nettoeinkommen werden dann 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet und diese Rente entsprechend gekürzt, ggf. wird die Witwenrente auch bis auf 0 Euro gekürzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele große und kleine Witwen- bzw. Witwerrenten werden aktuell bzw. wurden im Jahr 2021 gezahlt (bitte zwischen Witwen- und Witwerrenten differenzieren)?

2

Wie viele Rentenneuzugänge bei Witwen- bzw. Witwerrenten gab es seit 2005 (bitte in tabellarischer Übersicht darstellen und bitte nach Witwenrenten und Witwerrenten differenzieren)?

3

Wie viele Rentenneuzugänge bei den Witwen- bzw. Witwerrenten gab es jährlich seit 2005 von Personen zwischen dem 45. Lebensjahr (bzw. der Altersgrenze für die große Witwenrente im Sinne von § 242a Absatz 5 SGB VI) und der Regelaltersgrenze, einzeln nach Jahrgängen aufgeteilt?

4

Wie hoch war in den Jahren seit 2005 das durchschnittliche Zugangsalter von Rentenzugängen bei den Witwen- bzw. Witwerrenten insgesamt und bezogen auf die Hinterbliebenen, die bereits vor der Regelaltersgrenze eine solche Rente beziehen?

5

Wie hat sich die Höhe der durchschnittlichen Witwen- bzw. Witwerrenten in der Zeit seit 1991 entwickelt (bitte in tabellarischer Übersicht darstellen und bitte nach Witwenrente und Witwerrente sowie neuen und alten Bundesländern differenzieren)?

6

Wie hat sich die Höhe der Witwen- bzw. Witwerrenten im Median in der Zeit seit 1991 entwickelt (bitte in tabellarischer Übersicht darstellen und bitte nach Witwenrente und Witwerrente sowie neuen und alten Bundesländern differenzieren)?

7

Wie hoch waren die jeweils höchsten gezahlten Witwen- bzw. Witwerrenten in der Zeit seit 1991 (bitte in tabellarischer Übersicht darstellen und bitte nach Witwenrente und Witwerrente differenzieren)?

8

Wie viele Bezieher einer Witwen- bzw. Witwerrente haben in den Jahren von 2019 bis 2021 weiteres zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne von § 18a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) erzielt, und wie viele davon gehörten der Altersgruppe unterhalb der Regelaltersgrenze an (bitte in tabellarischer Übersicht darstellen und, soweit möglich, zwischen Erwerbseinkommen und anderem Einkommen differenzieren)?

9

Wie hoch war der jeweilige prozentuale Anteil der Bezieher einer Witwenbzw. Witwerrente, die in den Jahren von 2019 bis 2021 weiteres Einkommen erzielt haben?

10

In wie vielen Fällen handelte es sich dabei (Bezugnahme auf Frage 8) jeweils um einen rentenschädlichen Hinzuverdienst, also einen Verdienst, der die jeweilige Zuverdienstgrenze nach § 97 SGB VI überschritten hat und der zu einer Einkommensanrechnung führte?

11

Wie hoch war der jeweilige prozentuale Anteil der Bezieher einer Witwenbzw. Witwerrente, bei dem in den Jahren von 2019 bis 2021 ein rentenschädlicher Hinzuverdienst vorlag?

12

In wie vielen Fällen eines rentenschädlichen Hinzuverdienstes (Bezugnahme auf Frage 10) kam es zu einer Einkommensanrechnung, die im Ergebnis zu einer 0-Euro-Witwenrente führte?

13

Wie hoch war der jeweilige prozentuale Anteil der Bezieher einer Witwenbzw. Witwerrente, bei dem in den Jahren von 2019 bis 2021 ein rentenschädlicher Hinzuverdienst vorlag, der im Ergebnis zu einer 0-Euro-Witwenrente führte?

14

Wie hoch war bei Vorliegen eines rentenschädlichen Hinzuverdienstes der durchschnittliche Anrechnungsbetrag (Bezugnahme auf Frage 10 bzw. 12; dabei bitte, soweit möglich, zwischen Beziehern ober- und unterhalb der Regelaltersgrenze und zwischen Erwerbseinkommen und sonstigem Einkommen differenzieren)?

15

Wie hoch waren die Minderausgaben für die Deutsche Rentenversicherung durch eine Einkommensanrechnung bei Überschreiten der Zuverdienstgrenzen bei gewährten großen und kleinen Witwen- bzw. Witwerrenten sowie Erziehungsrenten jeweils für die Jahre seit 2015 (bitte in tabellarischer Übersicht darstellen)?

16

Wie hoch waren die Minderausgaben für die Deutsche Rentenversicherung durch eine Einkommensanrechnung bei Überschreiten der Zuverdienstgrenzen bei gewährten großen Witwen- bzw. Witwerrenten aufgrund eines anzurechnenden Erwerbseinkommens, alternativ bei den Rentenbeziehern unterhalb der Regelaltersgrenze, jeweils für die Jahre seit 2015 (bitte in tabellarischer Übersicht darstellen)?

17

Wie hat sich die gesamte Einkommenslage der Bezieher von Witwen- bzw. Witwerrenten seit 2004 – differenziert nach Witwen und Witwern und Beziehern ober- und unterhalb der Regelaltersgrenze – entwickelt (bitte tabellarisch darstellen)?

18

Wie haben sich die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für Renten wegen Todes einschließlich der Witwen- bzw. Witwerrenten und die dazugehörigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seit 2005 entwickelt, und welchen Anteil haben diese Ausgaben jeweils an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (bitte differenziert tabellarisch darstellen, ähnlich wie auf Bundestagsdrucksache 16/1274, https://dserver.bundestag.de/btd/16/012/1601274.pdf)?

19

Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Neuzugänge zur Witwenbzw. Witwerrente an Hinterbliebene vom 45. Lebensjahr an (bzw. Altersgrenze für die große Witwenrente im Sinne von § 242a Absatz 5 SGB VI) bis zur jeweiligen Regelaltersgrenze seit 2005?

20

Wie viele Rentensplittingverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2002 bis 2021 durchgeführt (bitte tabellarisch darstellen und nach alten und neuen Bundesländern differenzieren)?

21

Wie hoch waren bzw. sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Renten nach dem erfolgten Splitting im Durchschnitt und im Median für die Zeit von 2002 bis 2021 (bitte tabellarisch darstellen und nach alten und neuen Bundesländern differenzieren)?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die tatsächliche Nachfrage nach dem Rentensplitting, und sieht sie Handlungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen, um die Nachteile des Rentensplittings gegenüber der Witwenrente, wie den vollständigen Verlust des Anspruchs auf Witwenrente nach Durchführung des Splittings, zu verringern?

23

Wie haben sich die Anzahl und das Volumen der Witwenrentenabfindungen in der allgemeinen Rentenversicherung seit 2019 entwickelt?

Berlin, den 23. November 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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