Staatliche Krisenkommunikation mit der Bevölkerung bei großflächigen Stromausfällen
der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im September 2022 warnte der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) angesichts der aktuellen Energiekrise vor der Gefahr flächendeckender Stromausfälle im bevorstehenden Winter. Der DStGB bemängelte, dass weder Bundesregierung noch Bevölkerung auf einen großflächigen Ausfall der Stromversorgung vorbereitet seien (https://www.welt.de/wirtschaft/plus240967795/Blackout-Gefahr-gegeben-Was-Deutschland-im-kommenden-Winter-droht.html).
Nach Berechnungen der Berlin Energie Netzholding droht eine nachhaltige Überlastung des Berliner Stromnetzes, wenn die Haushalte in einer Gasmangellage massenweise auf elektrische Geräte wie Lüfter zur Wärmeerzeugung umsteigen würden. Die folgenden Stromausfälle könnten „mehrere Tage bis Wochen dauern“, bis die Überlastungsschäden an den Umspannstationen wieder behoben seien, so die landeseigene Holding. Schon jetzt besteht für solche Transformatoren nach Auskunft des Berliner Staatssekretärs für Wirtschaft, Energie und Betriebe Tino Schopf ein Mangel an Ersatzteilen (https://www.tagesspiegel.de/berlin/szenarien-fur-den-ernstfall-70-prozent-der-berliner-haushalte-konnten-zeitweise-der-strom-abgestellt-werden-8647420.html).
Der Bevölkerungsschutz obliegt bei Katastrophen- und Unglücksfällen in Friedenszeiten den Ländern; die Bundesbehörden leisten Amtshilfe, wenn die Bewältigung des Unglücksfalls die Kräfte des betroffenen Bundeslandes übersteigt (Artikel 35 des Grundgesetzes). Die Bundesregierung verfügt über eigene Kommunikationswege, um im Notfall die Bevölkerung und staatliche Stellen untereinander mit wichtigen Informationen zu versorgen (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/krisenmanagement/krisenkommunikation/krisenkommunikation-node.html). Insbesondere elektronische Warnmethoden sind dabei aber ihrerseits auf eine zuverlässige Energieversorgung angewiesen, um ihre Funktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Die Fragesteller interessieren sich dafür, wie die Bundesregierung bei einem Blackout sicherstellt, dass Notfallwarnungen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, die Bevölkerung rechtzeitig erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Vorbereitungen hat die Bundesregierung getroffen, um im Fall eines großflächigen Stromausfalls den Zugang der Bevölkerung zu wesentlichen Informationen und Nachrichten insbesondere zur Versorgung mit Lebensmitteln, Kraftstoffen und medizinischer Hilfe im Zusammenwirken mit den Ländern sicherzustellen?
Welche organisatorischen Vorkehrungen und technischen Lösungen sind dafür vorgesehen?
Wie stellt die Bundesregierung in einem solchen Fall den Betrieb elektronischer Zahlungssysteme ggf. zusammen mit den Ländern sicher, welche Rolle kommt dabei dem Bargeld zu, und wie informiert sie darüber die Bevölkerung?
Über welche Warninfrastruktur verfügt die Bundesregierung im Krisenfall allgemein (sogenannter Warnmix), und wie hoch ist derzeit die Einsatzfähigkeit der jeweiligen Warnmethoden?
Über welche Warninfrastruktur verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder im Krisenfall allgemein, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Einsatzfähigkeit der jeweiligen Warnmethoden?
Verfügt die Bundesregierung über Krisenkommunikationssysteme, die auch bei flächendeckenden Stromausfällen funktionieren (auch genannt schwarzfallfest)?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich, und wie gelangt die Bundesregierung zu ihrer Einschätzung als schwarzfallfest?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Verfügen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung über schwarzfallfeste Krisenkommunikationssysteme?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie gelangen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung zu ihrer Einschätzung als schwarzfallfest?
b) Wenn nein, wieso nach Kenntnis der Bundesregierung nicht?
Wie robust gewappnet gegen plötzliche Stromausfälle ist insbesondere der Betrieb des Modularen Warnsystems „MoWas“, das „auch in Krisenzeiten ausfallsicher“ sein soll (https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/krisenmanagement/krisenkommunikation/krisenkommunikation-node.html), von Cell Broadcast (vgl. https://www.mdr.de/wissen/warnmeldung-aufs-handy-wie-funktioniert-cell-broadcast-100.html) und der Notfall-Informations- und Nachrichten-App „NINA“ (https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Warn-App-NINA/warn-app-nina_node.html)?
Misst die Bundesregierung dem Satelliteninternet als Kommunikationsmittel bei einem großflächigen Stromausfall Bedeutung bei, und wenn ja, welche?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Ausbau kommunaler Sirenennetze bei einem großflächigen Stromausfall bei, und warum lässt sie trotz positiver Resonanz der Kommunen ihr Sirenenförderprogramm zum Jahresende auslaufen (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022/07/om-20-sirenenfoerderprogramm.html)?
Gibt es Planungen der Bundesregierung, die Nutzung von Krisenkommunikationsmitteln bei gezielten Stromabschaltungen (kontrollierte sogenannte Brownouts) zum Zwecke der Stromersparnis ebenfalls einzuschränken?
Wenn ja, welche Kommunikationssysteme sollen prioritär aufrechterhalten werden, und warum diese?
Wie lange ist die Vorwarnzeit für das Absetzen von Warnmeldungen vor einem Blackout bei einem Blackout in der Warninfrastruktur des Bundes (bitte nach Krisenkommunikationsmittel aufschlüsseln)?
Wie weit sind die Vorbereitungen der Bundesregierung auf den bundesweiten Warntag am 8. Dezember 2022 gediehen (https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/07/pm-19-bundesweiter-warntag-221208.html)?
Befindet sich die Bundesregierung im Plansoll, und wenn nein, warum nicht?
Verfügt die Bundesregierung über wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen Gendern in der Krisenkommunikation die Verständlichkeit von Informationen für die Bevölkerung erhöht?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich?
b) Wenn nein, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Gendern in Notfallsituationen kontraproduktiv ist?
Plant die Bundesregierung, schriftliche oder mündliche Warnmeldungen an die Bevölkerung im Falle einer Gasmangellage oder sonstigen Notfallsituation zu gendern?
Wenn ja, welche Form des Genderns ist geplant, und wie bewertet die Bundesregierung solche Sprachregelungen angesichts der aus der LÜKEX 18 gewonnenen Erkenntnis, dass „eine bevölkerungsnahe und empathische Ausdrucksweise angestrebt“ werden solle (Auswertungsbericht LÜKEX 18, S. 36, https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/LUEKEX/luekex18-auswertungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=5)?
Plant die Bundesregierung, namentlich bei der Verwendung von Cell Broadcast zu gendern?
Wenn ja, welche Form des Genderns ist geplant, und hält die Bundesregierung solche Sprachregelungen angesichts der technischen Beschränkung einer einzelnen Nachricht auf 93 Zeichen für zielführend (https://netzpolitik.org/2021/einfuehrung-von-cell-broadcast-rueckt-naeher/; bitte ausführen)?