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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Schlussfolgerungen aus dem Bericht der EU-Antibetrugseinheit OLAF zu Frontex

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

09.12.2022

Aktualisiert

18.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/465125.11.2022

Schlussfolgerungen aus dem Bericht der EU-Antibetrugseinheit OLAF zu Frontex

der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die EU-Antibetrugseinheit OLAF legte am 28. Februar 2022 einen Bericht zur Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) vor.

Gegenstand des Berichts sind Vorwürfe von Pushbacks und Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen. Der Schwerpunkt liegt auf möglichen Rechtsbrüchen in der Ägäis, von wo die griechische Küstenwache umfassenden journalistischen Recherchen zufolge immer wieder Schutzsuchende in türkische Gewässer zurückschleppen und dort auf seeuntauglichen Booten oder antriebslosen Rettungsinseln dem Meer aussetzen soll (DER SPIEGEL: Frontex in illegale Pushbacks von Flüchtlingen verwickelt, 23. Oktober 2020; DER SPIEGEL: Europas Grenzen sind ein rechtsfreier Raum, 17. Juli 2021). Der OLAF-Bericht zeigt, dass die Leitungsebene von Frontex von diesen Menschenrechtsverletzungen Kenntnis hatte, es aber bewusst vermied, diese zu melden; zudem soll Frontex Medienberichten zufolge einige Pushbacks mit europäischen Steuergeldern unterstützt haben (DER SPIEGEL: Vertuscht, verschleiert, belogen, 28. Juli 2022).

Untersucht wurde Medienberichten zufolge auch die Situation auf dem zentralen Mittelmeer. Bei einem Pushback vor der libyschen Küste sollen unter den Augen von Frontex-Beamten im April 2020 mehrere Menschen ums Leben gekommen sein. Ein Überwachungsflugzeug von Frontex habe vier überfüllte Boote mit Geflüchteten im zentralen Mittelmeer gesichtet. Frontex-Beamte hätten auf Bildschirmen in der Zentrale in Warschau beobachtet, dass die maltesischen Behörden die Menschen tagelang nicht retteten. Sie hätten lediglich einen Teil von ihnen mit Trinkwasser versorgt und sie nach Italien weitergeleitet. Die übrigen Geflüchteten seien von einem Fischkutter eines maltesischen Unternehmens zurück nach Libyen geschleppt worden. Als das Schiff in Tripolis ankam, waren fünf Leichen an Bord; sieben weitere Menschen waren schon zuvor ertrunken. Die Beamten sollen ihre Vorgesetzten daraufhin gebeten haben, eine Untersuchung der Grundrechtsbeauftragten zu veranlassen. Trotz mehrfachen Insistierens soll dies abgelehnt worden sein, obwohl es nach Einschätzung von OLAF klare Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen gab (DER SPIEGEL: Frontex vertuschte auch Pushbacks nach Libyen, 13. Oktober 2022).

Insgesamt kommt der OLAF-Bericht zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich des internen Grundrechte-Monitorings und des Berichtssystems zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen („serious incidents reports“) bei Frontex erhebliche Probleme bestehen; auch habe die Frontex-Führung die Grundrechtsbeauftragte daran gehindert, auf operative Informationen zuzugreifen. Der OLAF-Bericht wurde Mitte Oktober 2022 von einer Transparenzplattform und einem Nachrichtenmagazin öffentlich gemacht.

Aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/3653 geht hervor, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat und das Bundespolizeipräsidium den OLAF-Bericht „zur Kenntnis genommen“ haben. Im Wesentlichen enthalte der Bericht „Darstellungen von Fehlverhalten von drei leitenden Mitarbeitern bei Frontex, u. a. dem ehemaligen Exekutivdirektor“ Fabrice Leggeri, so die Einschätzung der Bundesregierung. Für die Bundesregierung habe sich aus dem Bericht die Forderung nach „lückenloser Aufklärung und nach schneller Abstellung der aufgeführten Defizite“ ergeben. Positiv sei die Einstellung von mehr Grundrechtebeobachtern und die Überarbeitung des Melde- und Berichtswesens bei Frontex. Mit neuer Leitung könne Frontex einen „Neuanfang einleiten“, was die Bundesregierung ausdrücklich unterstütze (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3653). Fabrice Leggeri war in Reaktion auf den OLAF-Bericht im April 2022 zurückgetreten. An mehreren Stellen verweist die Bundesregierung ferner auf Berichte einer Frontex-Arbeitsgruppe im Europäischen Parlament (EP) sowie einer Arbeitsgruppe des Frontex-Verwaltungsrats, wonach keine Beteiligung von für Frontex im Einsatz befindlichen „Grenzschutzkräften“ an illegalen Zurückweisungen festgestellt worden sei. Auch der Vorwurf, dass Frontex Überwachungsflüge abgezogen habe, um nicht mehr Zeuge von Pushbacks zu werden, sei durch diese Arbeitsgruppen nicht bestätigt worden (Antwort zu den Fragen 5 und 8 auf Bundestagsdrucksache 20/3653).

Die Fragestellerinnen und Fragesteller sehen die Gefahr, dass die Bundesregierung nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller bestehende strukturelle Missstände bei Frontex auf persönliches Fehlverhalten der Frontex-Spitze reduziert. Außerdem fürchten sie, dass Konsequenzen aus dem OLAF-Bericht von Seiten der Bundesregierung ausbleiben, zumal diese erklärte, es sei weder geplant, Frontex zu ersuchen, den Einsatz in Griechenland zu beenden noch deutsche Beamtinnen und Beamte aus dem Frontex-Einsatz in Griechenland zurückzuziehen (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3653).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wurde die Forderung der Bundesregierung nach „lückenloser Aufklärung“ der im OLAF-Bericht festgestellten Defizite nach ihrer Kenntnis und Einschätzung bereits erfüllt (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3653)?

Falls ja, wie erfolgte dies genau, falls nein, soll es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Untersuchungen zur Rolle von Frontex geben, und wer soll diese ggf. durchführen?

2

Inwiefern sah die Bundesregierung in Bezug auf die im OLAF-Bericht festgestellten Defizite (Bundestagsdrucksache 20/3653) überhaupt weiteren Aufklärungsbedarf, nachdem OLAF nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller im Rahmen seiner Untersuchung bereits eine umfassende Aufklärung geleistet hatte?

Welche Fragen wurden nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung im OLAF-Bericht ggf. noch nicht beantwortet (bitte genau auflisten)?

3

Wurden die im OLAF-Bericht festgestellten Defizite nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung zwischenzeitlich abgestellt?

a) Falls ja, wie zeigt sich dies konkret, und wo besteht ggf. weiterer Handlungsbedarf?

b) Falls nein, was unternimmt die Bundesregierung ggf., um sicherzustellen, dass die gefundenen Defizite behoben werden?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung die abweichenden Ergebnisse der Untersuchungen von OLAF bzw. der Arbeitsgruppen im EP und des Frontex-Verwaltungsrats?

a) Wie gewichtet die Bundesregierung die jeweiligen Untersuchungsberichte, und welche weiteren Untersuchungen sind aus ihrer Sicht ggf. erforderlich, um angesichts gegenteiliger Feststellungen zu einem eindeutigen Ergebnis zu kommen?

b) Hält die Bundesregierung die Untersuchung des Frontex-Verwaltungsrats in Kenntnis des OLAF-Berichts für aktuell und erschöpfend?

5

Wann genau wurde der OLAF-Bericht im Bundesinnenministerium und im Bundespolizeipräsidium zur Kenntnis genommen, und durch wen genau geschah dies (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/3653)?

a) Haben zwischenzeitlich weitere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung den OLAF-Bericht gelesen, und wenn ja, welche?

b) Ist insbesondere die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser persönlich über dessen Inhalte unterrichtet worden, und falls ja, wann, falls nein, warum nicht?

c) Wer innerhalb der Bundesregierung hat die Schlussfolgerungen aus dem OLAF-Bericht gezogen?

6

Sieht die Bundesregierung nach wie vor keinen Anlass für eine Anwendung des Artikels 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 1896/2019 oder einen Rückzug deutscher Beamtinnen und Beamten aus dem Frontex-Einsatz in Griechenland (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3653)?

7

Kommt es nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung momentan bzw. seit Fertigstellung des OLAF-Berichts in der Ägäis zu Grundrechtsverletzungen durch die griechische Küstenwache an Schutzsuchenden?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Beamtinnen und Beamte im Rahmen von Frontex-Einsätzen daran beteiligt waren, in der Ägäis Flüchtlingsboote zu stoppen und die Asylsuchenden anschließend an die griechische Küstenwache zu übergeben, welche die Geflüchteten dann Medienberichten zufolge in türkischen Gewässern zurückgelassen haben soll (https://taz.de/Pushbacks-auf-dem-Mittelmeer/!5851450/)?

a) Wenn nein, warum zieht sich die Bundesregierung dann nicht aus der gemeinsamen Operation zurück?

b) Inwiefern nimmt die Bundesinnenministerin Nancy Faeser ihre Schutzverantwortung für die eigenen Beamtinnen und Beamten wahr?

9

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass deutsche Beamtinnen und Beamte im Frontex-Einsatz nicht (ungewollt) in mögliche illegale Pushbacks verwickelt werden?

10

Haben sich Vertreter der Bundesrepublik Deutschland seit März 2020 im Verwaltungsrat von Frontex dafür eingesetzt, dass bei Einsätzen in der Ägäis EU-Recht eingehalten und Menschenrechte geachtet werden, und wenn ja, wie (bitte nach einzelnen Sitzungen des Verwaltungsrats auflisten)?

11

Wird die Bundesregierung sich in den EU-Gremien dafür einsetzen, dass Griechenland keine weiteren Gelder im Bereich „Grenzschutz“ erhält, solange Vorwürfe schwerer Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen im Raum stehen, und falls nein, warum nicht?

12

Wurde der OLAF-Bericht zu Frontex in Gremien auf EU-Ebene, insbesondere im Ausschuss der Ständigen Vertreter thematisiert, und wenn ja, welche Haltung hat die Bundesregierung hierbei eingenommen, und welche Haltung haben andere Mitgliedstaaten, insbesondere Griechenland, dabei eingenommen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Gesprächen ggf.?

13

Wie viele deutsche Beamtinnen und Beamte sind momentan im Rahmen von Frontex-Operationen in Griechenland eingesetzt (bitte nach Tätigkeiten aufschlüsseln)?

14

In welcher Form und welchen Zeiträumen unterstützt bzw. unterstützte Frontex in Ungarn nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte „rückkehrbezogene Aktivitäten“ (https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20221014IPR43210/frontex-abgeordnete-verweigern-entlastung-fur-haushaltsjahr-2020)?

Waren bzw. sind bei entsprechenden Frontex-Einsätzen auch deutsche Beamtinnen und Beamte beteiligt, und falls ja, wann, und wie viele, und wie ist dies ggf. damit zu vereinbaren, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 5a auf Bundestagsdrucksache 20/2943 mitteilte, dass am 27. Januar 2021 alle Frontex-Operationen in Ungarn ausgesetzt worden seien?

Berlin, den 14. November 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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