Schutz der biologischen Vielfalt – Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010 in Japan
der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dr. Barbara Höll, Dorothee Menzner, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) und der 5. Konferenz der Unterzeichnerstaaten des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit (MOP 5) im Oktober 2010 in Nagoya (Japan), endet die deutsche Präsidentschaft der UN-Konvention. Die Bundesrepublik Deutschland hatte den Vorsitz im Mai 2008 übernommen. Als übergeordnetes Ziel stand, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2010 zu stoppen und eine rückläufige Entwicklung für den Verlust von Arten einzuleiten.
Durch die Vereinbarung des Biodiversitätsziels 2010 kam es zu einer Reihe von Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität. Dazu gehörten die Schaffung neuer terrestrischer und küstennaher aquatischer Schutzgebietssysteme, die Unterschutzstellung bestimmter Arten und die Eindämmung einiger unmittelbarer Ursachen für die Schädigung von Ökosystemen durch Umweltverschmutzung sowie für die Ausbreitung invasiver Arten. Auf einigen Gebieten gibt es messbare Ergebnisse. Das zeigt, dass es durchaus wirksame Instrumente gibt, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu reduzieren. Voraussetzungen sind der klare politische Wille und ein entsprechender Mitteleinsatz.
Schon im Januar 2010, zur Eröffnungskonferenz zum internationalen Jahr der biologischen Vielfalt in Berlin, stand jedoch fest: Das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten bzw. umzukehren, wird weit verfehlt. Auch bei der Klärung von Haftungsfragen zur biologischen Sicherheit sind die Staaten nicht weitergekommen.
Der weltweit ungebremste Ressourcenverbrauch führt nach wie vor zu einem Fortschreiten des Artenverlustes. Täglich sterben ca. 130 Arten aus.
Der umweltpolitische Fortschrittsbericht der EU-Kommission sieht dringenden Nachholbedarf für den Schutz der Biodiversität.
Dem Erhalt der biologischen Vielfalt und biologischen Sicherheit muss ressortübergreifend national und international der notwendige politische Stellenwert eingeräumt werden. Es geht um den globalen Erhalt und die Nutzungsfähigkeit der biotischen Lebensgrundlagen der Menschheit.
Der Beschluss, ein wissenschaftliches Gremium für Biodiversität – Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) als internationale Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Biodiversität einzurichten, ist ein Erfolg der Konferenz in Busan, Südkorea im Juni 2010. Die EU-Kommission hat ein Diskussionspapier für eine Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt nach 2010 mit einem Zeithorizont bis 2020 vorgelegt. Verschiedene Fraktionen forderten die Bundesregierung in den letzten Monaten auf, Maßnahmen zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu ergreifen.
Die Bundesrepublik Deutschland steht zum Ende ihrer CBD-Präsidentschaft in der Pflicht, das Vertragsstaatentreffen im Oktober 2010 in Nagoya (Japan) zum Erfolg zu führen. Dazu muss Deutschland international, aber auch im eigenen Land, sichtbare Zeichen setzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Worin sieht die Bundesregierung die wichtigsten Aufgaben für das Vertragsstaatentreffen der UN-Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) im Oktober 2010 in Nagoya (Japan) in Anbetracht des nach wie vor rasanten weltweiten Verlustes von biologischer Vielfalt?
Auf welche internationalen Vereinbarungen arbeitet die Bundesregierung zum Abschluss ihrer Präsidentschaft der UN-Konvention hin, um das Vertragsstaatentreffen zum Erfolg zu führen?
Welchen deutschen Beitrag will die Bundesregierung in ihrer federführenden Rolle der CBD-Präsidentschaft für den internationalen Biodiversitätsschutz erbringen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von den Mitgliedstaaten beschlossene Budgetkürzung des EU-Haushaltes für 2011 in den Posten zur Bewahrung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen?
Welche Bemühungen will die Bundesregierung unternehmen, um die Kürzung von EU-Mitteln für Projekte aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz auf nationaler Ebene zu kompensieren?
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um die Arbeitsfähigkeit des weltweiten Wissenschaftsrates zu Biodiversitätsfragen (IPBES) zu gewährleisten, bitte untergliedert nach
bei der Bereitstellung von Fachpersonal,
bei der Bereitstellung von technischer Infrastruktur zur Datenvernetzung,
bei der Datenvernetzung (bitte ausführen, wie diese nach Ansicht der Bundesregierung erfolgen soll)?
Wann wird IPBES die Arbeit aufnehmen?
Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus der Prüfung der Ergebnisse des High-Level-Meetings „Vision for Biodiversity beyond 2010“ gezogen, bitte die Prioritäten der Bundesregierung für ihr Engagement und die Aktionen, mit denen die Bundesregierung ihre Prioritäten in den internationalen Kontext einbringen will, einzeln ausführen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Optionen für ein Biodiversitätskonzept der EU für die Zeit nach 2010, insbesondere
hält die Bundesregierung in Bezug auf den Zeithorizont eine Quantifizierung von Teilzielen für erforderlich,
wenn ja, welche Prioritäten setzt die Bundesregierung, und
welchen Beitrag will die Bundesregierung für die Umsetzung der EU-Strategie nach 2010 im Jahr 2011 leisten?
Wird die Bundesregierung die „Business and Biodiversity Initiative“ (B&B-Initiative) über 2010 hinaus weiterführen, und wenn ja, wie hoch sind die erforderlichen Finanzmittel geplant, und wenn nein, welche Kriterien dienten als Entscheidungsgrundlage?
Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolge der Bemühungen ein, die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in anderen Politikfeldern zu verankern?
Wie und in welchen Einzelplänen schlägt sich die Integration der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt im Bundeshaushaltsplan 2011 nieder?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung 2010 eingeleitet, um die in der Nationalen Strategie benannten Ursachen für den Verlust der biologischen Vielfalt zu mindern?
Welche konkreten Schritte der Bundesländer sind nach Ansicht der Bundesregierung zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie notwendig (zum Beispiel Biodiversitätsstrategien auf Landesebene)? Welche Verabredungen wurden dazu mit den Bundesländern getroffen?
Welche Maßnahmen mit dem Ziel der Aufklärung und Popularisierung bezüglich der Themen Artenvielfalt und Artenschutz sind seitens der Bundesregierung im diesjährigen von der Organisation der Vereinten Nationen ausgerufenen Jahr der Biodiversität in Planung oder in Durchführung?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Ziele der Nationalen Strategie im Moorschutz in Deutschland, wie den signifikanten Rückgang des Torfabbaus bis 2015, zu erreichen?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Garten- und Landschaftsbaubranche in die B&B-Initiative einzubinden?
Warum schließt die Bundesregierung einen ökonomischen Anreiz des Einsatzes von Torfersatzstoffen im Gartenbau derzeit aus?
Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Informationskampagne zur biologischen Vielfalt, um über regionale Fachbehörden, Kommunalvertretungen und regionale Umwelt- und Naturschutzverbände hinaus, die Zivilgesellschaft zu erreichen und Handlungskompetenz zu vermitteln?
Wie weit ist die Bundesregierung mit der Prüfung der Wirksamkeit eines zonierten Satzungsrechtes der Kommunen und weiterer finanzieller Anreizinstrumente für die Reduzierung des Flächenverbrauchs als Steuerungsinstrumente zugunsten der biologischen Vielfalt vorangeschritten, welche Anreizinstrumente werden dabei auf ihre Wirksamkeit geprüft, und wann sind Ergebnisse zu erwarten?
Wann tritt das Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Kraft, und
welche Maßnahmen beinhaltet das Programm,
in welcher Höhe sollen die einzelnen Bereiche gefördert werden,
nach welchen Kriterien sollen die Mittel vergeben werden,
werden die Mittel des Bundesprogramms auf der Grundlage einer Richtlinie vergeben, und wenn ja, nach welcher,
wenn ja, trifft dies dann auch schon für die im Haushalt 2011 eingestellten Mittel zu, und
wenn nein, ist für die Mittelvergabe ein Wettbewerb angedacht?
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie der Europäischen Umweltagentur (EEA) zur Gefährdung der alpinen Ökosysteme?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, auch im Rahmen des Ziels der Nationalen Strategie für die Verwirklichung eines internationalen Biotopverbundes in den Alpen, zur Verbesserung des Gefährdungsstatus der gebirgsspezifischen Lebensraumtypen?
Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung, für Deutschland ein Auenschutzprogramm zu erarbeiten, welche Maßnahmen haben dabei für die Bundesregierung Priorität, und welche Höhe müsste nach Meinung der Bundesregierung das einzusetzende Finanzvolumen umfassen?
Welche Auswirkungen wird die EU-Richtlinie 2009/145/EG (EU-Erhaltungssortenrichtlinie Gemüse) auf die agrobiologische Vielfalt im Bereich Saatgut nach Ansicht der Bundesregierung haben? Wie wird sich das Prinzip der Ursprungsregion diesbezüglich auswirken?
Wann wird die EU-Erhaltungssortenrichtlinie Gemüse in nationales Recht umgesetzt?
Welche Ausnahmen zum Erhalt alter Gemüsesorten werden zur Verwirklichung der Forderungen des CBD von der Bundesregierung geplant?
Welche Möglichkeiten nutzt die Bundesregierung, um darauf Einfluss zu nehmen, dass die Flächen der Pflanzenforschungsstation Pawlowsk bei Sankt Petersburg (insgesamt ca. 90 ha) mit ihren weltweit bedeutenden Genbanken insbesondere für Obstsorten keinem Luxusappartements- Bauprojekt zum Opfer fallen?