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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Munitionsbevorratung und Lieferkettenengpässe

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.03.2023

Aktualisiert

30.08.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/481506.12.2022

Munitionsbevorratung und Lieferkettenengpässe

der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauk, Martin Hess und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der letzten Legislaturperiode erhielt die Frage nach der Munitionsbevorratung der Bundeswehr durch eine Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder besondere mediale Aufmerksamkeit. Ministerpräsident Dr. Markus Söder behauptete, die Bundeswehr verfüge gerade einmal für einen Kampftag über Munition (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/sicherheitspolitik-bundeswehr-hat-nach-schaetzung-vieler-experten-nur-fuer-einen-tag-munition/25017024.html). Kleine Anfragen der Fraktion der FDP (Bundestagsdrucksache 19/3274 und der Fraktion der AfD (Bundestagsdrucksache 19/16090) zielten darauf ab, Klarheit über die Munitionsbevorratung zu erlangen.

In ihren jeweiligen Antworten auf die Kleinen Anfragen und mit Blick auf Ministerpräsident Dr. Markus Söders Aussage hob die damalige Bundesregierung hervor, dass die Vorgabe, für 30 Kampftage Munition vorzuhalten, nicht mehr den NATO-Kriterien entspräche. Diese richteten sich nach Aussage der Bundesregierung nunmehr nach den NATO Minimum Capability Requirements 2016 (MCR 2016) für Battle Decisive Munition (BDM), welche auch Teil der Planung der Nationalen Ambition 2032 gemäß Fähigkeitsprofil der Bundeswehr seien (Antwort zu den Fragen 1, 5a und 5b auf Bundestagsdrucksache 19/17101).

Diese Aussage ist nach Ansicht der Fragesteller bemerkenswert, denn beim Fähigkeitsprofil von 2018 handelt es sich eigentlich nur um eine Planungsvorgabe. Fraglich ist nach ihrer Auffassung dagegen, ob sie vom mehrheitlichen Willen getragen wird, die nötigen finanziellen Kosten aufzubringen, um die Bundeswehr in die Lage zu versetzen, die Nationale Ambition 2032 zu erreichen (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/fortschreibung-des-faehigkeitsprofils-der-bundeswehr-5012678).

Ferner überwiegt nicht nur in der Fraktion der AfD der Zweifel, ob und inwiefern eine sichere Finanzierung des Einzelplans (Epl.) 14 während und nach dem Auslaufen des sogenannten Sondervermögens möglich sein wird. Die vorliegenden Dokumente zeigen vielmehr, dass die Beschaffungen von Großwaffensystemen aus dem Epl. 14 weitgehend ausgegliedert und nun durch das Sondervermögen erfolgen sollen. Konkret bedeutet dies, dass der bisherigen Finanzplanung für den Epl. 14 im Kapitel 14 05 Beschaffungen im Wert von 3,2 Mrd. Euro entnommen und dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens zugerechnet werden (Erläuterungen und Vergleiche zum Regierungsentwurf des Verteidigungshaushalts 2023, S. 25 f.).

Trotz dieser Ausgliederung verringert sich der Epl. 14 im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 nur geringfügig und steigt sogar mit Blick auf den ursprünglichen Finanzplan (Erläuterungen und Vergleiche zum Regierungsentwurf des Verteidigungshaushalts 2023, S. 4). Eine genauere Betrachtung ergibt jedoch, dass sich die Erhöhung nach Lesart der Fragesteller hauptsächlich durch einen bevorstehenden Ausgleich der Inflation durch Lohn- und Soldsteigerungen ergibt, mithin konsumtiven Charakter besitzt. Lohn- und Solderhöhung durch die Anpassung an die Inflation sowie die Steigerungen bei der Materialerhaltung und bei Betreiberverträgen weisen aus Sicht der Fragesteller ferner darauf hin, dass die Bundeswehr nach dem Auslaufen des Sondervermögens auf eine ernste Finanzierungslücke zulaufen wird, wenn der Epl. 14 nicht sukzessive erhöht wird (Erläuterungen und Vergleiche zum Regierungsentwurf des Verteidigungshaushalts 2023, S. 11, 18). Zu diesem Ergebnis kommt auch die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V., die ausdrücklich auf die Problematik eines Einfrierens des Epl. 14 auf ein Niveau von 50,1 Mrd. Euro hinweist (https://dgap.org/de/forschung/publikationen/zeitenwende-der-verteidigungspolitik): „Bleibt der jährliche Verteidigungshaushalt bis 2030 konstant, entsteht eine Finanzierungslücke von 349 Mrd. Euro. Ein Teil dieser Lücke – 100 Mrd. Euro – wird durch das Sondervermögen aufgefangen. Damit fehlen in den kommenden acht Jahren aber immer noch 249 Mrd. Euro, oder 269 Milliarden, wenn das Sondervermögen bis 2032 gestreckt wird“ (ebd.).

Diese Problematik ist nach Einschätzung der Fragesteller eine direkte Folge der Schaffung des Sondervermögens und wird die folgende Regierung vor eine grundsätzliche politische Entscheidung stellen. Daher hat die Fraktion der AfD immer dafür plädiert, den Epl. 14 auf eine haushälterisch einwandfreie Weise an den Planungen des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr auszurichten, was zwangsläufig auf eine Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels hinausläuft. Letztlich kommen die Fragesteller zu der Erkenntnis, dass die Bundesregierung durch die Schaffung des Sondervermögens die immens wichtige gesellschaftspolitische Debatte vertagt hat, welche politische und gesellschaftliche Rolle das Militär in Deutschland spielen und welche Bedeutung Deutschland in der Welt einnehmen soll – und das aus machtpolitischen Gründen.

Im Hinblick auf die genannten Zahlen und auf die grassierende Inflation, die nach Einschätzung der Fragesteller voraussichtlich kein kurzfristiges Phänomen sein wird, ist es in ihren Augen wenig glaubhaft, dass es zu dem von der vorherigen Bundesregierung angekündigten stufenweisen Aufwuchs der Munitionsbestände gemäß Fähigkeitsprofil kommt. Es ist daher ihrer Auffassung nach nötig, die neuen Verantwortungsträger auf der Regierungsbank nach ihren Konzepten für die Munitionsbevorratung der Bundeswehr in Zeiten von Ukrainekrieg und Lieferkettenengpässen zu befragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Erfüllt der Bestand der Bundeswehr an Battle Decisive Munition (BDM) derzeit die NATO Minimum Requirements 2016 (MCR)?

a) Wie hoch ist der Fehlbestand im Durchschnitt (in Prozent)?

b) Bis wann wird die Mindestbevorratung gemäß MCR 2016 an BDM erreicht werden können?

2

Auf welche Kosten beziffert die Bundesregierung den augenblicklichen Nachholbedarf bei der Beschaffung von BDM gemäß MCR 2016?

3

Wie viel Prozent des MCR 2016 sind derzeit für den Zwischenschritt 2027 gemäß Planungen des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr vorhanden, wie viel Prozent von der 2032 notwendigen BDM gemäß MCR 2016?

4

Ist es im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Lieferketten auch zu Engpässen bei der Produktion von Treibladungen gekommen?

a) Um wie viel Prozent hat sich der durchschnittliche Preis für Munition im Vergleich zu den Kosten vor drei Jahren verändert?

b) Um wie viel Prozent hat sich der durchschnittliche Preis von Munition in den letzten drei Jahren verändert, die bei der Panzerhaubitze 2000 gebräuchlich ist?

c) Um wie viel Prozent hat sich der Preis der in der Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/17101, S. 5 genannten Munition in den letzten drei Jahren verändert?

5

Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit Lieferkettenengpässen zur augenblicklichen Kapazität der europäischen und deutschen Hersteller von Treibladungen eine Auffassung gebildet, und wenn ja, welche?

6

Ist bei Einhaltung der MCR 2016 infolge des Aufwuchses der Streitkräfte gemäß Fähigkeitsprofil auch eine Vermehrung bzw. Reaktivierung zuvor genutzter Liegenschaften zur Lagerung von Munition nötig?

a) Mit welchen Kosten für die Lagerung und Erweiterung rechnet die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2023 sowie in den Jahren bis 2027 und 2032?

b) Wie viele Standorte zur Lagerung von Munition sind seit der Antwort zu Frage 5 sowie Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/4131 hinzugekommen?

7

Ist es infolge der Abgaben von Waffensystemen und Munition an die Ukraine zu einer Verringerung des Bestandes an Munition, insbesondere bei der Panzerhaubitze 2000, gekommen oder konnten die Bestände umgehend ausgeglichen werden?

a) Erfüllt der Bestand an Munition speziell für die Panzerhaubitzen 2000 gegenwärtig die Mindestanforderungen gemäß MCR?

b) Befinden sich Ersatzbeschaffungen von Munition für die Panzerhaubitze 2000 bereits in der Planung?

c) Wird in diesem Zusammenhang eine Vorlage beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) notwendig, und wann ist mit einer Behandlung im Haushaltsausschuss zu rechnen?

8

Decken sich die gegenwärtigen Ausgaben für die Bundeswehr mit den Planungen gemäß Planungslinie des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr von 2018, und wenn nein, wie hoch ist der Unterschied (in Euro und/oder Prozent)?

9

Stimmen die Finanzpläne für die Jahre dieser Legislaturperiode mit der Planungslinie des Fähigkeitsprofils der Bundeswehr überein, und wenn nein, wie hoch ist der Unterschied (in Euro und/oder Prozent)?

Berlin, den 24. November 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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