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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vergaberechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Impfkampagne "Ich schütze mich"

(insgesamt 2 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.12.2022

Aktualisiert

05.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/484108.12.2022

Vergaberechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Impfkampagne „Ich schütze mich“

der Abgeordneten Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die aktuelle Impfkampagne „Ich schütze mich“ wird nach Angaben des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, in der Pressekonferenz vom 14. Oktober 2022 von der Agentur brinkertlück gestaltet (https://www.youtube.com/watch?v=IzpaQKihHOI). Nach Presseberichten soll das Bundesministerium für Gesundheit an die Agentur brinkertlück für deren Leistungen im Zusammenhang mit der Kampagne 700 000 Euro gezahlt haben (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus242405871/Karl-Lauterbach-Verdacht-der-Vetternwirtschaft-Aerger-ueber-Impfkampagne-waechst.html). Der Auftragsvergabe ist keine gesonderte Ausschreibung vorausgegangen. In der Antwort auf die Schriftliche Frage 136 des Abgeordneten Tino Sorge auf Bundestagsdrucksache 20/4434 teilt die Bundesregierung vielmehr mit, die Agentur brinkertlück sei „zusätzlich für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Dezember 2022 auf der Basis des genannten Rahmenvertrags als Subunternehmer hinzugezogen“ worden. Gemeint ist „der nach vorangegangener europaweiter Ausschreibung geschlossene Rahmenvertrag ‚Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen (FullService)‘ vom 31. März 2020“ mit der Agentur Scholz & Friends (vgl. Bundestagsdrucksache 20/4434).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Welches bzw. welche Unternehmen ist bzw. sind Vertragspartei des erwähnten Rahmenvertrags „Konzeption und Durchführung von Kommunikationsdienstleistungen (FullService)“ vom 31. März 2020?

2

Ist in dem erwähnten Rahmenvertrag die Möglichkeit zur Beauftragung von Subunternehmen ausdrücklich vorbehalten (sofern nach der Antwort zu Frage 1 neben der Agentur Scholz & Friends weitere Unternehmen Vertragspartei des Rahmenvertrags vom 31. März 2020 sein sollten, wird um Beantwortung der Fragen 2b bis 2f in Bezug auf diese Unternehmen gebeten), und wenn ja,

a) welchen Sinn hat dann die Bezeichnung des Rahmenvertrags als „Full Service“-Vereinbarung,

b) sind die infrage kommenden Subunternehmen in der Rahmenvereinbarung konkret benannt, waren diese in die damalige europaweite Ausschreibung einbezogen, und um welche Unternehmen handelt es sich dabei,

c) sind in der Rahmenvereinbarung die Bedingungen festgelegt, nach denen entschieden wird, ob auf der Rahmenvereinbarung beruhende Einzelaufträge an die Agentur Scholz & Friends oder an ein Subunternehmen vergeben werden, und um welche Bedingungen handelt es sich ggf. dabei, sind diese in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen für die Rahmenvereinbarung ausdrücklich genannt,

d) sind in der Rahmenvereinbarung die Bedingungen für die Agenturleistungen vollständig festgelegt, die im Zusammenhang mit der Impfkampagne „Ich schütze mich“ erbracht wurden, und um welche Bedingungen handelt es sich ggf. dabei,

e) durch wen erfolgt gemäß Rahmenvertrag die Einzelauftragsvergabe an das Subunternehmen,

f) durch wen erfolgte im konkreten Fall die Beauftragung der Agentur brinkertlück mit der Konzeption der Werbekampagne „Ich schütze mich“?

Berlin, den 7. Dezember 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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