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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Pressefreiheit in Russland, Belarus und der Ukraine - Rangliste der Pressefreiheit

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

16.01.2023

Aktualisiert

25.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/498916.12.2022

Pressefreiheit in Russland, Belarus und der Ukraine – Rangliste der Pressefreiheit

der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Beatrix von Storch, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Russland, Belarus und die Ukraine gehören zu den zehn Ländern mit der niedrigsten Pressefreiheit in Europa. Russland belegt den letzten Platz, gefolgt von Belarus; die Ukraine ist auf dem fünftletzten Platz vorzufinden (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/470152/umfrage/top-10-laender-mit-der-geringsten-pressefreiheit-in-europa/, letzter Zugriff: 29. November 2022). Zu diesem Ergebnis kommt die Rangliste der Pressefreiheit 2022, die jährlich von der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ erstellt wird (vgl. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/rangliste/rangliste-2022, letzter Zugriff: 20. November 2022). Auch im weltweiten Vergleich sind diese drei Staaten weit hinten platziert. Russland belegt Platz 155 (minus fünf Plätze im Vergleich zum Vorjahr), Belarus Platz 153 (plus fünf Plätze), und die Ukraine verschlechterte sich um neun Plätze auf Platz 106 (ebd.; Erfassungszeitraum Januar 2021 bis Januar 2022. Aufgrund der außenpolitischen Entwicklungen wurden Russland und die Ukraine bis zum März 2022 betrachtet). Im direkten Vergleich ist Deutschland um drei Plätze auf den 16. Platz gefallen.

Die Gründe für die Verschlechterung der Pressefreiheit in Russland liegen nach Auffassung der Fragesteller in den restriktiven Mediengesetzen, die nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschlossen wurden. Demnach droht Journalisten, welche „Falschinformationen“ über die Geschehnisse in der Ukraine verbreiten, also vom Kreml-Narrativ abweichen, oder allein das Wort „Krieg“ verwenden, eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren (vgl. https://www.sueddeutsche.de/medien/reporter-ohne-grenzen-russland-exil-journalisten-1.5599665, letzter Zugriff: 20. November 2022). Regierungskritische Journalisten und Medien wurden von der russischen Aufsichtsbehörde für Medien Roskomnadsor (Föderaler Dienst für die Aufsicht im Bereich der Informationstechnologie und Massenkommunikation) beobachtet. So kam es beispielsweise zu Maßnahmen gegen den Radiosender „Echo Moskwy“ und die Zeitung „Nowaja Gaseta“ (vgl. https://www.sueddeutsche.de/medien/russland-medien-reporter-ohne-grenzen-jx-fonds-1.5560473, letzter Zugriff: 20. November 2022). Zahlreiche regierungskritische Journalisten gingen daraufhin ins Exil; zu nennen ist der frühere stellvertretende Chefredakteur des Radiosenders „Echo Moskwy“, Maksim Kurnikow (vgl. https://www.deutschlandfunk.de/ukraine-krieg-russische-exil-journalisten-100.html, letzter Zugriff: 20. November 2022). Ausländische Nachrichtensender wie beispielsweise die Deutsche Welle (DW) und die BBC wurden im März 2022 nach russischer Darstellung wegen Falschinformationen gesperrt (vgl. https://www.dw.com/de/russland-sperrt-seiten-der-deutsche-welle/a-61014826, letzter Aufruf: 20. November 2022). In vergleichbarer Weise ging das belarussische Innenministerium gegen die DW vor. Im Oktober 2021 wurde der Internetauftritt der DW gesperrt, weil ihre politischen Inhalte als „extremistisch“ eingestuft wurden (vgl. https://www.dw.com/de/belarus-stuft-deutsche-welle-als-extremistisch-ein/a-61079123, letzter Aufruf: 20. November 2022).

Obwohl Belarus sich in der Rangliste zur Pressefreiheit im Vergleich zum Vorjahr verbessern konnte, kam es 2021 zu weiteren Maßnahmen gegen regierungskritische Journalisten. Nach den weitreichenden Protesten während der Wiederwahl Lukaschenkos in der Präsidentschaftswahl 2020 ging die belarussische Regierung rigoros gegen Journalisten vor, die von den Protesten berichteten; zahlreiche Verhaftungen waren die Folge (vgl. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/belarus-wie-journalisten-in-der-diktatur-arbeiten,SnElG8F, letzter Zugriff: 20. November 2022). Die Repressionsmaßnahmen hielten im Jahr 2021 an. Der Zugang zu unabhängigen Nachrichtenportalen wie „Nascha Niwa“ oder „Tut.by“ ist gesperrt worden; Mitarbeiter wurden festgenommen (vgl. https://www.rnd.de/politik/nachrichtenportal-tut-by-in-belarus-gesperrt-ein-schlag-gegen-die-pressefreiheit-XHUZ2FGNRBE4DIB5QJ2CVWV66I.html, letzter Zugriff: 20. November 2022). Des Weiteren erregte die öffentliche Verhaftung des regierungskritischen Journalisten Roman Protassewitsch, Mitbegründer des für die belarussische Opposition wichtigen Telegram-Kanals „Nexta“, bei einer erzwungenen Zwischenlandung einer Passagiermaschine in Belarus internationale Aufmerksamkeit (vgl. https://www.rnd.de/politik/belarus-bundesregierung-haelt-knapp-drei-millionen-euro-fuer-verfolgte-journalisten-bereit-MLYAY5E6DVFWFJIZHXFKNV2FNU.html, letzter Zugriff: 20. November 2022).

In der Ukraine ist die Situation für Journalisten aus Sicht der Fragesteller als besonders angespannt zu bezeichnen. Einerseits ist durch den russischen Angriffskrieg die Lebensgefahr für Journalisten gestiegen (vgl. https://www.tagesschau.de/ausland/europa/journalisten-krieg-ukraine-101.html, letzter Zugriff: 20. November 2022). Andererseits greifen gewisse politische Maßnahmen der ukrainischen Regierung in die Pressefreiheit ein. Oppositionelle Fernsehkanäle, welche enge Verbindungen zur russlandfreundlichen Partei „Oppositionsplattform für das Leben“ hatten, sind bereits vor dem Kriegsausbruch mit einem Sendeverbot belegt worden (vgl. https://taz.de/Pressefreiheit-in-der-Ukraine/!5824760/, letzter Zugriff: 20. November 2022). Mit der Zusammenlegung ukrainischer Nachrichtensender zu einem Sendekomplex und dem Sendeverbot oppositioneller Fernsehkanäle lässt sich ein Defizit in der Medienpluralität feststellen (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/verbot-parteien-ukraine-krieg-russland-100.html, letzter Zugriff: 20. November 2022). Schon während der ukrainischen Präsidentschaftswahl 2019 kritisierte die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) die mangelnden Möglichkeiten einer neutralen Informationsbeschaffung über Präsidentschaftskandidaten: Es gebe „erhebliche Einschränkungen der Medienfreiheit und -pluralität, und Hindernisse für ukrainische Bürger […]“ (https://www.bpb.de/themen/europa/ukraine/288342/analyse-die-ukrainische-medienlandschaft-divers-aber-politisiert/, letzter Zugriff: 20. November 2022). Nach dem Abzug der russischen Armee in Cherson am 11. November 2022 und der darauffolgenden Einnahme der Stadt durch ukrainische Truppen wurde sechs Journalisten (u. a. von CNN und skynews) die Akkreditierung entzogen, sodass sie nicht mehr vor Ort in der Stadt berichten konnten. Christian Mihr, Geschäftsführer von „Reporter ohne Grenzen“, kritisierte diesen Vorfall als Beschneidung der Pressefreiheit (vgl. https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/akkreditierungen-muessen-wiederhergestellt-werden, letzter Aufruf: 20. November 2022).

Die Fragesteller sehen Informationsbedarf zur Situation der DW sowie zur Ansicht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pressefreiheit in den drei Ländern unter Berücksichtigung der Rangliste der Pressefreiheit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Presse- und Medienfreiheit in Russland (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Presse- und Medienfreiheit in Russland nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 entwickelt?

b) Setzt die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Pressefreiheit in Russland um, und wenn ja, welche (bitte ausführen)?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln aus der verschlechterten Platzierung Russlands in der Rangliste der Pressefreiheit 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation für die DW in Russland nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 entwickelt (bitte ausführen)?

3

Hat die Bundesregierung Maßnahmen gegen das Sendeverbot der DW in Russland (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) ausgeführt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung zukünftig Maßnahmen (bitte Maßnahmen anführen)?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Presse- und Medienfreiheit in Belarus (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Presse- und Medienfreiheit in Belarus nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 entwickelt?

b) Setzt die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Pressefreiheit in Belarus um, und wenn ja, welche (bitte ausführen)?

c) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der verbesserten Platzierung Belarus’ in der Rangliste der Pressefreiheit 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation für die DW in Belarus nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 geändert (bitte ausführen)?

6

Hat die Bundesregierung Maßnahmen gegen die Sperrung des Internetauftritts der DW in Belarus (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) ausgeführt?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung zukünftig Maßnahmen (bitte Maßnahmen anführen)?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Presse- und Medienfreiheit in der Ukraine (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der Presse- und Medienfreiheit in der Ukraine nach dem russischen Angriffskrieg seit dem 24. Februar 2022 entwickelt?

b) Setzt die Bundesregierung Maßnahmen zur Stärkung der Pressefreiheit in der Ukraine um, und wenn ja, welche (bitte ausführen)?

c) Welche Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die DW zur Stärkung der Presse- und Medienfreiheit in der Ukraine (bitte ausführen)?

d) Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus der verschlechterten Platzierung der Ukraine in der Rangliste der Pressefreiheit 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Eingriffen der ukrainischen Regierung in die Presse- und Medienfreiheit (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges seit dem 24. Februar 2022?

9

In welchen Ländern wird die DW nach Kenntnis der Bundesregierung als extremistisch beurteilt oder als Nachrichtenmedium beschränkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte nach Ländern, Zeitpunkt der Einstufung und genannten Gründen auflisten)?

Berlin, den 9. Dezember 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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