Mögliche Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 auf die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Hannes Gnauck, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, Martin Hess, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Kampfkraft einer Armee lässt sich im Allgemeinen anhand von drei Faktoren bemessen. Erstens: Die materielle Einsatzbereitschaft, also die Verfügbarkeit überlegener Waffensysteme, eine funktionsfähige Logistik und belastbare Infrastruktur. Zweitens: Die personelle Einsatzbereitschaft, also die verfügbare Mannstärke und die Fähigkeiten dieser Soldaten, Waffensysteme zu bedienen, Untergebene zu führen oder Unterstützungsleistungen zu erbringen. Drittens: Die ideelle Einsatzbereitschaft, womit Motivation und Moral der Truppe für die Auftragserfüllung, sprich, der „Wille zum Kampf“ gemeint ist. Nur wenn Streitkräfte personell, materiell und ideell einsatzbereit sind, können sie im Ernstfall ihren Auftrag zuverlässig erfüllen.
Nach Artikel 87a des Grundgesetzes ist der Auftrag der Bundeswehr die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings sei die Bundeswehr als Ganzes heute nicht für die Landes- und Bündnisverteidigung befähigt (vgl. https://www.n-tv.de/politik/Bartels-Bundeswehr-ist-nicht-einsatzbereit-article20419699.html). Nach der russischen Invasion in der Ukraine bemerkte etwa der Inspekteur des Heeres, Generalleutnant Alfons Mais, am 22. Februar 2022: „Die Bundeswehr, das Heer, das ich führen darf, steht mehr oder weniger blank da“ (https://www.tagesspiegel.de/politik/bundeswehr-steht-mehr-oder-weniger-blank-da-5420455.html).
Dabei wurde in den letzten Jahren vor allem die materielle Einsatzbereitschaft der deutschen Streitkräfte thematisiert. Diese möchte die Bundesregierung im Zuge der von Bundeskanzler Olaf Scholz ausgerufenen „Zeitenwende“ durch das 100 Mrd. Euro schwere „Sondervermögen“ verbessern. Deutschland soll eine der „handlungsfähigsten, schlagkräftigsten Armeen in Europa bekommen“, so der Bundesminister der Finanzen, Christian Lindner (https://www.rnd.de/politik/lindner-bundeswehr-soll-eine-der-schlagkraeftigsten-armeen-in-europa-werden-BVVS2WIBE5OMEY72S72RR6TUAA.html).
Während der Investitionsstau bei Großwaffensystemen und Munition oder die Mängel bei persönlicher Ausrüstung und Ersatzteilen also eine gewisse Aufmerksamkeit genießen, kann aus Sicht der Fragesteller der Wiederaufbau der Bundeswehr nicht ohne Stärkung auch der personellen und ideellen Einsatzbereitschaft gelingen. So fehlen der Bundeswehr seit Jahren ca. 20 000 Soldaten zur Auffüllung der eigenen, aus Sicht der Fragesteller teilweise hohlen Zielstruktur von 203 000 militärischen Dienstposten (vgl. https://www.bmvg.de/de/presse/akk-legt-bundeswehr-personalplanung-bis-2027-fest-5012872).
Mit Bundestagsbeschluss und Mehrheit der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Wehrpflicht außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfall am 24. März 2011 zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und damit die Verkleinerung der Bundeswehr von 255 000 Soldaten auf 185 000 beschlossen (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/4821 und 17/5239).
Viele Experten sehen darin die Ursache für die Personalprobleme der Bundeswehr. So hätten sich laut dem ehemaligen General Egon Ramms bis 2011 etwa 38 bis 40 Prozent aller Zeit- und Berufssoldaten aus Wehrpflichtigen rekrutiert (https://www.faz.net/aktuell/politik/wehrpflicht-general-a-d-ramms-wehrpflichtige-in-auslandseinsaetze-15725290.html). Auch für die Reserve spielten nach Auffassung der Fragesteller ehemalige Wehrpflichtige eine überragende Rolle: Streitkräften müssen in Krise und Krieg viel größer werden, also aufwachsen können. Dafür muss eine leistungsfähige Reserve aufgebaut werden, wie sie die Bundeswehr einst selbstverständlich hatte. Die verhältnismäßig kleine Zahl ausgebildeter Soldaten, die jährlich eine Berufsarmee verlassen, reicht für eine solche Reservestruktur nicht aus.
Zudem erschwert nach Ansicht der Fragesteller die Aussetzung der Wehrpflicht eine breite Repräsentanz aller Gesellschaftsschichten im Personalkörper der Bundeswehr. Die Zentrale Dienstvorschrift der Bundeswehr zur Inneren Führung (ehemals ZDv 10/1, heute A-2600/1) sagt dazu: „In der Bundesrepublik Deutschland tragen alle Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für ihr Gemeinwesen. Die allgemeine Wehrpflicht ist ein besonderer Ausdruck dieser Verantwortung“ (ebd., S. 18). Das Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ und die Integration der Bundeswehr in der Gesellschaft werden – so interpretieren die Fragesteller die oben genannte Dienstvorschrift – durch die Abwesenheit einer allgemeinen Dienstpflicht also geschwächt. Die Wehrbeauftragte Dr. Eva Högl nannte die Entscheidung 2020 deshalb einen „Riesenfehler“ (https://www.tagesschau.de/inland/hoegl-wehrpflicht-101.html). Dazu sieht sie in der Überalterung der Truppe eine große Herausforderung (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/wehrbeauftragte-zur-bundeswehr-eva-hoegl-warnt-vorueberalterung-der-streitkraefte-a-5b6b67c0-b6ff-484b-9d87-63667ed284de).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Soldaten dienten jeweils in den Jahren 1990 bis 2022 in der Bundeswehr (bitte nach Jahren und jeweils nach Status Wehrpflichtige, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten aufschlüsseln)?
Wie viele Dienstposten umfasste die vom Bundesministerium der Verteidigung avisierte Zielstruktur in den Jahren 1990 bis 2022, und wie viele blieben jeweils unbesetzt (bitte nach Laufbahngruppen aufschlüsseln)?
Wie war die Verteilung der Wehrpflichtigen nach Bildungsabschluss (kein Abschluss, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife, Hochschulreife) in den Jahren 1990, 2000 und 2010?
Wie war die Verteilung aller Soldaten nach Bildungsabschluss (kein Abschluss, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Fachhochschulreife, Hochschulreife) in den Jahren 1990, 2000, 2010 und 2022?
Wie hoch war der Altersdurschnitt aller Soldaten und der verschiedenen Laufbahngruppen (Offiziere, Unteroffiziere, Mannschaften) in den Jahren 2010 und 2022?
Wie viele Dienstposten waren 2010 in der Administration der Wehrpflichtigen gebunden (z. B. in Kreiswehrersatzämtern)?
Wie viele Dienstposten waren 2010 im Ausbildungsbetrieb der Wehrpflichtigen gebunden (z. B. für die Grundausbildung)?
Mussten aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht Dienststellen geschlossen werden, und wenn ja, wie viele?
Mussten aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht Standorte geschlossen werden, und wenn ja, wie viele?
Wie hoch war der Anteil an ehemaligen Wehrpflichtigen und Freiwillig Wehrdienstleistenden bei den Zeit- und Berufssoldaten in den Jahren 2010 und 2022?
Wie viele Freiwillig Wehrdienstleistende dienten von 2011 bis 2022 in der Bundeswehr (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)?
Wie viele Freiwillig Wehrdienstleistende brachen von 2011 bis 2022 ihren Dienst vor Ende der regulären Dienstzeit ab (bitte nach Jahreszahlen aufschlüsseln)?
Welchen Umfang hatte die Reserve 2010 und 2022 insgesamt und aufgeschlüsselt nach Allgemeiner Reserve, Truppenreserve und Territorialer Reserve?
Wie viele Reservisten waren 2010 und 2022 beordert, hatten also einen Dienstposten innerhalb der Streitkräfte?
Wie viele Wehrübungstage bzw. Reservedienstleistungstage wurden in den Jahren 2010 und 2022 erbracht?
Wie erfasst und operationalisiert die Bundesregierung ggf. Motivation und Moral der Soldaten der Bundeswehr („ideelle Einsatzbereitschaft“ im Sinne der Fragesteller, vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Maßnahmen zur Erhöhung von Motivation und Moral der Truppe setzt die Bundesregierung ggf. um?
Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung aktiver Soldaten (Wehrpflichtige, Freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten) gab es jeweils in den Jahren 2000 bis 2022?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung in welchem Zeitraum vor, um die Zielstruktur von 203 000 militärischen Dienstposten zu erreichen?