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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aufnahme von russischen und ukrainischen Wehrdienstverweigerern und Deserteuren sowie politisch verfolgten Personen aus Russland, Belarus und der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

15.02.2023

Aktualisiert

27.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/518513.01.2023

Aufnahme von russischen und ukrainischen Wehrdienstverweigerern und Deserteuren sowie politisch verfolgten Personen aus Russland, Belarus und der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Petr Bystron, Eugen Schmidt, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 27 der Abgeordneten Clara Bünger (vgl. Plenarprotokoll 20/56, S. 6212 und 6213) hat „das Bundesministerium des Innern und für Heimat […] bisher für 436 besonders von politischer Verfolgung bedrohte russische Staatsangehörige und deren Familienmitglieder eine Aufnahme nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Wahrung besonderer politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erklärt (Stand: 22. September 2022). Mit Stand 26. September 2022 wurden 108 entsprechende Visumanträge positiv entschieden, ein Antrag wurde zurückgezogen.“ Zudem wurden „im Zeitraum 1. März 2022 bis 31. August 2022 […] insgesamt 989 Asylerstanträge von russischen Staatsangehörigen erfasst. Davon wurden 393 Erstanträge bislang entschieden. Hierbei kam es zu 15 Anerkennungen als Asylberechtige gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes (GG), 22 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG) und drei Gewährungen von subsidiärem Schutz gemäß § 4 AsylG.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie vielen von politischer Verfolgung bedrohten russischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat nach aktuellem Stand eine Aufnahme gemäß § 22 Satz 2 AufenthG in die Bundesrepublik Deutschland gewährt (bitte seit dem 1. Januar 2022 bis heute nach Monaten aufschlüsseln)?

2

Wie viele entsprechende Asylanträge (bezogen auf Frage 1) wurden nach aktuellem Stand positiv entschieden, wie viele wurden zurückgezogen (bitte seit dem 1. Januar 2022 bis heute nach Monaten aufschlüsseln)?

3

Hat es Aufnahmen von a) belarussischen und/oder b) ukrainischen Staatsangehörigen nach § 22 Satz 2 AufenthG in die Bundesrepublik Deutschland gegeben (wenn ja, bitte gemäß den Fragen 1 und 2 aufschlüsseln)?

4

Wie viele Asylanträge wurden seit dem 1. Januar 2022 bis heute von russischen Staatsangehörigen gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln und angeben, wie viele Asylanträge jeweils entschieden wurden und jeweils angeben, wie viele Anerkennungen als Asylberechtigter gemäß Artikel 16a GG; Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG sowie Gewährungen von subsidiärem Schutz gemäß § 4 AsylG es gegeben hat)?

5

Wie viele Asylanträge wurden seit dem 1. Januar 2022 bis heute von belarussischen Staatsangehörigen gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln und angeben, wie viele Asylanträge jeweils entschieden wurden und jeweils angeben, wie viele Anerkennungen als Asylberechtigter gemäß Artikel 16a GG; Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG sowie Gewährungen von subsidiärem Schutz gemäß § 4 AsylG es gegeben hat)?

6

Wie viele Asylanträge wurden seit dem 1. Januar 2022 bis heute von ukrainischen Staatsangehörigen gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln und angeben, wie viele Asylanträge jeweils entschieden wurden und jeweils angeben, wie viele Anerkennungen als Asylberechtigter gemäß Artikel 16a GG; Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG sowie Gewährungen von subsidiärem Schutz gemäß § 4 AsylG es gegeben hat)?

7

Wie viele Personen aus Russland oder Belarus hielten sich seit dem 1. Januar 2022 bis heute im Rahmen von Schutzprogrammen, z. B. für „gefährdete Studierende und Forschende“, in Deutschland auf (vgl. Bundestagsdrucksache 20/4508, S. 7; bitte nach Schutzprogramm monatlich auflisten und nach Russland sowie Belarus aufschlüsseln)?

8

Wurde die Prüfung der Richtlinien (Vorgaben zur Entscheidungspraxis) für die Aufnahme von russischen Wehrdienstverweigerern und Deserteuren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeschlossen, und wenn nein, wann wird diese voraussichtlich abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde diese abgeschlossen (vgl. Schriftliche Frage 82 der Abgeordneten Martina Engelhardt-Kopf auf Bundestagsdrucksache 20/4852, S. 69)?

9

Wurden ukrainische Wehrdienstverweigerer oder Deserteure in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (wenn ja, wie viele; bitte jeweils seit dem 24. Februar 2022 bis heute nach Monaten aufschlüsseln und Rechtsgrundlagen nennen)?

Berlin, den 11. Januar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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