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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Berichte über einen Brief der ehemaligen Bundesministerin der Verteidigung und der Bundesministerin des Auswärtigen an den Bundesminister der Finanzen

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

13.02.2023

Aktualisiert

20.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/529020.01.2023

Berichte über einen Brief der ehemaligen Bundesministerin der Verteidigung und der Bundesministerin des Auswärtigen an den Bundesminister der Finanzen

des Abgeordneten Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht und ihre Amtskollegin Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock sollen laut Medienbericht in einem als „Verschlusssache (VS) – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Brief an den Bundesminister der Finanzen Christian Lindner gewandt haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die ehemalige Bundesministerin der Verteidigung und die Bundesministerin des Auswärtigen einen als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Brief an den Bundesminister der Finanzen Christian Lindner verfasst haben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein gemeinsamer Brief der ehemaligen Bundesministerin der Verteidigung und der Bundesministerin des Auswärtigen verfasst, oder wurde von jeder Bundesministerin ein eigener Brief mit gleichem oder zumindest ähnlichem Inhalt verfasst?

3

Welchen wesentlichen Inhalt hatten die Briefe oder hat der gemeinsame Brief der ehemaligen Bundesministerin der Verteidigung und der Bundesministerin des Auswärtigen, und können diese öffentlich eingesehen werden?

4

Wie erklärt die Bundesregierung, dass ein Schriftstück (hier Brief), welches offenbar als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft wurde, in die Presse gelangte, und wie vereinbart sich dieser Umstand mit § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SIG) und § 353b des Strafgesetzbuchs (StGB)?

5

Durch wen wurde der Brief oder wurden die Briefe der ehemaligen Bundesministerin der Verteidigung und der Bundesministerin des Auswärtigen als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft, und aus welchem konkreten Grund wurden der gegenständliche Brief oder die gegenständlichen Briefe als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Entspricht der Inhalt der gegenständlichen Briefe oder des gegenständlichen Briefes den Anforderungen des § 4 Absatz 2 Nummer 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, und wenn ja, wurden durch dessen öffentliche Kenntnisnahme (Veröffentlichung in einem Medium) die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig beeinträchtigt?

Wenn ja, wie wurden die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nach Ansicht der Bundesregierung nachteilig beeinträchtigt?

7

Wurden durch die Bundesregierung Untersuchungen bzw. Ermittlungen – sowohl dienstrechtlich als auch strafrechtlich – aufgenommen, um etwaige Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht im Sinne der Nummer 1.2 der Anlage V, Verschlusssachenanweisung, Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS – nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD-Merkblatt; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/sicherheit/anlage-vsa.pdf;jsessionid=9F77D499B160773DFD3974D2005443A9.2_cid322?__blob=publicationFile&v=6) zu verfolgen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 4. Januar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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