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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/1036)

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.02.2023

Aktualisiert

28.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/529420.01.2023

Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1036)

der Abgeordneten Edgar Naujok, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Prüfung der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/1036 stellen die Fragesteller ein weitergehendes Informationsbedürfnis fest.

Die Fragesteller sind ferner der Ansicht, dass die Antwort der Bundesregierung nur unzureichend erfolgte. So wurde in Frage 1c explizit nach dem Auftragswert der in Programmen gebündelten Module gefragt, die Anlage zur Antwort enthält jedoch keine Angaben zu den jeweiligen Auftragswerten.

Bezüglich der erfragten Indikatoren und Projektnummern (vgl. Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/1036) teilen die Fragesteller die Auffassung der Bundesregierung ausdrücklich nicht. Wie parlamentarisch politische Kontrolle zu erfolgen hat, liegt ausschließlich im Ermessen des Parlaments, insofern stellt die konsequente Nichtbeantwortung parlamentarischer Fragen bezüglich konkreter Indikatoren oder Projektnummern nach Auffassung der Fragesteller einen nicht unerheblichen Eingriff in den Kernbereich parlamentarischer Kontrollkompetenz dar.

Im Rahmen der vorliegenden Kleinen Anfrage eröffnen die Fragesteller der Bundesregierung die Gelegenheit zur Nachbesserung der erfolgten Antwort.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Welchen Auftragswert haben die in der Anlage der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/1036 aufgeführten Module der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit (TZ und FZ), und mit welchen Projektnummern oder sonstigen Kennungen wurden diese Module versehen?

2

Welche Laufzeit haben die in der Anlage der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/1036 aufgeführten Module der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit?

3

Wie sind die jeweiligen Wirkungsmatrizen der in der Anlage der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/1036 aufgeführten Module konkret ausgestaltet?

4

Ist die Wirkungsmatrix Bestandteil der Modulvorschläge, und liegen diese dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei finaler Beauftragung der Durchführungsorganisation vor?

5

Sind die Durchführungsorganisationen berechtigt, die Wirkungsmatrix eines in Auftrag gegebenen Modulvorschlags eigenmächtig, beispielsweise ohne Rücksprache mit dem BMZ, zu verändern?

Wenn nein, wie ist der Ablauf bzw. das Verfahren einer Änderung der Wirkungsmatrix ausgestaltet?

6

Wie viele Module der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit werden aktuell als sogenannte Einzelvorschläge, also außerhalb von Programmen, umgesetzt?

An welchen konkreten Steuerungsdokumenten orientieren sich diese Module, und welche strategischen Ziele werden jeweils verfolgt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/1036)?

Wurde der Umbau der Programm-Ebene abgeschlossen, und welche Ziele verfolgte das BMZ mit dem Umbau (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/1036)?

Verstehen die Fragesteller die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/1036 (a. E.) richtig, dass Module außerhalb von Programmen nicht systematisch durch das BMZ erfasst werden?

Welche Module der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit werden außerhalb von Programmen durchgeführt (bitte nach Titel des Moduls, Partnerstaat, Projektnummer, Auftragswert, Zielsystem, Durchführer, Partner der Durchführungsvereinbarung und Laufzeit aufschlüsseln)?

7

Welche sogenannten Programmvorschläge wurden vor Inkrafttreten der Gemeinsamen Verfahrensreform 2017 (GVR 2017) von der damaligen Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. März 2016 beauftragt, und welche übergeordneten Zielsetzungen wurden dabei verfolgt?

Welche Maßnahmen und Vorhaben der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit wurden unter den jeweiligen Programmvorschlägen gebündelt beauftragt (bitte nach Titel der Maßnahme bzw. des Vorhabens, Partnerstaat, Projektnummer, Auftragswert, Zielsystem, Durchführer, Partner der Durchführungsvereinbarung und Laufzeit aufschlüsseln)?

Welche Situation in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Partnerstaat wurde in den beauftragten Programmvorschlägen jeweils beschrieben?

8

Wann wurde der letzte Programmvorschlag vor Inkrafttreten der GVR 2017 durch die Bundesregierung beauftragt?

Berlin, den 17. Januar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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