Position der Bundesregierung zu einem möglichen Waffenstillstand und den Vermittlungsbemühungen in der Ukraine
der Abgeordneten Petr Bystron, Eugen Schmidt, Dr. Alexander Gauland, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 24. Februar 2023 jährt sich der Ukraine-Krieg, durch Russland völkerrechtswidrig begonnen, zum ersten Mal. Während die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller weitere Schritte unternimmt, die zur Eskalation beitragen (Lieferung von Panzern u. a.), sind nach Auffassung der unterzeichnenden Abgeordneten Vorschläge der Bundesregierung im Hinblick auf die Erreichung eines Waffenstillstands als Vorbedingung für ein in Verhandlungen zu beschließendes Friedensabkommen nicht zu erkennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Hat die Bundesregierung seit dem 24. Februar 2022 Schritte zur Erreichung eines Waffenstillstands bzw. einer Feuerpause in der Ukraine unternommen, und wenn ja, wann, und welche?
Ist der Bundesregierung die Auffassung des österreichischen Außenministers Alexander Schallenberg bekannt, dass es ohne die Einbeziehung Russlands langfristig keine funktionierende Sicherheitsarchitektur in Europa geben könne, wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese ggf. (vgl. https://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHLT HEM/SCHLAG/J2022/255Aussenausschuss.shtml; bitte begründen)?
Sind der Bundesregierung die Vermittlungsbemühungen des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder bekannt, wenn ja, hat sie sich eine eigene Auffassung dazu gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. u. a. https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/russlands-krieg-in-der-ukraine-schroeder-zur-vermittlung-bereit-17978671.html)?
Hat sich die Bundesregierung, sofern die Fragen 2 und 3 bejaht wurden, zur Sinnhaftigkeit dessen, dass Außenminister und ehemalige deutsche Bundeskanzler im Ukraine-Krieg vermitteln, eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Wenn sie diese als sinnvoll erachtet, unterstützt die Bundesregierung eine solche Vermittlung, und wie geschieht dies ggf. (bitte begründen)?