Verwendung von Bioziden an maritimen LNG-Terminals
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz, Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit den sogenannten Flüssigerdgasterminals (LNG-Terminals) solle künftig die Abhängigkeit vom Erdgas aus Russland verringert und kurzfristig die nationale Energieversorgung sichergestellt werden (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/sichere-gasversorgung-2037912). Um dies zu gewährleisten, ist am 1. Juni 2022 das LNG-Beschleunigungsgesetz in Kraft getreten (ebd.). Das Gesetz sieht neue Regelungen vor, damit landgebundene und schwimmende LNG-Terminals sowie die erforderlichen Leitungen dafür schneller an das öffentliche Netz angeschlossen werden können. Um die Umsetzung im Eiltempo zu gewährleisten, werden Zulassungs-, Vergabe- und Nachprüfungsverfahren beschleunigt. Gleichzeitig ermöglicht das Gesetz auch Ausnahmen von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (ebd.). Insgesamt sollen in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin fünf Flüssigerdgasterminals entstehen, die u. a. über eine Floating Storage and Regasification Unit (FSRU) – eine schwimmende Speicher- und Gasumwandlungsanlage – mit fossilem Erdgas versorgt werden (ebd.). Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern nimmt hierbei eine Sonderstellung ein, denn neben einer staatlich finanzierten Anlage wird eine private Betreibergesellschaft ein zweites Terminal errichten (ebd.).
Wie bekannt wurde, plant das Unternehmen Uniper in Wilhelmshaven in unmittelbarer Nähe zum Nationalpark Wattenmeer und zu angrenzenden Badestränden die Einleitung nicht unerheblicher Mengen des umweltschädlichen Chlors. Insgesamt sollen bis auf unbestimmte Zeit jährlich 35,6 Tonnen des biozid wirkenden Mittels in die Seewassereinlässe des schwimmenden LNG-Terminalschiffes „Höegh Esperanza“ eingeleitet werden, um die Ansiedlung von Meerestieren wie Muscheln und Seepocken zu verhindern (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/LNG-Terminal-Umwelthilfe-fordert-Verzicht-auf-Chlor,lng406.html:~:text=Sorge%20um%20Nordsee%20und%20Wattenmeer&text=Im%20Fall%20des%20LNG-Schiffs,Methode%20zur%20Reinigung%20der%20Anlagen). Ursprünglich sollte die „Höegh Esperanza“ bei einem LNG-Projekt im australischen Bundesstaat Victoria eingesetzt werden (https://www.presseportal.de/pm/22521/5342730:~:text=Chlor%20wird%20als%20Biozid%20eingesetzt,dieses%20Biozid%20in%20die%20Nordsee). Die dortigen Behörden verweigerten dem LNG-Terminalschiff im Jahr 2021 jedoch die Betriebserlaubnis aufgrund der hohen Biozid-Einträge (ebd. www.presseportal.de). Im Rahmen einer Regierungsbefragung sicherte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke öffentlich zu, dass die bestehenden Umweltstandards für den Betrieb der Terminals nicht gesenkt würden
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Bauarbeiten an den schwimmenden Flüssigerdgasterminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin abgeschlossen sein werden und eine Gasversorgung aus bautechnischer Sicht möglich wäre?
a) Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt wäre es technisch möglich, die jeweiligen LNG-Terminals in Betrieb zu nehmen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sind keine Fertigstellungstermine bekannt?
Liegen der Bundesregierung bereits Zeitfenster vor, in denen geplant ist, die jeweiligen FSRUs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) als betriebsbereit an das öffentliche Gasversorgungsnetz anzuschließen?
a) Wenn ja, bis wann ist mit einer Kopplung der schwimmenden LNG-Versorgungseinheiten an das öffentliche Gasnetz zu rechnen (bitte nach den einzelnen schwimmenden LNG-Terminals und den dazugehörigen Terminen aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine festen Termine nennen, und welche Handlungen müssen für die Betriebsbereitschaft der LNG-Terminals noch erfüllt werden?
Welche weiteren drei Terminalschiffe sollen neben der „Höegh Esperanza“ in Wilhelmshaven nach Kenntnis der Bundesregierung an den Standorten Brunsbüttel, Stade und Lubmin zur Energieversorgung eingesetzt werden?
Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Charterung der vier Terminalschiffe, die an den staatlich finanzierten Flüssigerdgasterminals der Standorte Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin eingesetzt werden sollen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie lange die Nutzungsdauer der insgesamt fünf schwimmenden LNG-Terminals (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin für die Verwendung von fossilem LNG vertraglich angesetzt ist?
a) Wenn ja, wie lange sollen die einzelnen LNG-Terminals mit Flüssigerdgas betrieben werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die insgesamt fünf schwimmenden LNG-Terminals selbst nach der Nutzung mit Flüssigerdgas auch zur Verwendung mit erneuerbarem Wasserstoff bzw. Wasserstoffderivaten als Energieträger ausgelegt sind?
a) Wenn ja, welche Nutzungsformen als Energiespeichervorrat sind an den jeweiligen LNG-Terminals möglich und auch heute schon in Planung?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Aussagen treffen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die gesamte für den Betrieb notwendige Infrastruktur, ausschließlich der FSRU, der vier Standorte in Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin nach der Nutzung mit fossilem LNG auch für den Betrieb mit erneuerbarem Wasserstoff bzw. Wasserstoffderivaten als Energieträger ausgelegt ist (wenn ja, bitte ausführen)?
Wurden nach Wissen der Bundesregierung die vier staatlich finanzierten schwimmenden LNG-Terminals einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterzogen?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangten die Umweltverträglichkeitsprüfungen nach dem UVPG?
b) Wenn nein, warum wurden keine Prüfungen zur Verträglichkeit der vier FSRUs mit der Umwelt nach dem UVPG durchgeführt?
Sind der Bundesregierung andere Umweltverträglichkeitsprüfungen, die nicht im Zusammenhang mit dem UVPG stehen, in Verbindung mit der Errichtung und dem Betrieb der vier staatlich finanzierten FSRUs bekannt?
a) Wenn ja, welche Untersuchungen sind hier zu erwähnen, wie lauten die Ergebnisse, wer hat sie in Auftrag gegeben, und durch wen wurden sie durchgeführt?
b) Wenn nein, warum sind keine Prüfungen zur Umweltverträglichkeit der vier FSRUs geleistet worden?
In welcher Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten für die Fertigstellung der vier staatlich finanzierten FSRUs?
Welche bestehenden Umweltstandards müssen die vier staatlich finanzierten schwimmenden Flüssigerdgasterminals erfüllen, um eine Zulassung für den laufenden Betrieb zu erhalten (vgl. Eingangsbemerkung zur Regierungsbefragung an Bundesumweltministerin Steffi Lemke)?
Liegen der Bundesregierung Fachgutachten vor, die den Betrieb der vier staatlich finanzierten FSRUs in Norddeutschland hinsichtlich ihres Kosten-Nutzen-Verhältnisses bewerten?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangten die Analysen, wer hat sie beantragt, und wer hat sie durchgeführt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Substanzen werden nach Wissen der Bundesregierung dem Prozesswasser einer FSRU zur Desinfektion und Klärung beigefügt?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die über Antragsunterlagen der Betreiber definierten Grenzwerte aller vier staatlich finanzierten schwimmenden LNG-Terminals für die Einleitung von Chlor über das von den FSRUs als Abwasser in die maritime Umgebung eingeleitete Prozesswasser?
In welche organochemischen Strukturen wird das ins Meereswasser eingeleitete und hochreaktive Chlor nach Kenntnis der Bundesregierung übergehen, und welche Gefahren ergeben sich aus diesen organischen Chlorverbindungen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ökosysteme?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die über Antragsunterlagen der Betreiber definierten Grenzwerte aller vier staatlich finanzierten schwimmenden LNG-Terminals für die Einleitung von gewässergefährdendem Bromoform über das von den FSRUs als Abwasser in die maritime Umgebung eingeleitete Prozesswasser?
In welche organochemischen Strukturen wird das ins Meerwasser eingeleitete Bromoform nach Kenntnis der Bundesregierung übergehen, und welche Gefahren ergeben sich aus diesen organischen Bromverbindungen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ökosysteme?
Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung alternative Verfahren zum Einsatz von Bioziden, um das Prozesswasser und die damit in Verbindung stehenden wasserleitenden Systeme von FSRUs sauber zu halten, und wenn ja, welche?
Welche der in Deutschland einzusetzenden FSRUs verfügen ggf. über die in Frage 18 erfragten alternativen Reinigungsverfahren bzw. Reinigungssysteme?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Folgenabschätzung für die Umwelt und den Menschen im Nahbereich der FSRUs aufgrund der Annahme eines Chemikalieneintrages durch Chlor und Bromoform?
a) Wenn ja, zu welchen Resultaten gelangen die Bewertungen, wer hat sie beauftragt, und wer hat sie durchgeführt?
b) Wenn nein, warum existieren keine Gutachten?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Folgenabschätzung für die Umwelt und den Menschen im Fernbereich der FSRUs aufgrund der Annahme eines Chemikalieneintrages durch Chlor und Bromoform?
a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen gelangen die Bewertungen, wer hat sie beauftragt, und wer hat sie durchgeführt?
b) Wenn nein, warum existieren keine Abschätzungen?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der laufende Betrieb der FSRUs in der Nord- bzw. Ostsee sowohl im Nah- als auch im Fernbereich auf die dortigen Ökosysteme auswirken?
Wie wird sich nach Wissen der Bundesregierung der laufende Betrieb und somit der Eintrag von umweltschädlichen Chemikalien durch die FSRUs in der Nord- und Ostsee auf die Nahrungskette, an deren Spitze unter anderem der Mensch steht, auswirken?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich der laufende Betrieb der vier staatlichen FSRUs samt Einleitung von Chemikalien in der Nord- und Ostsee auf den für die Regionen unverzichtbaren Tourismus auswirken wird?
a) Wenn ja, welche sozioökonomischen Folgen ergeben sich für die jeweiligen Regionen?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben machen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich der laufende Betrieb der vier staatlichen FSRUs samt Einleitung von Chemikalien auf die küstennahe Fischerei einschließlich der Krabbenfischerei in den einzelnen Regionen, in denen FSRUs stationiert werden, auswirken wird?
a) Wenn ja, welche sozioökonomischen Folgen sind im Fischereisektor der Nord- und Ostsee zu erwarten?
b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Aussagen dazu treffen?