Erfassung von Gewaltdelikten mit Messern in der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis 2022
der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die vorliegende Kleine Anfrage soll im Wesentlichen eine Aktualisierung und Vervollständigung der vorhandenen Datengrundlagen sicherstellen (u. a. in Bezug auf Bundestagsdrucksache 20/590). Zudem wird explizit nach der vorgenommenen Differenzierung zwischen „eingesetztem“ und „mitgeführtem“ Messer als Tatmittel gefragt (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3658).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie hoch ist seit Beginn der Erfassung in der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES BPOL) bis zum Jahr 2022 die Anzahl an Gewaltdelikten, die im Zusammenhang mit mitgeführten bzw. eingesetzten Messern als Tatmittel von der Bundespolizei erfasst worden sind (bitte jährlich aufschlüsseln und nach „Messer mitgeführt und eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“ differenzieren)?
Wie schlüsseln sich diese erfragten Gewaltdelikte jeweils nach deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen und diesbezüglich unbekannten bzw. ungeklärten Tatverdächtigen auf (bitte jährlich aufschlüsseln, u. a. in Bezug auf die Differenzierung „Messer mitgeführt und eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“)?
Welche zehn Staatsangehörigkeiten waren jeweils unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen (Frage 2) am häufigsten vertreten (bitte in absoluten Zahlen jährlich aufschlüsseln sowie in Bezug auf die Differenzierung „Messer mitgeführt und eingesetzt“ sowie „Messer mitgeführt“)?
Wie schlüsseln sich die Altersgruppen der deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen im Dezember 2021 und im Jahr 2022 weiter auf (bezüglich vorheriger Zeiträume wird auf die Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/590 verwiesen und davon ausgegangen, dass diese Zahlen nach wie vor nicht korrekturbedürftig sind)?
Nach welchen häufigen Tatörtlichkeiten lassen sich die erfragten Gewaltdelikte in Frage 1 für die Jahre 2021 und 2022 aufschlüsseln (bezüglich vorheriger Zeiträume wird auf die Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/590 verwiesen und davon ausgegangen, dass diese Zahlen nach wie vor nicht korrekturbedürftig sind)?