Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
der Abgeordneten Marcus Bühl, Peter Boehringer, Dr. Michael Espendiller, Ulrike Schielke-Ziesing, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
„Der Integrationskurs soll nach § 45 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) durch weitere Integrationsangebote von Bund und Ländern ergänzt werden, insbesondere durch sozialpädagogische und migrationsspezifische Beratungsangebote. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördern auf dieser Grundlage die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) seit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 mit Zuwendungen. Ziel der MBE ist, den Integrationsprozess für zugewanderte Personen zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Das BAMF hat die Durchführung der MBE auf die sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie den Bund der Vertriebenen delegiert. Diese Träger haben bundesweit 1 480 Beratungsstellen eingerichtet. Bereits vor dem Jahr 2005 förderte der Bund unterschiedliche Beratungen für Ausländer und Spätaussiedler. Auch bei diesen Angeboten waren die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Bund der Vertriebenen Empfänger der Leistungen“ (Bericht des Bundesrechnungshofes vom 4. April 2022, S. 27, https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/integraionsmassnahmen-zugewanderte-gefluechtete-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
„Die MBE soll den Integrationskurs ergänzen. Die Ausgaben haben sich seit dem Jahr 2015 verdoppelt. Seit Einführung des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 fördern BMI und BAMF dieselben Zuwendungsempfänger, auf die sie die Durchführung der MBE delegiert haben. Inwieweit diese Finanzierung eine wirtschaftliche Förderung gewährleistet und ob es Alternativen gibt, hat das BMI noch nicht geprüft und mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung belegt. BMI und BAMF gehen davon aus, dass ihr Vorgehen alternativlos ist. In welchem Umfang die Integration der beratenen Personen verbessert wurde, bleibt angesichts lückenhafter Daten und ausgebliebener Erfolgskontrollen unklar.“ (Bericht des Bundesrechnungshofes vom 4. April 2022, S. 27, https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2022/integraionsmassnahmen-zugewanderte-gefluechtete-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Worin sieht die Bundesregierung aktuell die Hauptschwerpunkte, Zielsetzungen und Zielgruppen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)?
Wurde die Arbeit der sieben Trägerorganisationen, die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer anbieten, durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. durch vom BAMF Beauftragte qualitativ evaluiert, und wenn ja, wann letztmalig?
Wenn die Frage 2 bejaht wurde, welche Ergebnisse hat die letztmalige Evaluation hervorgebracht?
Wenn die Frage 2 bejaht wurde, welche entsprechenden Handlungsempfehlungen hat das BAMF infolgedessen den Trägern der MBE ggf. gegeben?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung bei den Trägern der MBE qualitative Mängel abzustellen, und wenn ja, welche?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zeitraum, in dem beratene Personen der MBE durch die Träger der MBE betreut werden?
Wie viele der durch die MBE beratenen Personen werden von den Trägern nach Kenntnis der Bundesregierung länger als zehn Jahre betreut? Wie viele der durch die MBE beratenen Personen werden nach Kenntnis der Bundesregierung länger als fünf Jahre betreut, und welches Beratungsspektrum wird diesem Personenkreis durch die Träger angeboten?