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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Deutsche Beiträge an die Internationale Arbeitsorganisation

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

20.02.2023

Aktualisiert

01.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/550203.02.2023

Deutsche Beiträge an die Internationale Arbeitsorganisation

der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Gerrit Huy, Jörg Schneider, René Springer und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Über seinen Mitgliedsbeitrag (Pflichtleistungen) hinaus erbringt Deutschland jährlich auch „besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags“ an die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization – ILO). So entrichtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 2013 einen jährlichen Betrag für die „Social-Protection-Floor-Initiative“, seit 2016 auch an den „Vision-Zero-Fonds“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 106 des Abgeordneten Norbert Kleinwächter auf Bundestagsdrucksache 20/5046, S. 72).

Aus Sicht der Fragesteller besteht zu den deutschen ILO-Beiträgen einiger restlicher Klärungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Vor welchen Hintergründen werden in den Bundeshaushaltsplänen bis einschließlich 2019 die Beiträge zur jährlichen Finanzierung der „Social-Protection-Floor-Initiative“, ab 2013, und des „Vision-Zero-Fonds“, ab 2016, unter dem Posten „Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen)“ und nicht unter dem Posten „Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags“ erfasst (vgl. Titel 687 01-022 im Kapitel 11 02 „Allgemeine Bewilligungen“ bzw., ab 2014, Titel 687 31-022 im Kapitel 11 06 „Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung Europäischer Fonds [ESF, EGF, FEAD] sowie sonstige internationale Angelegenheiten“), wenn diese Leistungen freiwillig und zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag erbracht werden (vgl. hierzu Bundestagsdrucksache 20/5046, S. 72 f.), und warum hat dies die Bundesregierung erst 2020 „korrigiert“ (eigene Wortwahl der Bundesregierung; a. a. O., S. 73)?

2

Waren anderweitige jährliche besondere, freiwillige Leistungen, über jene für die „Social-Protection-Floor-Initiative“ und den „Vision-Zero-Fonds“ hinaus, bis 2019 unter dem Posten „Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen)“ geführt, ggf. jeweils in welcher Höhe, und mit welchen Verwendungszwecken (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

3

Waren anderweitige jährliche Pflichtleistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags bis 2019 unter dem Posten „Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen)“ geführt, ggf. jeweils in welcher Höhe, und mit welchen Verwendungszwecken (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

4

Welchen Verwendungszwecken dienen ab 2020 die anderweitigen jährlichen Pflichtleistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags, die unter „Sonstige“ aufgeführt sind (s. Titel 687 31-022 in den entsprechenden Bundeshaushaltsplänen; bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

5

Hält die Bundesregierung die in Frage 1 geschilderte, bis einschließlich 2019 herrschende Praxis für vereinbar mit dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit, und wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, zieht die Bundesregierung etwaige Konsequenzen hieraus, und ggf. welche?

6

Was erklärt die Schwankungen des deutschen Mitgliedsbeitrags (Pflichtleistungen) in den letzten zehn Jahren (vgl. Titel 687 01-022 bzw. Titel 687 31-022 in den entsprechenden Bundeshaushaltsplänen: 2013 8 Prozent, 2014 und 2015 jeweils 7,1 Prozent, 2016 7,15 Prozent, 2017, 2018 und 2019 jeweils 6,39 Prozent, 2020, 2021 und 2022 jeweils 6,09 Prozent, 2023 6,11 Prozent)?

7

Aus welchen Gründen ist das Jahr 2021 gegenüber den Jahren 2016 bis 2020 sowie 2022 und 2023 in Sachen Pauschalwert von 1,5 Mio. Euro für die besonderen, freiwilligen Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags für die „Social-Protection-Floor-Initiative“ und den „Vision-Zero-Fonds“ ein Ausreißer (vgl. hierzu Auskünfte der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/5046, S. 72: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) entrichtet jährlich für die Bundesrepublik Deutschland zwei freiwillige Beiträge in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. Euro an die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) [für die „Social-Protection-Floor-Initiative“ und den „Vision-Zero-Fonds“, A. d. V.].“ – veranschlagt sind 2 Mio. Euro; die Fragesteller schließen bei der Fragestellung das Jahr 2015 nicht ein und nehmen den Anlass wahr, um der Bundesregierung anzumerken, dass sie sich in ihrer Antwort auf o. g. Bundestagsdrucksache bezüglich des Jahres 2015 nach Ansicht der Fragesteller widerspricht, vgl. S. 72 f.: „Es handelt sich hierbei zum einen um die freiwillige Zahlung in Höhe von zuletzt 0,5 Mio. Euro jährlich für die Umsetzung der „Social-Protection-Floor-Initiative“ […] Deutschland unterstützt diese ILO-Initiative seit 2013. […] Zum anderen leistet das BMAS seit 2016 eine freiwillige Zahlung in Höhe von zuletzt 1 Mio. Euro an den „Vision Zero Fonds“ […]. In den Jahren 2015 bis 2019 hat Deutschland für die o. g. ILO-Projekte jährlich freiwillige Leistungen in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. […] erbracht“; diesen Widerspruch bestätigt auch der Tatbestand im Bundeshaushaltsplan 2015, wonach der Posten „Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen)“/„2. Sonstige“ den Betrag von 1 180 Tsd. Euro aufweist)?

Berlin, den 1. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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