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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.02.2023

Aktualisiert

22.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/552907.02.2023

Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende

der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Martin Reichardt, Mariana Iris Harder-Kühnel, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Inflation hat aktuell den höchsten Wert seit über 70 Jahren erreicht. Die Teuerungsrate in Deutschland stieg im Oktober 2022 auf 10,4 Prozent, nachdem befristete Maßnahmen wie das 9-Euro-Ticket und der Tankrabatt im September 2022 ausgelaufen waren. Verbraucherpreise für Nahrungsmittel stiegen sogar um 20,3 Prozent (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_472_611.html). Alleinerziehende Eltern, die unter der Doppelbelastung von Kindererziehung und Beruf leiden, trifft die hohe Inflation besonders hart: Gut 50 Prozent der Alleinerziehenden haben nur etwa 1 400 Euro im Monat zur Verfügung, zu wenig, um den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung geltend zu machen (vgl. https://www.merkur.de/leben/geld/kindergeld-erhoehung-alleinerziehende-unmut-geld-kinder-vater-mutter-alleine-kosten-zr-91938507.html). Zwar erhöht die Bundesregierung das Kindergeld zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro pro Kind, was einer Erhöhung um 31 Euro für das erste und zweite bzw. um 25 Euro für das dritte Kind entspricht (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/deutliche-kindergelderhoehung-2141952). Doch Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss vom Staat beziehen, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen (regelmäßigen) Unterhalt für das gemeinsame minderjährige Kind leistet, kommt diese Erhöhung nicht zugute. Da der Unterhaltsvorschuss mit dem Kindergeld verrechnet wird, sinkt die Höhe in gleichem Maße, in dem das Kindergeld steigt. Für Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, ist die Kindergelderhöhung daher ein Nullsummenspiel ohne finanzielle Entlastung. Bis zum Jahr 2008 wurde das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/alleinerziehend-kindergeld-unterhalt-inflation-1.5697027?reduced=true).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Alleinerziehende gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?

2

Wie viele Alleinerziehende beziehen Unterhaltsvorschuss, und wie viele Kinder profitierten dabei von dieser Leistung?

3

Wie hat sich das sogenannte sächliche Existenzminimum für Kinder in den Jahren von 2012 bis 2022 entwickelt (bitte ausführen und erläutern)?

4

Wie hat sich die Zahl der von Kinderarmut betroffenen Kinder in den Jahren von 2012 bis 2022 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Folgen der hohen Inflation für Alleinerziehende abzumildern?

6

Zieht die Bundesregierung eine Reform des Unterhaltsvorschusses in Erwägung, damit auch Alleinerziehende, die diesen beziehen, von der Kindergelderhöhung profitieren (bitte ausführen und erläutern)?

Berlin, den 3. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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