Fehlende Arbeitsanreize beim Bürgergeld und Wohngeld – Interdependenzen der sozialen Transfersysteme
der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Gerrit Huy, Roger Beckamp, Norbert Kleinwächter, Hannes Gnauck, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Eine alleinstehende Person im Bürgergeldbezug kann durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein monatliches Nettoeinkommen von höchstens 850 Euro erreichen (502 Euro Regelsatz zuzüglich 348 Euro Erwerbstätigenfreibetrag). Dieses Einkommen wird beim aktuellen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde nach etwa 23 geleisteten Wochenarbeitsstunden erreicht (12 Euro pro h x 23,08 h x 4,333 w pro m). Jede darüber hinaus geleistete Arbeitsstunde erhöht das Nettoeinkommen des Bürgergeldbeziehers nicht mehr, da die Transferentzugsrate bei Überschreiten der Einkommensgrenze von 1 200 Euro pro Monat 100 Prozent beträgt (§ 11b Absatz 3 Nummer 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)).
Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) anhand einer Beispielrechnung mit Wohngeldbezug aufzeigt, fehlen auch im darüber liegenden Einkommensbereich bis 1 650 Euro unter Umständen die finanziellen Anreize, die eigene Erwerbstätigkeit auszuweiten bzw. eine entsprechende Erwerbsarbeit aufzunehmen. Anhand des aufgezeigten Beispiels wird ersichtlich, dass eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung im Entgeltbereich zwischen 1 200 und 1 650 Euro aufgrund der Transferentzugsrate beim Wohngeld zu keinem höheren verfügbaren Einkommen führt. Erst eine deutliche Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit auf mindestens 32 Wochenstunden (12 Euro pro h x 32 h x 4,333 w pro m) führt zu einer weiteren Steigerung des verfügbaren Einkommens (https://www.iab-forum.de/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hohe-kosten-der-unterkunft-koennen-die-integration-in-den-arbeitsmarkt-erschweren/).
Der arbeitsmarktpolitische „Totbereich“, also der Bereich, in dem sich die Ausweitung oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit aufgrund des Zusammenspiels von Bürgergeld und Wohngeld für den Einzelnen finanziell nicht rechnet, zeigt sich auch in folgendem Beispiel:
Ein erwerbstätiger Singlehaushalt erzielt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden zum aktuellen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde ein Bruttoeinkommen von 1 560 Euro (12 Euro pro h x 30 h x 4,333 w pro m). Das entspricht einem Nettoeinkommen von 1 200 Euro. Die Nettokaltmiete der 43 qm großen Wohnung in Berlin beträgt 11,69 Euro pro qm (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5104, Tabelle 4 und 12). Hinzu kommen 1,66 Euro pro qm kalte bzw. 2,56 Euro pro qm warme Betriebskosten (https://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0719/berliner-betriebskostenuebersicht-2019-waermekosten-gesunken-kalte-betriebskosten-gestiegen-071921.htm). Die Gesamtmiete des Singlehaushalts beläuft sich auf insgesamt 612,75 Euro. Der Haushalt besitzt damit einen Wohngeldanspruch von 247 Euro (https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/). Das verfügbare Haushaltseinkommen beläuft sich bei einer Erwerbstätigkeit von 30 Stunden somit auf 834 Euro (1 200 Euro Nettoeinkommen – 612,75 Euro Miete + 247 Euro Wohngeld).
Reduziert der beschriebene Haushalt nun seine wöchentliche Arbeitszeit von 30 auf 20 Stunden, sinkt sein Bruttoeinkommen auf 1 040 Euro (12 Euro pro h x 20 h x 4,333 w pro m). Der Haushalt wechselt aus dem Wohngeldbezug in den Bürgergeldbezug. Aufgrund des Erwerbstätigenfreibetrags (§ 11b SGB II) bleiben dem Haushalt vom erzielten Einkommen 332 Euro anrechnungsfrei erhalten. Die Kosten der Unterkunft von 612,75 Euro werden vom Jobcenter vollständig übernommen (Karenzzeit). Das verfügbare Haushaltseinkommen bei einer Erwerbstätigkeit von 20 Stunden beläuft sich – trotz der deutlich reduzierten Stundenzahl – weiterhin auf 834 Euro (502 Euro Bürgergeld + 332 Euro Erwerbstätigenfreibetrag).
Durch den Wechsel aus dem Wohngeld- in den Bürgergeldbezug entfällt für den Haushalt u. a. die Verpflichtung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages (18,36 Euro pro Monat). Demnach stellt sich im aufgezeigten Beispiel nicht nur ein zeitlicher, sondern auch finanzieller Vorteil mit der Reduzierung der Stundenzahl ein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wie bewertet die Bundesregierung die vom IAB aufgezeigten Fehlanreize, und sind diese der Bundesregierung bekannt?
Plant die Bundesregierung, die vom IAB aufgezeigten Fehlanreize zu beseitigen, und wenn ja, wann wird dies voraussichtlich erfolgen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Beseitigung der vom IAB aufgezeigten Fehlanreize die Erwerbsbeteiligung steigern könnte, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des IAB, die Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld von derzeit 1 200 Euro (bzw. 1 500 Euro) abzuschaffen?
Sprechen aus Sicht der Bundesregierung Gründe für eine Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld, und wenn ja, welche?
Sprechen aus Sicht der Bundesregierung Gründe gegen eine Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld, und wenn ja, welche?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des IAB, dass eine Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen beim Bürgergeld die Zahlungen im Bereich der Kosten der Unterkunft reduzieren könnte?
Wie hoch ist aktuell die Anzahl sowie der Anteil der Regelleistungsberechtigten (bitte nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland, Ostdeutschland sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt, ausweisen)?
Wie hoch ist aktuell die Anzahl sowie der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (bitte nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland, Ostdeutschland sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?
Wie hoch ist aktuell die Anzahl sowie der Anteil der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (bitte nach Bund, Bundesländern, Westdeutschland, Ostdeutschland sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?
In welchen 15 Berufsgruppen (nach Klassifikation der Berufe (KldB) 2010, 3-Steller) ist die Anzahl sowie der Anteil der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aktuell am höchsten?
In welchen zehn Wirtschaftsgruppen (Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) 2008) ist die Anzahl sowie der Anteil der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aktuell am höchsten?
Wie hoch ist aktuell die Anzahl sowie der Anteil der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die ein Bruttoerwerbseinkommen a) unter 450 Euro, b) unter 520 Euro, c) zwischen 450 und 850 Euro, d) zwischen 850 und 1 200 Euro, e) zwischen 1 200 und 1 500 Euro, f) zwischen 1 500 und 2 000 Euro bzw. g) mehr als 2 000 Euro aufweisen (bitte nach Bund, Bundesländer, Westdeutschland, Ostdeutschland, Alter: unter 18 Jahre, unter 25 Jahre, 25 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre und älter, nach Bedarfsgemeinschafts (BG)-Typ: Single-BG, Alleinerziehende-BG, Alleinerziehende-BG mit einem Kind, Alleinerziehende-BG mit zwei Kindern, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit einem Kind, Partner-BG mit zwei Kindern, Partner-BG mit drei und mehr Kindern, sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?
Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 die durchschnittlich geleistete Zahl der Arbeitsstunden der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils entwickelt?
Wie hoch ist aktuell der Bestand an Regelleistungsberechtigten (RLB) mit einer Verweildauer im Regelleistungsbezug von a) unter 1 Jahr, b) 1 bis unter 2 Jahren, c) 2 bis unter 3 Jahren, d) 3 bis unter 4 Jahren, e) 4 bis unter 5 Jahren, f) 5 bis unter 10 Jahren, g) 10 bis unter 15 Jahren und h) 15 Jahren und länger (bitte insgesamt sowie getrennt nach Alter: unter 18 Jahre, unter 25 Jahre, 25 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre und älter, sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer getrennt, ausweisen)?
Wie hoch ist aktuell der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) mit einer Verweildauer im Regelleistungsbezug von a) unter 1 Jahr, b) 1 bis unter 2 Jahren, c) 2 bis unter 3 Jahren, d) 3 bis unter 4 Jahren, e) 4 bis unter 5 Jahren, f) 5 bis unter 10 Jahren, g) 10 bis unter 15 Jahren, h) 15 Jahren und länger (bitte insgesamt sowie getrennt nach Alter: unter 18 Jahre, unter 25 Jahre, 25 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre und älter, sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?
Wie hoch ist aktuell der Bestand an erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Verweildauer im Regelleistungsbezug von a) unter 1 Jahr, b) 1 bis unter 2 Jahren, c) 2 bis unter 3 Jahren, d) 3 bis unter 4 Jahren, e) 4 bis unter 5 Jahren, f) 5 bis unter 10 Jahren, g) 10 bis unter 15 Jahren, h) 15 Jahren und länger (bitte insgesamt sowie getrennt nach Alter: unter 18 Jahre, unter 25 Jahre, 25 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre und älter, sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer, getrennt ausweisen)?
In welchen 25 Landkreisen und kreisfreien Städten ist die durchschnittliche Mietbelastungsquote aktuell am höchsten?
In welchen 25 Landkreisen und kreisfreien Städten sind die tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft aktuell am höchsten (bitte die Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft sowie pro qm ausweisen)?
Wie hoch sind jeweils die anerkannten Kosten der Unterkunft für die in Frage 19 genannten 25 Landkreise und kreisfreien Städte (bitte die Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft sowie pro qm ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Differenz zu den tatsächlichen Kosten angeben)?
In welchen 15 Landkreisen und kreisfreien Städten sind die tatsächlichen Kosten der Unterkunft für Single-Bedarfsgemeinschaften aktuell am höchsten (bitte die Kosten der Unterkunft pro Single-Bedarfsgemeinschaft sowie pro qm ausweisen)?
Wie hoch sind jeweils die anerkannten Kosten der Unterkunft für Single-Bedarfsgemeinschaften für die in Frage 21 genannten 15 Landkreise und kreisfreien Städte (bitte die Kosten der Unterkunft pro Single-Bedarfsgemeinschaft sowie pro qm ausweisen und jeweils die absolute sowie relative Differenz zu den tatsächlichen Kosten angeben)?
Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 die tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro qm sowie die anerkannten Kosten der Unterkunft pro qm jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie für Haushaltsgemeinschaften mit einer Person, zwei Personen, drei Personen, vier Personen, fünf Personen, sechs und mehr Personen jeweils getrennt ausweisen)?
Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2022 jeweils der Bestand der Bedarfsgemeinschaften mit folgender Art der Unterkunft jeweils entwickelt a) Miete, b) Wohneigentum, c) sonstige (u. a. Unterkünfte, deren Kosten nach Tagessätzen berechnet werden, d) keine Angabe?
Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 die jährlichen Gesamtkosten für die sonstigen Unterkunftsarten (Frage 24c) jeweils entwickelt?
Wie haben sich in den Jahren 2010 bis 2022 die jährlichen Gesamtkosten für Unterkünfte entwickelt, die nach Tagessätzen berechnet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass eine zum Mindestlohn beschäftigte Person, trotz Vollzeiterwerbstätigkeit, auf staatliche Transferleistungen (Wohngeld) angewiesen ist (siehe Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 73 und 74 des Abgeordneten René Springer auf Bundestagsdrucksache 20/5289 sowie die Auswertung des IAB unter https://www.iab-forum.de/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende-hohe-kosten-der-unterkunft-koennen-die-integration-in-den-arbeitsmarkt-erschweren/?pdf=29976)?