Schließung des für die Rückführung genutzten Terminals am Flughafen Berlin Brandenburg – Hintergründe und Konsequenzen
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Laut einem Bericht der „Welt“ (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243476703/Flughafen-BER-Berlin-macht-sein-Abschiebungsterminal-dicht.html) wird der bislang für Sammelabschiebungen mittels Chartermaßnahmen genutzte Terminal 5 am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) zum 31. März 2023 geschlossen, da der Mietvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu diesem Termin ausläuft und nicht verlängert wurde. Die Inbetriebnahme des als Nachfolgeeinrichtung vorgesehenen Behördenzentrums wird erst für Ende 2025 erwartet (ebd.).
Teilhaber der Flughafen GmbH sind der Bund sowie die Bundesländer Berlin und Brandenburg (https://corporate.berlin-airport.de/de/unternehmen-presse/fbb-tochterunternehmen/beteiligungsstruktur.html).
In der Konsequenz können ab April 2023 aus Berlin auf Jahre keine Sammelabschiebungen mehr durchgeführt werden (so ein Vertreter der Bundespolizeigewerkschaft, vgl. ebd.). Bislang bei Abschiebungen über den Flughafen BER eingesetzte Bundespolizisten sprechen mit Blick auf die künftige Rückführungspraxis von einer absehbaren „Katastrophe“ und meinen, die Regierung sollte sich grundsätzlich die Frage stellen, ob sie denn überhaupt noch abschieben möchte (ebd.).
Das Land Berlin hat überdies schon Ende 2022 einen sog. Winterabschiebestopp bis zum 31. März 2023 verhängt, der seit Inkrafttreten Sammelabschiebungen über den Flughafen BER verhindert (https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/12/abschiedestopp-moldau-berlin-koalition-spranger.html). In der Folge mussten bereits im Verbund von Ländern und Bund geplante, von Berlin ausgehende Sammelabschiebungen umgeplant oder storniert werden (https://www.welt.de/politik/deutschland/plus243209133/Abschiebefluege-Wie-die-Hauptstadt-bei-Abschiebungen-doppelt-spielt.html). Bis Ende März 2023 sind Sammelabschiebungen über Berlin also aufgrund des vom Land verhängten Abschiebestopps ausgeschlossen – und ab April 2023 dann wegen der Schließung des Terminals durch den Bund auf Jahre hinaus nicht mehr möglich. Nach Wahrnehmung der Fragesteller handelt es sich hierbei um eine konzertierte Aktion zur Verhinderung von Abschiebungen, obwohl das Land (und der Bund) aufgrund zwingenden Bundesrechts gemäß § 58 Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eigentlich zu deren Durchführung verpflichtet sind (vgl. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, S. 4 der Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 195/15 „Rechtspflicht zur Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer“).
Stand Ende Juni 2022 haben sich 301 524 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 247 290 geduldet waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2022 weiter um über 9 000 Personen angestiegen (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/3614 und Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/1225). Die Zahl der Abschiebungen im Gesamtjahr 2022 liegt bei ca. 13 000 Personen (https://www.welt.de/politik/ausland/article243425023/13-000-Abschiebungen-aus-Deutschland-im-vergangenen-Jahr.html) und damit bei ca. 4 Prozent der vollziehbar Ausreisepflichtigen.
In Berlin hielten sich bereits Ende 2021 18 092 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer auf (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/671465/umfrage/ausreisepflichtige-auslaender-in-deutschland-nach-bundeslaendern/). Ein relevanter Anteil unter ihnen, nämlich ca. 3 200 Personen (vgl. rbb, a. a. O.), sind abgelehnte Asylbewerber aus Moldawien, für welche im Rahmen der bundesweiten Verteilung von Asylbewerbern eine Schwerpunktzuständigkeit beim Land Berlin liegt. Für Moldawier gab es bislang eine relativ hohe Abschiebequote, da die dortige Regierung bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger kooperativ ist. So erfolgten im Jahr 2021 von insgesamt 1 005 in der Verantwortung des Berliner Senats durchgeführten Abschiebungen 409 nach Moldawien (https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10955.pdf, Antwort auf Frage Nummer 8). Aus Sicht der Fragesteller droht sich mit dem Entfallen der Möglichkeit für Sammelabschiebungen nicht zuletzt der Aufenthalt abgelehnter moldawischer Asylbewerber in Berlin und Deutschland zu verfestigen, was wiederum einen Anreiz für weitere Asylzuwanderung aus Moldawien bildet, obwohl die bereinigte Gesamtschutzquote für Asylbewerber aus diesem Land bei lediglich 0,2 Prozent liegt (vgl. für das Gesamtjahr 2021 Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/2309).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Behörden und politischen Funktionsträger waren seitens des Bundes an der Entscheidung beteiligt, den Terminal nicht weiter zu nutzen?
Inwieweit war das auf Bundesebene für Rückführungen verantwortliche Bundesministerium des Innern und für Heimat involviert, und bei wem liegt die Letztverantwortung?
Wann wurde die Entscheidung, den Terminal nicht weiter zu nutzen, final getroffen?
Wurde die Entscheidung, den Mietvertrag nicht zu verlängern, auf Seite des Mieters (der Bundesanstalt für Immobilien für den Bund) oder auf Seite des Vermieters (der Flughafen GmbH mit dem Bund als Teilhaber) getroffen?
Wie hat sich der Bund auf Mieter- und Vermieterseite dazu jeweils positioniert, und was stand einer Vertragsverlängerung entgegen?
Weshalb war der Bund bislang Mieter des Terminals, obwohl die Vollzugszuständigkeit für Abschiebungen und damit auch die Bereitstellung der Infrastruktur hierfür bei den Ländern liegt?
Gab es Abstimmungen bzw. einen Informationsaustausch zwischen dem Bund und dem Land Berlin hinsichtlich der Termine für den Winterabschiebestopp (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) und der Schließung des Terminals?
Wie viele Ausreisepflichtige wurden in den Jahren seit 2017 von den Berliner Flughäfen Tegel bzw. BER mittels Sammelabschiebung jeweils abgeschoben (bitte jahrweise aufschlüsseln)?
Wie hoch war der prozentuale Anteil der über die Berliner Flughäfen im Wege von Sammelabschiebungen abgeschobenen Ausländer an der Gesamtzahl der bundesweiten Abschiebungen seit dem Jahr 2017 (bitte jahrweise aufschlüsseln)?
Weshalb sieht der Bund sich veranlasst, bei einer jährlichen Abschiebequote von lediglich ca. 4 Prozent der vollziehbar Ausreisepflichtigen (s. Vorbemerkung der Fragesteller) die für Sammelabschiebungen benötigte Infrastruktur in Berlin aufzugeben, und wie ist dieses Vorgehen vereinbar mit der im Koalitionsvertrag angekündigten „Rückführungsoffensive“ (vgl. Koalitionsvertrag S. 112, https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf)?
Wie soll der Wegfall des Abschiebeterminals am Flughafen BER bis zur geplanten Inbetriebnahme des Behördenzentrums am BER Ende 2025 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) hinsichtlich der vom Bund koordinierten bzw. organisierten Abschiebungen aufgefangen und kompensiert werden?
Wie sollen insbesondere ausreisepflichtige abgelehnte moldawische Asylbewerber, für welche das Land Berlin eine Schwerpunktzuständigkeit innehat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), künftig in Koordination von Bund und Ländern rückgeführt werden?
Werden mit Inbetriebnahme des geplanten Behördenzentrums auch wieder Sammelabschiebungen per Chartermaßnahme über den Flughafen BER möglich sein?
Wie und wo sollen die bisher an Abschiebungen über den Flughafen BER beteiligten Bundespolizisten mit der Zusatzausbildung Personalbegleiter Luft künftig eingesetzt werden?
Wie viele vom Bund koordinierte bzw. mitorganisierte und ursprünglich mit Berlin als Abflugort geplante Abschiebeflüge sind infolge des vom Land Berlin verhängten Winterabschiebestopps entfallen, und wie viele konnten von einem anderen Flughafen noch durchgeführt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), welches waren jeweils die Zielländer dieser Abschiebeflüge, und welche Zusatzkosten sind dem Bund hierdurch entstanden?