Kalamitätsholznutzung in der regionalen Bauwirtschaft
der Abgeordneten René Bochmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, Sebastian Münzenmaier, Carolin Bachmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) referierte im Waldbericht 2021, dass aufgrund außergewöhnlicher Mengen an Kalamitätsholz die Rohholzmärkte von Herbst 2017 bis Anfang 2021 zu weiten Teilen von einem kaum noch absetzbaren Überangebot geprägt gewesen seien. Dies habe seinerzeit zu einem starken Preisverfall geführt (BMEL: Waldbericht der Bundesregierung 2021, S. 8).
In seiner Holzmarktstatistik 2021 präzisierte das Bundesministerium den Sachverhalt dahingehend, dass der Holzeinschlag zu rund 61 Prozent aus Kalamitätsholz bestand (BMEL: Holzmarkt https://www.bmel-statistik.de/forst-holz/holzmarkt; Zugriff am 25. Januar 2023). Die räumliche Menge des betreffenden Holzes belief sich Ende 2020 auf rund 170 Millionen Kubikmeter, wovon rund 156 Millionen Kubikmeter auf Nadel- und rund 14 Millionen Kubikmeter auf Laubholz entfielen (BMEL: Waldbericht der Bundesregierung 2021, S. 27).
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gab im September 2022 die Meldung heraus, dass man gemeinsam mit dem BMEL eine Holzbauinitiative ins Leben rufen wolle, um die Nutzung von Holz im Gebäudebau zu intensivieren (BMWSB: Geywitz und Özdemir tauschen sich zu Holzbau und Stallumbau aus; https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/WebsBMWSB/DE/2022/09/oezdemir-holzbau.html; Zugriff am 26. Januar 2023).
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) forderte in der Studie „Urbaner Holzbau“ in diesem Zusammenhang, die Potenziale der Verwendung von Kalamitätsholz zu bestimmen, denn einer steigenden Nachfrage nach Holz in Bauprozessen müsse entsprochen werden (TAB: Urbaner Holzbau; https://www.tab-beim-bundestag.de/projekte_urbaner-holzbau.php; Zugriff am 26. Januar 2023; S. 71 bis 76).
Es ist dementsprechend vor dem Hintergrund, dass der Anteil genehmigter Wohnhäuser in Holzbauweise im Jahre 2021 bereits rund 21,3 Prozent der genehmigten Wohnhäuser in Deutschland ausmachte (Statistisches Bundesamt: Holzbau – Quote der genehmigten Wohnhäuser in Deutschland bis 2021; URL: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/456639/umfrage/quote-der-genehmigten-wohngebaeude-in-holzbauweise-in-deutschland/; Zugriff am 26. Januar 2023) mit einer Erhöhung der Holzbauquote zu rechnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Unterstützte die Bundesregierung zwischen 2017 und 2021 nationalen und damit importunabhängigen Holzhandel, und wenn ja, mittels welcher Maßnahmen, und wenn nein, wieso wurde darauf verzichtet?
Unterstützt die aktuelle Bundesregierung nationalen und damit importunabhängigen Holzhandel, und wenn ja, mittels welcher Maßnahmen, und wenn nein, wieso wird darauf verzichtet?
Förderten nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesländer regionalen Holzhandel zwischen 2017 und 2021, und wenn ja, welche Länder taten nach Kenntnis der Bundesregierung solches mittels welcher Maßnahmen, und wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wieso werden diese Informationen nicht erhoben?
Fördern nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer derzeit regionalen Holzhandel mittels welcher Maßnahmen, und wenn ja, welche, und wenn dazu keine Kenntnis besteht, wieso werden diese Informationen nicht erhoben?
Plant die Bundesregierung angesichts des zu erwartenden Anstieges des Bauholzbedarfes (siehe Einleitung) die Förderung regionaler Strukturen für Holzhandel und Holzverarbeitung, und wenn ja, mittels welcher Maßnahmen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Sind seitens der Bundesregierung bindende Vorgaben der Europäischen Union bezüglich des Handelns und der Verwendung von Kalamitätsholz als Bauholz in nationales Recht umgesetzt, und wenn ja, welche (hier sei dezidiert sogenanntes Käferholz erwähnt)?
In welcher Weise, abweichend von den in Frage 6 genannten eventuellen Vorgaben, reglementiert die Bundesregierung ggf. den nationalen und internationalen Handel von Kalamitätsholz außerdem (hier sei ebenfalls dezidiert sogenanntes Käferholz erwähnt)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über eine eventuelle Reglementierung des regionalen Handels mit Kalamitätsholz der Bundesländer (hier sei dezidiert sogenanntes Käferholz erwähnt), wenn ja, welche Länder tun dies mittels welcher Maßnahmen, und wenn nein, wieso werden diese Informationen nicht erhoben?
In welcher Weise abweichend von den in Frage 6 genannten Vorgaben reglementiert die Bundesregierung die nationale und regionale Verwendung von Kalamitätsholz als Bauholz außerdem (hier sei dezidiert sogenanntes Käferholz erwähnt)?
Ist der Bundesregierung die aktuelle Studienlage zur Nutzbarkeit von Kalamitätsholz (hier sei dezidiert sogenanntes Käferholz erwähnt) als Bauholz bekannt, wenn ja, wie lauten die Erkenntnisse, und wie werden sie bewertet, und wenn nein, wieso werden diese Informationen nicht erhoben?