Ausschreibung der Bundesnetzagentur für neue Faxdienstleister
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die zentrale Beschaffungsstelle der Bundesnetzagentur sucht gemäß Auftragsbekanntmachung in einer öffentlichen Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anbieter zur Erbringung von Faxdienstleistungen. Laut Ausschreibungsunterlagen (Nummer 5 Buchstabe a) wird nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung die Erbringung von Faxdienstleistungen mit einer Laufzeit zwischen zwölf und 60 Monaten gesucht. Die Bundesnetzagentur schätzt dabei selbst ein Aufkommen zwischen 3 000 und 4 000 ein- und ausgehende Faxen pro Monat (https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?7&id=497647).
Im Kriterienkatalog heißt es außerdem, dass eine Erweiterung der Faxkapazität nach Ankündigung durch die Bundesnetzagentur bei absehbaren Lastspitzen im Empfang und/oder Versand möglich sein muss. Außerdem erwartet die Bundesnetzagentur einen deutschsprachigen Support und die Bereitstellung von 9 999 Faxnummern. Für die Realisierung des Faxversands und Faxempfangs fordert die Bundesnetzagentur eine von zwei digitalen Varianten an: TLS-verschlüsselte SMTP-Verbindung oder über die „Bereitstellung einer VPN-Verbindung, incl. redundanter Router durch Dienstleiser, mit. permanenten Verfügbarkeits-Überwachung der VPN-Verbindung und Faxdienste durch den Dienstleister.“ Der Datenaustausch erfolgt dann je nachdem über eine verschlüsselte oder unverschlüsselte FTP-Verbindung (https://www.golem.de/news/digitalisierung-in-deutschland-bundesnetzagentur-sucht-neuen-fax-anbieter-2301-171395.html).
Diese Ausschreibung verwundert die Fragesteller dahin gehend, dass die Bundesregierung mit dem im Jahr 2017 in Kraft gesetzten Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen – Onlinezugangsgesetz (OZG) – die Verpflichtung eingegangen ist, die Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern bis Ende 2022 elektronisch über deren Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das nach Angaben der Bundesregierung zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden. Zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht. Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität. Das heißt, alle Digitalisierungsprozesse sind an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet (https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-ozg-node.html;jsessionid=487E1B87FDB003254221EC568FD5AADB.1_cid287).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Bundesnetzagentur die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Ausschreibung (Geschäftszeichen: Z25-2-2023-0003) ausgeschrieben hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausschreibung der Erbringung von Faxdienstleistungen im Zusammenhang mit dem OZG und der Verpflichtung, Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten (https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-ozg-node.html;jsessionid=487E1B87FDB003254221EC568FD5AADB.1_cid287)?
Wofür wird bei der Bundesnetzagentur die Erbringung von Faxdienstleistungen konkret benötigt, und sollte nicht gerade die Bundesnetzagentur, die nach eigener Darstellung in erster Linie den Auftrag hat, durch Regulierung in den Zuständigkeitsbereichen den Wettbewerb zu fördern und einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu fairen Bedingungen zu gewährleisten, die Umsetzung der Digitalisierung bereits abgeschlossen haben (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Veranstaltungen/kachel-2-geschaeftsbereiche-intro.html)?
In welchen konkreten Fachbereichen (Fachabteilungen) der Bundesnetzagentur, ggf. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und nachgeordneter Behörden und Fachbereiche werden die ausgeschriebenen Faxdienstleistungen eingesetzt, und aus welchem konkreten Grund wurde noch nicht auf die angestrebte Digitalisierung in den erfragten Fachbereichen und Zuständigkeiten umgestellt (bitte nach Fachbereichen und Zuständigkeiten aufschlüsseln)?
In welcher Höhe beziffert die Bundesnetzagentur die Kosten für die ausgeschriebene Erbringung von Faxdienstleistungen, und aus welchem konkreten Grund wurde die Laufzeit zwischen zwölf und 60 Monaten ausgeschrieben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
In welchen konkreten Fachabteilungen und Fachbereichen der Bundesbehörden (Bundesministerien und nachgeordnete Behörden) werden gegenwärtig noch Faxgeräte und Faxdienstleistungen eingesetzt bzw. erbracht, welche Laufzeit haben die dafür abgeschlossenen Verträge, und wie viele Faxgeräte sind gegenwärtig noch in Benutzung für den dienstlichen Gebrauch in den Bundesbehörden (bitte aufschlüsseln)?
Wird die angestrebte Digitalisierung der Verwaltung – als Hebel zum angestrebten Bürokratieabbau in Deutschland und als Vorbildfunktion staatlichen Handelns – nach Ansicht der Bundesregierung durch die Ausschreibung von Faxdienstleistungen durch die Bundesnetzagentur konterkariert, und welche Schlüsse für ihr weiteres Handeln in Bezug auf die Digitalisierung der Verwaltung zieht die Bundesregierung aus der gegenständlichen Ausschreibung?
Wurden durch die Bundesbehörden (Bundesministerien und nachgeordnete Behörden) seit Inkrafttreten des OZG im Jahr 2017 weitere Ausschreibungen von Faxdienstleistungen veröffentlicht, und werden gegenwärtig durch die Bundesbehörden weitere Ausschreibungen im Bereich der Erbringung von Faxdienstleistungen angedacht oder geplant (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele der durch das OZG angestrebten 575 Verwaltungsleistungen sind gegenwärtig flächendeckend umgesetzt und verfügbar (bitte alle bisher umgesetzten Verwaltungsleistungen nach Zuständigkeiten, Behörden, Fachbereichen, Art, Umfang, zeitlicher Umsetzung, Kosten auflisten)?
Wie viele Bund-Länder-Arbeitsgruppen und/oder Ausschüsse gibt es bei der Umsetzung der durch das OZG angestrebten 575 Verwaltungsleistungen, und gibt es von diesen Arbeitsgruppen und/oder Ausschüssen öffentlich zugängliche Berichte (bitte nach Zuständigkeiten, Behörden, Art, Umfang und Fachbesetzung aufschlüsseln)?
Wurde das gegenwärtige OZG durch die Bundesregierung eingehend und umfangreich auf seine Umsetzbarkeit analysiert bzw. evaluiert, und wenn ja, welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung ggf. daraus gewinnen (wenn ja, bitte alle Erkenntnisse der Bundesregierung aufgrund der Analysen und Evaluierung des OZG auflisten)?
a) Wenn ja, wie erfolgte die Evaluierung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung ein OZG-Nachfolgegesetz, und wenn ja, wann kann mit einer Gesetzesvorlage, ggf. noch im Jahr 2023, gerechnet werden, und werden mögliche Erkenntnisse aus einer ggf. vorgenommenen Evaluierung (vgl. Frage 11) zu dessen Entwurf herangezogen?