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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Bereitstellung der Fähigkeit zur signalerfassenden luftgestützten weiträumigen Überwachung und Aufklärung im Rahmen des Projektes PEGASUS im Jahr 2025

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.03.2023

Aktualisiert

29.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/574622.02.2023

Bereitstellung der Fähigkeit zur signalerfassenden luftgestützten weiträumigen Überwachung und Aufklärung im Rahmen des Projektes PEGASUS im Jahr 2025

der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Hannes Gnauck, Martin Hess, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Teil 1 des 16. Berichts des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten heißt es auf Seite 70: „Strategisches Ziel des Projektes PEGASUS (PErsistent German Airborne SUrveillance System) ist die Bereitstellung der Fähigkeit Signalerfassende Luftgestützte Weiträumige Überwachung und Aufklärung (SLWÜA) bis zum Jahr 2025 mit drei Systemen. Ein System besteht dabei aus einem Missionssystem zur Signalerfassung und einer Trägerplattform“ (https://www.bmvg.de/resource/blob/5536600/e30866858da147e1b88c687e902df964/20221205-download-16-bericht-des-bmvg-zu-ruestungsangelegenheiten-data.pdf).

Bis zum Jahr 2010 verfügte die Bundeswehr durch die Breguet Atlantic BR 1150 SIGINT (Signals Intelligence) über diese Fähigkeit, war aber gezwungen, ein neues Trägersystem zu beschaffen und Sensorik in nationaler Hoheit zu entwickeln. In diesem Zusammenhang wurde einem unbemannten Trägersystem der Vorzug vor einem bemannten eingeräumt. Als UAV (Unmanned Aerial Vehicle, sogenannte Drohne) für die elektronische Aufklärung war zunächst der Euro Hawk vorgesehen, eine modifizierte Version der RQ-4 Global Hawk.

Bekanntlich ging das Scheitern des Trägersystems Euro Hawk mit einer großen Empörung innerhalb der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene einher. Die Empörung ergab sich aus den erheblichen Kosten, die für den Steuerzahler entstanden waren. Ein Untersuchungsausschuss wurde eingerichtet, der die Umstände des Scheiterns analysieren sollte (https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/46249753_kw35_sp_eurohawk-213310).

Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Euro Hawk wurden im Jahr 2014 vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Vor- und Nachteile einer bemannten oder unbemannten Lösung erwogen. Das Ergebnis wird vom BMVg heutzutage wie folgt zusammengefasst: „Im Rahmen einer Gesamtabschätzung kam das BMVg damals zu dem Schluss, dass die Kombination Triton/ISIS das ausgewogenste Gesamtpaket darstellen würde“ (https://www.bmvg.de/de/aktuelles/haeufige-fragen-zum-aufklaerungssystem-triton-isis-11178).

Unterdessen wurde, wie es auch der oben zitierte 16. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten betont, der NATO zugesagt, dass die Bundeswehr bis zum Jahr 2025 über die Fähigkeit signalerfassenden luftgestützten weiträumigen Überwachung und Aufklärung (SLWÜA) verfügen wird und dass man beabsichtige, diese Fähigkeit dem gemeinsamen Bündnis zur Verfügung zu stellen (https://augengeradeaus.net/2020/01/dronewatch-bundeswehr-setzt-auf-menschen-statt-aufklaerungsdrohnen-zusammenfassung/comment-page-1/).

Ende Januar 2020 gab das BMVg bekannt, dass nun auch die MQ-4C Triton als künftiges Trägersystem ausscheidet und die Wahl nunmehr auf die Global 6000, ein bemanntes Luftfahrzeug, gefallen sei, in das das Missionssystem zur Signalerfassung nunmehr integriert werden soll (https://www.defensenews.com/breaking-news/2020/01/28/germany-walks-away-from-25-billion-purchase-of-us-navys-triton-spy-drones/). Als Grund gab die Bundesregierung an, bei einem Festhalten an Triton könne man „die der NATO für das Jahr 2025 zugesagte Fähigkeit nicht zeitgerecht bereitstellen“. Überdies sei Triton „mit einem geschätzten Finanzbedarf von rund 2,4 Mrd. Euro auf der Grundlage des Haushalts 2020/53. Finanzplan nicht finanzierbar“ (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/19061).

Der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn hob in seiner Antwort auf die Schriftliche Frage 93 auf Bundestagsdrucksache 19/17630 hervor, dass es die Absicht der Bundesregierung sei, „mit der Umsteuerung des Projektes PEGASUS hin zu einer bemannten Plattform die NATO-Verpflichtung Bereitstellung einer signalerfassenden Aufklärungsfähigkeit entsprechend der nationalen Zusage ab dem Jahr 2025 zu erfüllen“. In ihrer Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/21830 gab die Bundesregierung zu erkennen, sie hoffe, dass eine Anfangsbefähigung der Fähigkeit SLWÜA im Jahr 2025 erreicht werden könne. Dem 16. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten ist nunmehr zu entnehmen, dass der Auftragnehmer bereits eine Projektverzögerung von 18 Monaten für das Gesamtprojekt und von 20 Monaten bis zur ersten Auslieferung angekündigt habe (hier S. 70).

Die geschilderte Entwicklung des Projekts PEGASUS seit 2010 legt nach Ansicht der Fragesteller ein treffendes Zeugnis vom mangelhaften Sachverstand der politischen Verantwortungsträger ab. Durch die 2020 erfolgte Umstellung auf ein bemanntes Trägersystem (Global 6000) ist das Zeitfenster immer enger geworden, um die der NATO für 2025 angemeldete Fähigkeit SLWÜA tatsächlich auch vorhalten zu können. Mittlerweile heißt es in Fachkreisen, dass die notwendige Einrüstung des Missionssystems zur Signalerfassung in das neue Trägersystem (Global 6000) dazu führen werde, dass die Bereitstellung des ersten Systems erst im Jahr 2026 und der Abschluss der Lieferung im Jahr 2028 möglich sein wird (https://www.flugrevue.de/militaer/programm-pegasus-fuer-sigint-bombardier-arbeitet-an-aufklaerer-fuer-luftwaffe/). Der bereits mehrmals genannte 16. Bericht des BMVg zu Rüstungsangelegenheiten rechnet mit einer vertragsgemäßen Bereitstellung der Grundbefähigung ab 2027 (hier S. 71). Es droht daher nach Ansicht der Fragesteller die Gefahr, dass Deutschland die für das Jahr 2025 der NATO gemeldete Fähigkeit gar nicht oder bestenfalls in einem äußerst begrenzten Umfang bereitstellen kann.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wird die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2025 die Fähigkeit SLWÜA vollumfänglich und ungebrochen der NATO bereitstellen können?

Mit welcher Eintrittswahrscheinlichkeit rechnet die Bundesregierung, dass die Fähigkeit im Jahr 2025 nicht vollumfänglich bereitgestellt werden kann, und was sind die Gründe hierfür?

2

Welche Folgen hätte eine bedingte oder gar keine Verfügbarkeit der Fähigkeit SLWÜA für die NATO und die kollektive Verteidigung?

3

Gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Bundesrepublik Deutschland der NATO militärische Fähigkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt angemeldet hat, später diese Fähigkeiten aber nur eingeschränkt oder gar nicht bereitstellen konnte (bitte ausführen)?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach sich aus der Notwendigkeit einer Formanpassung des Missions- und oder Trägersystems eine schlechtere Leistung für die Fähigkeit SLWÜA oder das Trägersystem ergäbe?

Schließt die Bundesregierung eine Leistungsverschlechterung sowohl für das Trägersystem als auch für das Missionssystem zur Signalerfassung generell aus?

Berlin, den 20. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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