BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verzögerungen beim Ausbauprojekt Zweite Stammstrecke München

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

23.03.2023

Aktualisiert

31.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/577523.02.2023

Verzögerungen beim Ausbauprojekt Zweite Stammstrecke München

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Renè Bochmann, Dirk Brandes, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Ausbauprojekt Zweite Stammstrecke München ist ein gemeinsames Ausbauprojekt der Deutschen Bahn AG, des Freistaates Bayern, der Landeshauptstadt München, des Bundes und anderer Partner (vgl. https://www.2.stammstrecke-muenchen.de/projektpartner.html). Durch den Bau der Zweiten Stammstrecke soll die bestehende S-Bahn-Stammstrecke entlastet werden (https://www.2.stammstrecke-muenchen.de/start.html).

Vorhabenträgerin ist das Tochterunternehmen der Deutschen Bahn (DB), DB Netz AG (https://www.2.stammstrecke-muenchen.de/planfeststellungsunterlagen-56.html). An der Finanzierung des Projektes sind die DB AG, der Bund, das Land Bayern sowie die Landeshauptstadt München beteiligt (https://www.br.de/nachricht/stammstrecke-s-bahn-muenchen-bahngipfel-102.html). Seitens des Bundes findet die Finanzierung über GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)-Mittel statt; er übernimmt insgesamt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-zweite-stammstrecke-bund-kostenuebernahme-1.5617456).

Ende Juni 2022 wurde bekannt, dass das Projekt Zweite Stammstrecke München statt der veranschlagten 3,85 Mrd. nun 7,2 Mrd. Euro kosten und sich der Fertigstellungstermin vom Jahr 2028 auf 2037 verschieben würde (https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-zweite-stammstrecke-pressekonferenz-bernreiter-kosten-reiter-1.5612194). Diese Erkenntnisse wurden von einer vom bayerischen Verkehrsministerium eingesetzten Monitoringgruppe im November 2021 erstellt, jedoch seitens des bayerischen Verkehrsministeriums erst im Juni 2022 bekannt gegeben (vgl. https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/stammstrecken-streit-wusste-der-freistaat-seit-november-bescheid-art-828468). Ein für den 30. Juni 2022 anberaumtes Treffen mit dem Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, in der bayerischen Staatskanzlei konnte aufgrund terminlicher Unpässlichkeiten des Bundesministers nicht stattfinden (vgl. Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 20/3139).

Jüngeren Presseberichten ist nun zu entnehmen, dass bereits im Oktober 2020 ein geplanter „Krisengipfel“ nicht zustande gekommen sein soll. Ein Dokument der DB Netz AG, in dem dargelegt sein soll, weshalb der angesetzte Zeitplan nicht eingehalten werden könne, soll die damalige bayerischen Verkehrsministerin Kerstin Schreyer erhalten haben. Diese soll das in Rede stehende Dokument an den damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer mit gleichzeitiger Bitte um Unterstützung weitergesandt haben. Auf Initiative der damaligen Ministerin Kerstin Schreyer sollte ein „Krisengipfel“ anberaumt werden, an dem neben dem bayerischen Ministerpräsident Dr. Markus Söder der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, Oberbürgermeister Dieter Reiter sowie das damals für die Bahninfrastruktur zuständige DB-Vorstandsmitglied Ronald Pofalla teilnehmen sollten. Dieser soll wenig später wieder abgesagt worden sein. Ronald Pofalla soll das in Rede stehende Dokument der DB Netz AG als nicht mehr als eine „erste Diskussionsbasis“ bezeichnet haben (vgl. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-s-bahn-zweite-stammstrecke-andreas-scheuer-1.5663317?reduced=true).

Das in Rede stehende Dokument erscheint den Fragestellern nicht nur aufgrund der dargelegten drohenden Verschiebung des Fertigstellungstermins brisant, sondern auch aufgrund der zu erwartenden Kostensteigerung, die Auswirkungen auf den Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit des Projektes hätten; dieser müsste nach Einschätzung der Fragesteller erneut erbracht werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung, nachdem die damalige bayerische Landesverkehrsministerin Kerstin Schreyer Kontakt mit dem damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer aufgenommen und auf die drohenden Projektverzögerungen hingewiesen hatte, einen Kontakt von Vertretern der Bundesregierung mit dem damaligen Vorstandsmitglied der DB AG Ronald Pofalla, und wenn ja, welche Inhalte wurden ausgetauscht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung veranlasst, dass der für Oktober 2020 anberaumte „Krisengipfel“ abgesagt wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Welche Maßnahmen veranlasste nach Kenntnis der Bundesregierung der damalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer infolge der Zusendung des in Rede stehenden Dokuments der DB AG durch die damalige bayerische Verkehrsministerin Kerstin Schreyer (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des damaligen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine Mitteilung an den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder, um diesen über die veränderte Situation des Projektes Zweite Stammstrecke München zu unterrichten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ausführen)?

5

Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Absage des für Oktober 2020 geplanten Treffens in München veranlasst, und mit welcher Begründung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Gab es im Oktober 2020 Bemühungen seitens des damaligen Bundesverkehrsministers, einen zeitnahen Gesprächstermin doch noch zustande zu bringen, und wenn ja, weshalb führten diese nicht zu einem Erfolg, und wenn nein, weshalb gab es keine solchen Bemühungen?

7

Würden nach Einschätzung der Bundesregierung die bekannt gewordenen Kostensteigerungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) dazu führen, dass der Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit des Projektes erneut zu erbringen ist?

8

Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung zutreffend, dass Zuschüsse des Bundes, sollte ein Nachweis der Wirtschaftlichkeit aufgrund veränderter Kostenschätzungen nicht mehr erbracht werden können, seitens des Freistaats Bayern zurückgezahlt werden müssten?

9

Wer trägt das Finanzierungsrisiko für weitere Kostensteigerungen: der Bund, der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München oder die DB AG?

10

Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bekanntwerden möglicher Kostensteigerungen im Sommer 2022 zu neuen Anträgen im Zusammenhang mit Planfeststellungsverfahren seitens der DB Netz AG beim Eisenbahnbundesamt?

11

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell einen Vorgang, der sich mit dem erneuten Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit des Projekts Zweite Stammstrecke München beschäftigt und auf dem Kostenermittlungen der DB Netz AG beruhen?

Berlin, den 15. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen