BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Einführung des Deutschlandtickets und fehlende Einnahmeaufteilung zwischen den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

13.03.2023

Aktualisiert

22.03.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/578924.02.2023

Einführung des Deutschlandtickets und fehlende Einnahmeaufteilung zwischen den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen

der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Mike Moncsek, Dr. Dirk Spaniel, Dirk Brandes, René Bochmann, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 9. Februar 2023 fand im Deutschen Bundestag die erste Beratung des von den Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/5548) statt. Am 1. März 2023 wird der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages dazu eine öffentliche Anhörung durchführen (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-verkehrdeutschlandticket-934808).

Bereits vor den Ausschussberatungen und einer Entscheidung über den Gesetzentwurf haben große Verkehrsunternehmen den Vertriebswettbewerb um das Deutschlandticket eröffnet und Werbekampagnen gestartet, so beispielsweise die die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Berlin (vgl. www.horizont.net/marketing/nachrichten/du-warst-noch-niemals...-bvg-und-jung-von-matt-feiern-49-euro-ticket-mit-udo-juergens-klassiker-206280?crefresh=1).

Dieser Vertriebsstart von Großunternehmen mit etablierten Vertriebsstrukturen kann kleinen oder mittelgroßen Verkehrsunternehmen erhebliche wirtschaftliche Nachteile bringen, da sie Kunden befördern müssen, die bei anderen Verkehrsunternehmen ein Deutschlandticket online oder hierfür ein Abonnement erworben haben (vgl. www.omnibusrevue.de/nachrichten/management/deutschland-ticket-wesentliche-und-existenzielle-fragen-noch-immer-offen-3314269).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Weshalb hat der Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, auf die Einbringung eines eigenen Gesetzentwurfs zur Umsetzung des Deutschlandtickets verzichtet, der nunmehr durch die Fraktion der SPD u. a. eingebracht wird (vgl. Bundestagsdrucksache 20/5548)?

2

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass jeder Käufer eines Deutschlandtickets sein Ticket für 49 Euro bei jedem Verkehrsunternehmen kaufen kann, das dieses im Internet anbietet (vgl. www.busnetz.de/deutschlandticket-sorgt-weiter-fuer-unmut/)?

3

Wie hoch ist die Vertriebsprovision in Euro pro 49-Euro-Deutschlandticket nach Kenntnis der Bundesregierung für das einzelne Verkehrsunternehmen, das das Ticket über seine Internetvertriebskanäle verkauft?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die das Deutschlandticket vertreibenden Verkehrsunternehmen die Erlöse aus dem Ticketvertrieb vollständig als Einnahmen verbuchen können, was im wirtschaftlichen Ergebnis einer hundertprozentigen Vertriebsprovision entsprechen würde?

5

Sollte der Bundesregierung die Frage 3 aus Unkenntnis nicht beantworten können, gibt es Vereinbarungen mit den Ländern, die eine Höchstgrenze für abzuzweigende Vertriebsprovisionen für Verkehrsunternehmen vorsieht?

6

Wie viele Verkehrsunternehmen und wie viele Verkehrsverbünde sind nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt, das geplante Deutschlandticket für 49 Euro zu vertreiben?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob angestrebt wird, die Erlöse aus den Verkäufen des Deutschlandtickets abzüglich einer Vertriebsprovision einer Einnahmeaufteilungsregelung zwischen den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen zu unterwerfen?

8

Soll nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine noch zu vereinbarende Einnahmeaufteilungsregelung sichergestellt werden, dass auch Verkehrsunternehmen in touristisch attraktiven Regionen für ihre Leistungserbringung vergütet werden, wenn die Erlöse aus dem Ticketverkauf zunächst den Verkehrsunternehmen in touristisch weniger attraktiven Großräumen zugutekommen?

9

Auf welcher Abrechnungsbasis soll nach Vorstellung der Bundesregierung eine gerechte Einnahmeaufteilung zwischen den leistungserbringenden Verkehrsunternehmen erfolgen?

10

Hat die Bundesregierung den Ländern zugesagt, dass ein Ausgleich für die Mindereinnahmen aus dem Deutschlandticket für einen Übergangszeitraum – voraussichtlich bis Ende 2024 – vorgenommen werden kann (vgl. www.omnibusrevue.de/nachrichten/management/deutschland-ticket-wesentliche-und-existenzielle-fragen-noch-immer-offen-3314269)?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Internetadresse www.deutschlandticket.de im Besitz der Transdev GmbH ist, einem zu 100 Prozent im Eigentum der Transdev Group S.A. stehenden, weltweit agierenden ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)-Unternehmen mit Sitz in Frankreich (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article243311345/49-Euro-Ticket-Deutschlandticket-App-ist-da-Abrechnungs-Chaos-ist-absehbar.html)?

12

Kann die Bundesregierung es ausschließen, dass ein hoher Anteil von Internetverkäufen des Deutschlandtickets über die deutsche Filiale eines französischen Nahverkehrsunternehmens erfolgt (vgl. Frage 11), sodass dessen möglicher Vertriebserfolg in keinem Verhältnis zu den Verkehrsleistungen stehen würde, die die Transdev GmbH anteilig auf dem gesamten deutschen ÖPNV-Markt erbringt, und ein Vertriebserfolg in Deutschland ganz wesentlich zu einem Gewinnsprung eines in Frankreich beheimateten Unternehmens beitragen könnte, ohne dass das deutsche Tochterunternehmen seine Verkehrsleistung erhöhen müsste?

Berlin, den 22. Februar 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen