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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Errichtung eines digitalen Archivs des Rechtsterrorismus

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

17.03.2023

Aktualisiert

18.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/587702.03.2023

Errichtung eines digitalen Archivs des Rechtsterrorismus

der Abgeordneten Jan Korte, Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, „innerhalb der Bundesregierung die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes energisch“ voranzutreiben. Dazu solle ein „Archiv zu Rechtsterrorismus in Zusammenarbeit mit betroffenen Bundesländern“ gegründet werden. Nach Angaben der Bundesregierung fand am 3. November 2022 die Auftaktbesprechung zur Errichtung eines Archivs des Rechtsterrorismus bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth statt. Daran nahmen neben Vertreterinnen und Vertretern mehrerer Ressorts der Bundesregierung und einiger Bundesländer auch Vertreterinnen und Vertreter des Bundesarchivs und des Archivs für Alternatives Schrifttum (afas e. V.) teil (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 38 der Abgeordneten Martina Renner, Plenarprotokoll 20/72). Für das zweite Quartal 2023 sei eine zweite Bund-Länder-Besprechung vorgesehen, zu der alle Bundesländer und weitere Landesarchive eingeladen werden sollen (ebd.).

Laut einer Meldung der „Frankfurter Rundschau“ vom 11. November 2022 bestehe ein erstes Ergebnis der Auftaktbesprechung darin, dass der Aufbau eines „virtuellen Archivs“ vorgesehen sei, „in dem alle verfügbaren Unterlagen aus staatlicher Hand, der zivilgesellschaftlichen Bewegungen und journalistischer Arbeit“ im Rahmen des „rechtlich Zulässigen“ digitalisiert eingestellt werden sollen. So wolle man „der Öffentlichkeit, Forschung und Bildung einen zentralen, nicht ortsgebundenen Zugang zur Information und für die Recherche“ bieten. Eine „Grundkonzeption“ werde eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft unter Leitung des Bundesarchivs erarbeiten. Über das Ergebnis soll im ersten Halbjahr 2023 beraten werden.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie sieht die konkrete zeitliche Planung für das geplante Archiv zum Rechtsterrorismus aus, bis wann soll eine Gesamtplanung vorliegen, und für wann wird die Eröffnung eines solchen Archivs angestrebt?

2

Vertreterinnen und Vertreter welcher Einrichtungen, Behörden etc. sollen neben den Bundesländern an den künftigen Besprechungen teilnehmen?

3

Welche Vertreterinnen oder Vertreter des Bundesministeriums des Innern und für Heimat oder einer dem Bundesministerium untergeordneten Behörde nahmen bislang an den Treffen teil oder nahmen anderweitig Einfluss auf die Planungen?

4

Welchen historischen Zeitraum soll das geplante Archiv abdecken, und soll es darum gehen, alle rechtsterroristischen Taten in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bzw. der DDR hier abzubilden oder geht es um eine exemplarische Auswahl (bitte jeweils begründen)?

5

Aus welchen Archivbeständen und Dokumentensammlungen soll das geplante Archiv in jeweils welchem Umfang gespeist werden?

a) Welche Sicherheitsbehörden und Geheimdienste des Bundes sollen in jeweils welchem Umfang ihre Akten, Dokumente, Protokolle u. Ä. als Digitalisate dem Archiv zur Verfügung stellen?

b) Welche Sicherheitsbehörden und Geheimdienste der Länder sollen in jeweils welchem Umfang ihre Akten, Dokumente, Protokolle u. Ä. als Digitalisate dem Archiv zur Verfügung stellen?

c) In welchem Umfang sollen Akten und Dokumente aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv als Digitalisate dem Archiv des Rechtsterrorismus zur Verfügung gestellt werden?

d) Welche sonstigen staatlichen Archivbestände sollen in jeweils welcher Form in den Aufbau des Archivs eingebunden werden?

e) Welche zivilgesellschaftlichen und journalistischen Archivbestände sollen in jeweils welchem Umfang gebeten werden, ihre Akten, Dokumente, Protokolle u. Ä. als Digitalisate dem Archiv zur Verfügung zu stellen?

f) Soll die Bundesanwaltschaft Akten, Dokumente, Protokolle u. Ä. als Digitalisate zur Verfügung stellen, wenn ja, in welchem Umfang?

g) Welche Staatsanwaltschaften der Länder sollen in jeweils welchem Umfang Akten, Dokumente, Protokolle u. Ä. als Digitalisate dem Archiv zur Verfügung stellen?

6

Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen, um die geplante Digitalisierung von Dokumenten und Archivbeständen vorzubereiten?

7

Wie soll der für eine Digitalisierung und Archivierung relevante Aktenbestand in den Sicherheitsbehörden, Geheimdiensten, Staatsanwaltschaften, Archiven und sonstigen Einrichtungen erfasst werden?

8

Wie wird die Datensicherheit der digitalisierten Dokumente und Archive gewährleistet, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass diese nicht missbraucht werden?

9

Wie werden die Interessen von Opfern und Angehörigen von rechtsterroristischen Taten berücksichtigt, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um deren Privatsphäre und Rechte zu schützen?

10

Welche Voraussetzungen sollen an die spätere Nutzung des Archivs geknüpft sein?

11

Welche Definition von Rechtsterrorismus soll für die Dokumentation im Archiv zugrunde gelegt werden, und welche Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft werden für die Definition und Auswahl der Fälle eingebunden (bitte begründen)?

12

Aus welchen Gründen waren bislang nur Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen in den Prozess zur Errichtung eingebunden (vgl. Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5402) und die anderen Bundesländer nicht beteiligt, und liegen Zusagen aus allen Ländern vor, sich am Prozess der Errichtung zu beteiligen, bzw. aus welchen Ländern liegen solche Zusagen ggf. mit welcher Begründung nicht vor?

13

Gibt es schon Kostenplanungen für die Errichtung und den Betrieb des Archivs, und wenn ja, wie sehen diese aus?

14

Welche finanziellen Mittel welcher Ressorts sind für die mit der Digitalisierung der Unterlagen verbundene Arbeit vorgesehen?

15

Welche Planungen gibt es zur inhaltlichen Ausgestaltung des geplanten Archivs zum Thema Rechtsterrorismus?

a) In welcher Form und in welchem Umfang sollen die Akten, Protokolle u. Ä. der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) hier zugänglich gemacht werden?

b) Sollen die Dokumente der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen oder gibt es Überlegungen für Einschränkungen? Wenn letzteres, wie sehen diese aus, und womit werden sie begründet?

c) Welche weiteren Untersuchungsausschüsse zu rechtsterroristischen Vorfällen sollen sich im Archiv widerspiegeln?

d) Wie sollen Akten der Ermittlungsbehörden, der Ämter für Verfassungsschutz und der Gerichte zu rechtsterroristischen Vorfällen im Archiv zugänglich gemacht werden?

16

Welche zivilgesellschaftlichen Gruppen und Einrichtungen sind an der Einrichtung des geplanten Archivs bisher beteiligt, und welche Pläne gibt es, die Arbeit dieser Gruppen in Form von Prozessbeobachtung, Solidarität mit Opfern und Angehörigen, Recherche etc. im geplanten Archiv abzubilden?

17

Sollen weitere Gruppen der Zivilgesellschaft in die Arbeit am Archiv eingebunden werden, und welche Gruppen will die Bundesregierung hier konkret ansprechen, und wenn nein, bitte begründen?

18

Welche Überlegungen gibt es, um die Benutzerfreundlichkeit des Archivs zu gewährleisten, und welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass es für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist?

19

Wie soll das Archiv konkret dazu beitragen, die öffentliche Debatte über Rechtsterrorismus und die Geschichte politischer Gewalt von rechts in Deutschland zu befördern, und welche Rolle sollen dabei Bildungs- und Vermittlungsangebote spielen?

Berlin, den 24. Februar 2023

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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