Situation der deutschen Minderheit in der Ukraine und Russland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Deutschland ist der einzige EU-Mitgliedstaat mit ethnisch deutschen Minderheiten in 27 Staaten Mittel- und Osteuropas sowie in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, die über 1 Million Angehörige haben.
Diese ethnischen Minderheiten entstanden in den vergangenen Jahrhunderten durch die deutsche Ostkolonisation, gezielte Auswanderungsbewegungen sowie durch Grenzverschiebungen, Vertreibungen und Deportationen nach Kriegen, vor allem den beiden Weltkriegen im 20. Jahrhundert. Das Fortbestehen von Tradition und Sprache zu fördern und den deutschen Minderheiten beizustehen, haben sich bisher alle Bundesregierungen zur Aufgabe gemacht. Auch und vor allem als Ausfluss unseres historischen Erbes.
Das Leben der deutschen Minderheiten in Europa und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion ist vielfältig. Wo einst Furcht herrschte, sich zur eigenen Abstammung zu bekennen, sind die Mitglieder deutscher Minderheiten heute integraler Bestandteil ihrer jeweiligen Gesellschaft. Wo zuvor Verfolgung und Unterdrückung alltägliche Begleiter waren, ist nun ein Ausleben eigener Identität möglich. Und wo zunächst Ausgrenzung herrschte, sind deutsche Minderheiten heute Mitbürger auf Augenhöhe. Sie können nicht nur ihre Identität pflegen und ihre Kultur nach Zeiten der Unterdrückung wiederbeleben, sie nehmen auch großen Einfluss auf die Menschen in ihrer Umgebung und sind wertvolle Brückenbauer zwischen der Bundesrepublik Deutschland und unseren Nachbarn.
Der im Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine stellt insbesondere für die Angehörigen der deutschen Minderheit in beiden Ländern eine schmerzliche Zäsur dar. In der Ukraine sind die zur deutschen Minderheit zählenden circa 30 000 Personen vor allem im Süden und Osten des Landes von den Folgen der Kriegshandlungen betroffen (vgl. www.aussiedlerbeauftragte.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/2022/04-06/20220517-dt-minderheit-ukraine.html). So ist etwa das Begegnungszentrum der deutschen Minderheit in Mariupol komplett zerstört worden und die Mehrheit der Ukrainedeutschen musste die Stadt verlassen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, erklärte nach ihrem Treffen mit dem Vorsitzenden des Rats der Deutschen in der Ukraine (RDU), Wladimir Leysle, der trotz der akuten Kriegssituation nach Berlin gereist war, am 17. Mai 2022 im Bundesministerium des Innern und für Heimat: „Die Bundesregierung steht fest an der Seite der Ukraine und natürlich auch der deutschen Minderheit vor Ort. Wir werden sie nicht alleine lassen“ (vgl. ebd.). Zahlreiche Staats- und Regierungschefs sowie Minister aus anderen Ländern haben die Ukraine seit Kriegsbeginn besucht – zuletzt US-Präsident Joe Biden im Februar 2023. Vonseiten der Bundesregierung war die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, als erstes deutsches Regierungsmitglied im Mai 2022 nach Kiew gereist, im Juni 2022 besuchten Bundeskanzler Olaf Scholz Kiew und Kulturstaatsministerin Claudia Roth Odessa sowie im September 2022 war Außenministerin Annalena Baerbock erneut in Kiew.
In der Russischen Föderation hingegen, wo heute noch über 400 000 Russlanddeutsche, mehrheitlich in Sibirien, leben (vgl. www.aussiedlerbeauftragte.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/2021/211216-uebergabe-deu-rus-haus-moskau.html), gerät die deutsche Minderheit mit andauerndem Ukraine-Krieg zunehmend unter politischen Druck, ist der anti-westlichen Propaganda des Kreml und staatlichen Repressionen ausgesetzt. So hat das Verbot von internationalen Nichtregierungsorganisationen (NGOs), darunter auch mehrere deutsche Einrichtungen wie die Konrad-Adenauer-Stiftung, durch das russische Justizministerium im März 2022 zu massiven Einschränkungen der Arbeit von Selbstorganisationen geführt, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der deutschen Minderheit in der Ukraine?
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben Angehörige der deutschen Minderheit in der Ukraine seit Kriegsbeginn vor Ort besucht?
Welche Mitglieder der Bundesregierung beabsichtigen, Angehörige der deutschen Minderheit in der Ukraine vor Ort zu besuchen?
Wie viele Lebensmittelpakete hat die Bundesregierung an Angehörige der deutschen Minderheit in der Ukraine geschickt?
Welche weitere Unterstützung hat die Bundesregierung den Angehörigen der deutschen Minderheit in der Ukraine zukommen lassen?
Worin besteht die Förderung der Selbstorganisation der deutschen Minderheit in der Ukraine seit Kriegsausbruch?
Hat sich die Förderung der deutschen Minderheit in der Ukraine durch das Goethe-Institut und den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) seit Kriegsbeginn verändert?
In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung die deutsche Minderheit in der Ukraine vor Kriegsbeginn gefördert?
In welchem finanziellen Umfang fördert die Bundesregierung die deutsche Minderheit in der Ukraine seit Kriegsbeginn?
Plant die Bundesregierung, die zerstörten oder beschädigten Begegnungszentren der deutschen Minderheit in der Ukraine wiederaufzubauen, und wenn nein, warum nicht?
Was plant die Bundesregierung für den Erhalt von beschädigten Kulturdenkmälern (z. B. Kirchen) in der Ukraine, welche für die deutsche Minderheit von großer Bedeutung sind?
Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung ausreisewillige Angehörige der deutschen Minderheit in der Ukraine?
Welche bürokratischen Erleichterungen gewährt die Bundesregierung den Angehörigen der deutschen Minderheit in der Ukraine bei einer kriegsbedingten Flucht nach Deutschland?
Inwiefern nimmt die Bundesregierung Rücksicht darauf, dass Angehörige der deutschen Minderheit in der Ukraine durch eine kriegsbedingte Flucht perspektivisch ihre Antragsberechtigung einer späteren Anerkennung als Spätaussiedler verlieren?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der gesamte Zeitraum des kriegsbedingten Verlassens des Heimatgebietes (auch über sechs Monate hinaus) in einem folgenden Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz keine nachteilige Wirkung für Antragsteller entfaltet?
Plant die Bundesregierung, eine Sitzung der Deutsch-Ukrainischen Regierungskommission für Angelegenheiten der Deutschen in der Ukraine durchzuführen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der deutschen Minderheit in Russland?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Repressionen gegenüber Angehörigen der deutschen Minderheit in Russland?
Ist der Bundesregierung eine behördliche Aufforderung an NGOs in Russland bekannt, eine schriftliche Zustimmung zum russischen „militärischen Sondereinsatz“ in der Ukraine abzugeben?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass in der „Moskauer Deutschen Zeitung“ oder auf dem Internetportal der Russlanddeutschen www.rusdeutsch.eu der Ukraine-Krieg nicht erwähnt wird?
Warum hat die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, in ihrem Interview mit der „Moskauer Deutschen Zeitung“ am 5. Juli 2022 die Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die deutsche Minderheit nicht angesprochen (vgl. mdz-moskau.eu/nicht-eine-identitaet-sondern-viele-interview-pawlik/)?
Sind der Bundesregierung Fälle von Zwangsrekrutierungen von Angehörigen der deutschen Minderheit in Russland in die russische Armee bekannt?
Was unternimmt die Bundesregierung gegen diese Zwangsrekrutierungen von Angehörigen der deutschen Minderheit?
Sind der Bundesregierung vermehrte Bedrohungen seit Kriegsausbruch gegenüber Angehörigen der deutschen Minderheit in Russland seitens der russischen Bevölkerung bekannt?
Inwieweit ist die Tätigkeit des Deutsch-Russischen Hauses in Moskau, das seit 2021 in Eigenverantwortung durch die deutsche Minderheit in Russland verwaltet wird, von den Folgen des Ukraine-Krieges betroffen?
Inwiefern hat die Bundesregierung ihren Beistand für die deutsche Minderheit in Russland öffentlich geäußert?
In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung die deutsche Minderheit in Russland vor Kriegsbeginn gefördert?
In welchem finanziellen Umfang fördert die Bundesregierung die deutsche Minderheit in Russland seit Kriegsbeginn?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der russischen Staatspropaganda, um die Angehörigen der deutschen Minderheit in Russland über die wahren Hintergründe des russischen Angriffskrieges aufzuklären?
Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung ausreisewillige Angehörige der deutschen Minderheit in Russland?
Wie lange dauern derzeit Visaverfahren für Angehörige der deutschen Minderheit in Russland, und wie hat sich die Bearbeitungszeit der Visaverfahren in den vergangenen fünf Jahren verändert?
Wie viele Anträge aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz hat das Bundesverwaltungsamt im Jahr 2022 aufgeteilt nach Ländern erhalten?
Wie viele Anträge auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz sind aufgeteilt nach Monaten durch das Bundesverwaltungsamt im Jahr 2022 zustimmend bzw. ablehnend beschieden worden?
Inwieweit war bei den Ablehnungen das sogenannte Gegenbekenntnis ausschlaggebend?
Warum sind die Nachweispflichten an das Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht, wenn in den Urkunden der Antragsteller früher eine nichtdeutsche Nationalität eingetragen war?
Zu welchem Zeitpunkt wurde das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch das Bundesverwaltungsamt über die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021 zum sogenannten Gegenbekenntnis erstmals informiert?
Zu welchem Zeitpunkt wurde dem damaligen Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, auf Grundlage einer Entscheidungsvorlage des Bundesverwaltungsamtes der Umsetzungserlass vorgelegt, und wann erfolgte die Entscheidung durch den Minister (vgl. www.aussiedlerbeauftragte.de /SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/AUSB/DE/2023/veraenderungen_aufnahme.html)?
Ist dieser Umsetzungserlass von Bundesinnenminister Horst Seehofer in den Akten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat registriert worden?
Wann wurde der damalige Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen, Dr. Bernd Fabritius, mit dieser Thematik befasst, und welches Votum hat er abgegeben?
Was war der Hintergrund für die seit 14. April 2022 im Amt befindliche Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen, Natalie Pawlik, in einer Pressemitteilung am 20. Juni 2022 über das „neue Merkblatt“ zum Bekenntnis des Bundesverwaltungsamtes (vgl. www.aussiedlerbeauftragte.de/ SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/2022/04-06/mitteilung-sowjetunion.html) zu informieren?
Wurde die Thematik „Bekenntnis“ im Beirat für Spätaussiedlerfragen beim Bundesministerium des Innern und für Heimat, der sich am 7. November 2022 für die aktuelle Legislaturperiode unter Vorsitz der Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen, Natalie Pawlik, konstituiert hat, erörtert, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wieso hat die Bundesbeauftragte für Aussiedlerfragen, Natalie Pawlik, erst am 22. Februar 2023 in einer Pressemitteilung zum wachsenden Unmut über die restriktive Praxis des Bundesverwaltungsamtes bei der Spätaussiedleraufnahme Stellung genommen (vgl. www.aussiedlerbeauftragte.de/ SharedDocs/ pressemitteilungen/Webs/AUSB/DE/2023/veraenderungen_aufnahme.html)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass urkundliche Eintragungen ohne Bekenntnisinhalt – etwa bei willkürlichen Eintragungen sowjetischer Behörden, die als Teil der repressiven Politik gegenüber der deutschen Minderheit in der ehemaligen Sowjetunion bekannt waren (vgl. mdz-moskau.eu/spaetaussiedler-verfahren-nicht-deutsch-genug/) – im Aufnahmeverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz nicht zur Begründung von Ablehnungsbescheiden führen?
Plant die Bundesregierung, eine Sitzung der Deutsch-Russischen Regierungskommission für Angelegenheiten der Russlanddeutschen in der Russischen Föderation durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?