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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Verbot von Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal im Meer und Brackwasser in Deutschland

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

11.04.2023

Aktualisiert

27.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/597514.03.2023

Verbot von Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal im Meer und Brackwasser in Deutschland

der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 13. Dezember 2022 hat der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei neben einer Ausweitung der berufsfischereilichen Schonzeit für den Europäischen Aal (Anguilla anguilla) von drei Monaten auf sechs Monate auch ein generelles Anlandungsverbot für die Freizeitfischerei auf Aal mit Geltungsbereich für die Nord- und Ostsee einschließlich Brackwasser wie Mündungsgewässer, Küstenlagunen und Übergangsgewässer für Deutschland beschlossen (eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023R0194&from=EN). Weiterhin verpflichteten sich 16 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, in einer „Gemeinsamen Erklärung zur verstärkten Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals“ mit der Kommission dazu, alsbald ihre internen Aalfischereimaßnahmen mit gleicher Wirkung anzuwenden, wie sie in der Verordnung (EU) 2023/194 über die Fangmöglichkeiten vereinbart wurden, sollten die nationalen Aalbewirtschaftungspläne ihre eigenen Ziele in Bezug auf die fischereiliche Sterblichkeit und die Abwanderung der Biomasse nicht erreichen (data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5374-2023-ADD-1-REV-1/de/pdf). Sollte demnach das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu dem Schluss gelangen, dass die nationalen Ziele der Aalmanagementpläne verfehlt bzw. nicht erreicht wurden, könnte diese Zusatzvereinbarung künftig auch Entnahmeverbote in deutschen Binnengewässern für die Angelfischerei nach sich ziehen. Aber auch die Untersagung des Aalbesatzes durch Angelvereine und Fischer könnte bei entsprechender wissenschaftlicher Einordnung der bisherigen Besatzpraktiken umgesetzt werden. So werden die unterzeichnenden Mitgliedstaaten dazu angehalten, die derzeitigen Verfahren der Bestandsaufstockung zu validieren, um sicherzustellen, dass nur zur Bestandserholung beitragende Erhaltungsmaßnahmen des Europäischen Aals angewendet werden (ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Was war ausschlaggebend dafür, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft neben 15 weiteren Mitgliedstaaten den Vorschlag der EU-Kommission für eine Gemeinschaftliche Erklärung zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals nachweislich unterstützt hat (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, weshalb alle übrigen Mitgliedstaaten in Frage 1 sich gegen die Gemeinschaftliche Erklärung zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals positioniert haben?

Wenn ja, welche Gründe liegen vor, dass sich diese Mitgliedstaaten gegen die Absichtserklärung positioniert haben?

Wenn nein, warum kann die Bundesregierung, obwohl sie Ratsmitglied ist, keine Auskunft darüber geben?

3

Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung die fischereirechtliche Verfügungsgewalt in deutschen Brackgewässern wie dem Bodden oder in Mündungsbereichen von Flüssen?

4

Welche Behörde wird nach Kenntnis der Bundesregierung die fischereirechtliche Hoheitsgewalt für die Umsetzung der Verbote der Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal in deutschen Brackgewässern wie dem Bodden, in Mündungsgewässern, in Küstenlagunen und in Übergangsgewässern ausüben?

5

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel Bestandsbiomasse des Europäischen Aals im Zeitraum von 2007 bis 2022 von Freizeitanglern in ausgewiesenen Unionsgewässern gefangen wurden?

Wenn ja, wie hoch ist die jährlich entnommene Biomasse des Europäischen Aals, und gibt es Konzentrationspunkte für die Entnahmen?

Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben machen?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Bestandsbiomasse des Europäischen Aals im Zeitraum von 2007 bis 2022 von Freizeitanglern in deutschen Brackwasserzonen wie Mündungsgewässern, Küstenlagunen und anderen Übergangsgewässern angelandet wurde?

Wenn ja, wie hoch waren die jährlichen Entnahmen durch die Angelfischerei?

Wenn nein, warum hat das BMEL einer Ausweitung des Aalfangverbotes auf die abgefragten Gewässerbereiche zugestimmt?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Bestandsbiomasse des Europäischen Aals im Zeitraum von 2007 bis 2022 durch die Berufsfischerei in ausgewiesenen Unionsgewässern insgesamt angelandet wurde?

Wenn ja, wie hoch ist die jährlich entnommene Biomasse des Europäischen Aals in Unionsgewässern, und gibt es Konzentrationspunkte für die Entnahmen (bitte nach den jeweiligen maritimen Gewässerabschnitten, die unter das gemeinschaftliche EU-Recht fallen, und den für diese Fischerei zuständigen Mitgliedstaaten aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben machen?

8

In welcher Höhe belaufen sich – wenn der Bundesregierung bekannt – die Verluste der Bestandsbiomasse des Europäischen Aals durch die Freizeitfischerei in den Jahren 2007 bis 2022 in deutschen Binnen- und Übergangsgewässern?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viel Bestandsbiomasse des Europäischen Aals im Zeitraum von 2007 bis 2022 durch die kommerzielle Fischerei in deutschen Binnen- und Übergangsgewässern angelandet wurde?

Wenn ja, wie hoch ist die jährlich entnommene Biomasse des Europäischen Aals in den genannten Gewässern?

Wenn nein, warum kann die Bundesregierung keine Angaben machen?

10

Wie viele Blankaale sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2007 bis 2022 aus deutschen Binnen- und Übergangsgewässern abgewandert?

11

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand des Europäischen Aals in deutschen Binnen- und Übergangsgewässern seit dem Jahr 2007 bis 2022 insgesamt entwickelt?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich der Bestand des Europäischen Aals in den Binnen- und Übergangsgewässern anderer EU-Mitgliedstaaten seit dem Jahr 2007 bis 2022 entwickelt hat?

Wenn ja, hoch ist die Biomasse der Tiere in den einzelnen Mitgliedstaaten?

Wenn nein, warum kann die Bundesregierung hierzu keine Angaben machen?

13

Wie hoch ist nach Wissen der Bundesregierung der jährliche Verlust von Biomasse des Europäischen Aals in Deutschland, der durch Prädatoren verursacht wird?

14

Welche Fressfeinde stellen dem Aal nach Kenntnis der Bundesregierung hauptsächlich nach und verursachen somit einen Verlust von Biomasse (bitte nach Prädator und den daraus folgenden Biomasseverlusten aufschlüsseln)?

15

Hat die Bundesregierung bislang Maßnahmen ergriffen, um die Populationsschäden, die durch Prädatoren hervorgerufen werden, zu reduzieren?

Wenn ja, welche Maßnahmen zum Schutz des Europäischen Aals vor Fressfeinden wurden bisher angewendet, wie sehen diese Schutzmaßnahmen detailliert aus, und welche Ergebnisse konnten dadurch bisher erreicht werden?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung bis dato keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen?

16

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Krankheiten, die die Population des Europäischen Aals aktuell gefährden, und wenn ja, welche Indispositionen sind hier zu nennen, wie wirken sie sich auf die Gesamtpopulation aus, und existieren Möglichkeiten zur Heilung?

17

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Population des Europäischen Aals aktuell noch weiteren bestandsminimierenden Gefahren wie beispielsweise Umweltverschmutzungen ausgesetzt, und wenn ja, welche weiteren Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich für einen Populationsrückgang, und wie wirken sie sich auf die Gesamtbiomasse aus?

18

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die anthropogenen Auswirkungen von technischen Anlagen wie Wasserkraftanlagen, Kühlwasserentnahmestellen, Schöpfwerken und anderen Querverbauungen entlang von Aalwanderwegen auf die Sterblichkeit des Europäischen Aals?

19

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Populationsschäden, die durch Querverbauung jeglicher Form entstehen, zu kompensieren, und welche plant sie ggf. kurz- und mittelfristig gezielt anzugehen?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Glasaale jedes Jahr in Deutschland die Flüsse in Folge eines natürlichen Aufstiegs hinaufwandern, und wenn ja, wie hoch ist ihre Zahl, und welche Methoden dienen der Feststellung?

21

Wie viel Aalbesatz wird nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2007 jährlich durch Besatzmaßnahmen in deutschen Binnengewässern ausgesetzt, um den Rückgang natürlicher Rekrutierung auszugleichen (bitte nach den einzelnen deutschen Aaleinzugsgebieten und der jeweiligen Art des Besatzes nach Einteilung in Entwicklungsstadien der Tiere aufschlüsseln)?

22

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten, die für etwaige Besatzmaßnahmen des Europäischen Aals seit 2007 aufgewendet wurden (bitte nach den einzelnen Jahren und der jeweiligen Art des Besatzes nach Einteilung in Entwicklungsstadien der Tiere aufschlüsseln)?

23

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele der Tiere aus Besatzmaßnahmen mit Glasaalen, Farmaalen und Satzaalen auf bundesdeutschem Gebiet jemals die Geschlechtsreife erreichen und als Blankaal zum Laichen in die Sargassosee abwandern?

24

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Aale auf bundesdeutschem Gebiet, die nicht aus Besatzmaßnahmen stammen, zur Fortpflanzung in die Sargassosee abwandern?

25

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestandsbiomasse des Europäischen Aals seit dem Jahr 2007 bis dato in Binnen- und Übergangsgewässern im europäischen Vergleich mit Deutschland entwickelt?

26

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Blankaalabwanderung des Europäischen Aals seit dem Jahr 2007 bis dato in Binnen- und Übergangsgewässern im europäischen Vergleich mit Deutschland entwickelt?

27

Hat die Bundesregierung die bisherige Wirkung der dreimonatigen berufsfischereilichen Schonzeit als Managementmaßnahme zur Wiederauffüllung der Bestände des Europäischen Aals bereits einer systematischen Evaluation durch Risikoanalyse und Verträglichkeitsprüfung unterzogen?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Wirkung der genannten Managementmaßnahme ist die Bundesregierung bei der Auswertung der Daten gelangt, und wer wurde mit der Datenanalyse beauftragt?

Wenn nein, warum hat die Bundesregierung die Wirkung, die für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 festgelegte Schonzeit für den Europäischen Aal noch nicht evaluiert, jedoch einer weiteren Verschärfung des Fangverbotes auf sechs Monate zugestimmt?

28

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Aufkommen illegaler Fischerei auf den Europäischen Aal in Deutschland und Europa?

Welche Bereiche (Berufsfischerei, Freizeitfischerei) betrifft die illegale Fischerei hauptsächlich?

In welchen Entwicklungsstadien werden die Tiere illegal gefischt?

In welchen Mitgliedstaaten erfolgten Aufgriffe illegaler Fischerei?

Was wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit den illegal gefischten Aalen gemacht?

29

Gibt es einen legalen Export in Drittländer für den Europäischen Aal in der EU, und wenn ja, wohin werden die Tiere nach Kenntnis der Bundesregierung überwiegend exportiert, zu welchen Zwecken, und welche Mitgliedstaaten sind hier als Exporteure zu nennen?

30

Wie viele Aale bzw. Teile des Aales wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis einschließlich 2022 legal aus der EU heraus gehandelt?

31

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Importe für Aal als ganzen Fisch oder Teile des Aals nach Deutschland, und wenn ja, wie viel wurde seit dem Jahr 2007 importiert, zu welchen Zwecken wurde importiert, und wer waren die Exporteure der Waren?

32

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen illegalen Export in Nicht-EU-Länder für den Europäischen Aal in der EU, und wenn ja, wohin werden die Tiere nach Kenntnis der Bundesregierung überwiegend exportiert, zu welchen Zwecken werden die Tiere verbracht, und welche Mitgliedstaaten sind hier als Exporteure zu nennen?

33

Wie viele Aale bzw. Teile des Aales wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2007 bis einschließlich 2022 illegal aus der EU heraus gehandelt?

Berlin, den 6. März 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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