Sitzung des UN-Sicherheitsrats zu den Anschlägen auf Nord Stream
der Abgeordneten Eugen Schmidt, Petr Bystron, Steffen Kotré, Tino Chrupalla, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Matthias Moosdorf, René Springer, Joachim Wundrak, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Bereits am 30. September 2022 hat es eine erste Sitzung des UN-Sicherheitsrats (UN = United Nations; Vereinte Nationen) zu den Anschlägen auf Nord Stream I und II gegeben. Am 21. Februar 2023, nach den Enthüllungen des US-amerikanischen Journalisten Seymour Hersh (vgl. seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream), hat Russland eine weitere Sitzung beantragt (vgl. press.un.org/en/2023/sc15206.doc.htm). Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 52 des Abgeordneten Eugen Schmidt, Plenarprotokoll 20/78 haben weder die Bundesregierung noch Dänemark oder Schweden die Teilnahme an der Sitzung als Nichtmitglied im UN-Sicherheitsrat beantragt (auch kein anderer Staat). Wie es heißt, hätten Dänemark und Schweden den UN-Sicherheitsrat im Vorfeld der Sitzung über den Stand der Ermittlungen informiert. Einen Tag vor der Sitzung hat das Umweltprogramm der UN eine Schätzung über das durch die Sprengung von Nord Stream ausgetretene Methan veröffentlicht (vgl. news.un.org/en/story/2023/02/1133752).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung der UN-Vertreter der USA, Frankreichs und Großbritanniens, wonach Russland die Sitzung des UN-Sicherheitsrats zu Nord Stream beantragt hat, um vom ersten Jahrestag des Ukraine-Kriegs abzulenken, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, schließt sie sich der der genannten Staaten an (vgl. press.un.org/en/2023/sc15206.doc.htm sowie usun.usmission.gov/remarks-at-a-un-security-council-briefing-on-nord-stream-pipeline-attacks-called-by-russia/; bitte begründen)?
Ist der Bundesregierung die Äußerung des Vertreters der USA beim UN-Sicherheitsrat bekannt, dass die von Russland beantragte Sitzung zu Nord Stream Russland dazu diene, Verschwörungstheorien aus dem Internet zu verbreiten (vgl. usun.usmission.gov/remarks-at-a-un-security-council-briefing-on-nord-stream-pipeline-attacks-called-by-russia/), und wenn ja, hat sie sich hierzu eine Auffassung gebildet (wenn ja, welche)?
Hat sich die Bundesregierung zu der von Russland vorgeschlagenen Untersuchung des Anschlags auf Nord Stream durch den UN-Generalsekretär bzw. die UN eine Auffassung gebildet (vgl. russiaun.ru/en/news/210223_n), und wenn ja, welche?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ggf. für eine Sitzung des Weltsicherheitsrats zu Nord Stream einzutreten, die in keinen Zusammenhang mit anderen weltpolitisch relevanten Vorgängen gebracht werden könnte und nicht der Verbreitung von Verschwörungstheorien, sondern der Aufklärung dient, und wenn nein, warum nicht?
Vertritt die Bundesregierung grundsätzlich die Ansicht, dass die Vereinten Nationen eine Rolle bei der Aufklärung der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines spielen sollten, und wenn nein, bitte begründen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass, nach der Aufklärung der Urheberschaft bzw. Täterschaft der Anschläge auf Nord Stream, der verantwortliche Akteur einen Schadenersatz zahlen sollte (vgl. russiaun.ru/en/news/210223_n; bitte begründen)?
Plant das Umweltbundesamt oder eine andere der Bundesregierung nachgeordnete Behörde mittlerweile, genauere Abschätzungen über die Methanaustritte aus den beschädigten Nord-Stream-1- und Nord-Stream-2-Pipelines zu erstellen oder liegen der Bundesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden mittlerweile andere Schätzungen dazu vor (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/4758; bitte ggf. erläutern)?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass das Umweltprogramm der Vereinten Nationen am 20. Februar 2023 einen Bericht über das Methan veröffentlicht hat, das als Folge der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ausgetreten ist (www.unep.org/technical-highlight/unep-finds-nord-stream-gas-leak-may-be-highest-methane-emission-event-still), hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, laut dem die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipeline zu der bislang größten bekanntgewordenen menschengemachten Freisetzung von Methan geführt hätten (vgl. www.scmp.com/comment/opinion/world/article/3211959/if-us-not-behind-nord-stream-explosions-it-should-have-no-reason-block-un-investiga), und hat sie sich hierzu eine Haltung erarbeitet (wenn ja, bitte ausführen)?
Ist der Bundesregierung der Medienbericht bekannt, laut dem eine Aufklärung der Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines aufgrund der Tatsache eines Anschlags auf eine sehr große internationale Anlage kritischer Infrastruktur von großem weltweitem Interesse sei (vgl. www.scmp.com/comment/opinion/world/article/3211959/if-us-not-behind-nord-stream-explosions-it-should-have-no-reason-block-un-investigation), und wenn ja, hat sie sich dazu eine eigene Auffassung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Sind der Bundesregierung die Äußerungen des UN-Sachverständigen Jeffrey D. Sachs bekannt, nach denen der Anschlag auf Nord Stream komplexe Fähigkeiten erfordere, die nur ein staatlicher Akteur besitzen könne (vgl. www.nachdenkseiten.de/?p=94179), und wenn ja, hat sie sich dazu eine Auffassung gebildet, und wenn ja, welche?
Findet nach Auffassung der Bundesregierung die International Convention for the Suppression of Terrorist Bombings vom 15. Dezember 1997 auf die Anschläge gegen Nord Stream Anwendung (vgl. russiaun.ru/en/news/210223_n; bitte begründen)?
Hat es eine Antwort der Bundesregierung auf das Schreiben des russischen Premierministers Michail Mischustin vom Oktober 2022 gegeben (vgl. russiaun.ru/en/news/210223_n; wenn ja, bitte den Inhalt wiedergeben; wenn nein, bitte begründen, warum keine Antwort erfolgt ist)?
Liegen der Bundesregierung Anfragen der russischen Generalstaatsanwaltschaft vor (vgl. russiaun.ru/en/news/210223_n; wenn ja, welchen Inhalts, und seit wann), und wurden diese beantwortet (wenn ja, bitte den Inhalt der Antwort wiedergeben)?
Hat die Bundesregierung oder eine ihr nachgeordnete Behörde Kenntnis von dem Medienbericht bzw. der dort wiedergegebenen Absicht, Russland plane, dem Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen den Schriftverkehr russischer Behörden mit denen Deutschlands, Dänemarks und Schwedens hinsichtlich der nach russischen Angaben erfolglosen Versuche, sich in die Nord-Stream-Untersuchungen einzubringen, zugänglich zu machen (vgl. www.rt.com/russia/572737-russia-nord-stream-communications/)? Wenn ja, ist der genannte Schriftverkehr dem Weltsicherheitsrat nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile übergeben worden, und hat sich die Bundesregierung hierzu ggf. positioniert (wenn ja, bitte ausführen)?
Wann, und mit welchen Inhalten hat die Bundesregierung den Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen über die Untersuchungen zu den Nord-Stream-Anschlägen informiert (vgl. www.tagesschau.de/investigativ/nord-stream-explosion-101.html)?