Start-up-Strategie – Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Start-up-Strategie der Bunderegierung greift mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups (Kapitel 6) (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Digitalisierung/start-up-strategie.html) das Thema „Social Businesses“ auf (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/start-up-strategie-2065830). Gemeinwohlorientierte Unternehmen zielen nicht wie konventionelle Unternehmen auf die Maximierung des unternehmerischen Gewinns ab, sondern möchten in erster Linie eine positive gesellschaftliche Wirkung erreichen (ebd.). Die Finanzierung gemeinwohlorientierter Unternehmen ist daher oft schwieriger als bei konventionellen Start-ups. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nimmt das zum Anlass, die Entwicklung passender Finanzierungsinstrumente unter besonderer Berücksichtigung des europäischen Strukturfonds zu entwickeln (ebd.).
Die Regierungskoalition kommt somit einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach, die wie folgt gefasst wurde: „Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen. Wir erarbeiten eine nationale Strategie für Sozialunternehmen, um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen. Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen. Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt. Hemmnisse beim Zugang zu Finanzierung und Förderung bauen wir ab. Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um Guthaben auf verwaisten Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können“ (Start-up-, Gründungs- und Innovationsförderung, www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1; S. 30).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, wie groß der Anteil an gemeinnützigen Unternehmen im Vergleich zu den wertschöpfenden Unternehmen sein soll, und wenn ja, wie groß ist dieser Anteil nach Auffassung der Bundesregierung?
Wenn Frage 1 bejaht wurde, gibt es seitens der Bundesregierung Vorstellungen darüber, wie groß der Anteil an gemeinnützigen Unternehmen im Vergleich zu wertschöpfenden Unternehmen am Ende der 20 Legislaturperiode in der Bundesrepublik Deutschland sein soll, und wenn ja, wie hoch soll der Anteil sein?
Benutzt die Bundesregierung eine eigene Arbeitsdefinition des Begriffes „gemeinwohlorientierte Unternehmen“, und wenn ja, welche, und wie bewertet die Bundesregierung dabei die anfallenden Gewinne der Unternehmen im Sinne des Gemeinwohls?
Benutzt die Bundesregierung eine eigene Arbeitsdefinition des Begriffes „gemeinwohlorientiertes Unternehmen“ vor dem Hintergrund einer liberalen und ethischen Marktwirtschaft, die nicht auf Gewinnstreben und Konkurrenz beruht, sondern auf Gemeinwohlstreben und Kooperation, wobei sich der Erfolg eines Unternehmens nicht am finanziellen Gewinn misst, sondern an seiner Gemeinwohlbilanz (wenn ja, bitte ausführen)?
Welche neuen Finanzierungsinstrumente möchte die Bundesregierung im Sinne der Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientierte Start-ups implementieren, und mit welchem konkreten Finanzrahmen rechnet dabei die Bundesregierung, und inwiefern werden dabei europäische Strukturfondsmittel eingebunden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/start-up-strategie-2065830, bitte aufschlüsseln)?
Welche umfassenden strategischen Konzepte gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1; S. 30) wird die Bundesregierung für gemeinwohlorientierte Unternehmen entwickeln, planen, und wann ist mit einer diesbezüglichen Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)?
Aufgrund welcher Informationen und Unternehmensdaten kann die Bundesregierung gemeinwohlorientierte Unternehmen von konventionellen Unternehmen unterscheiden?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, wie mögliche Trittbrettfahrer, die unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit ihr gewinnmaximierendes Unternehmen durch die Inanspruchnahme der geschaffenen Rahmenbedingungen durch die Bundesregierung aufbauen könnten (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/nationale-strategie-fuer-sozialunternehmen-und-social-startups.html), verhindert werden können (wenn ja, bitte ausführen)?
Benutzt die Bundesregierung eine eigene Arbeitsdefinition des Begriffes „gemeinnütziges Unternehmen“, das sich aufgrund seines Geschäftsmodells nicht selbstständig trägt, jedoch nach Ansicht der Bundesregierung einen maßgeblichen Beitrag für unserer Land leistet (wenn ja, bitte ausführen)?