Zu den Leitlinien des Auswärtigen Amts – Feministische Außenpolitik gestalten
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Stefan Keuter, Steffen Kotré, Eugen Schmidt, René Springer, Joachim Wundrak und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 1. März 2023 hat Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, die Leitlinien des Auswärtigen Amts „Feministische Außenpolitik gestalten“ vorgelegt. Nur ein halbes Jahr, nachdem Schweden, ein Land, das in den vergangenen Jahrzehnten als Vorreiter in Sachen Feminismus galt und in dem 2014 die damalige Außenministerin Margot Wallström dieses Schlagwort geprägt hat, seit dem Oktober vergangenen Jahres vom Ansatz der „feministischen Außenpolitik“ wieder abgerückt ist (vgl. „Feminist diplomacy in Sweden loses its great reference point“ in: CE Noticias Financieras English vom 13. Oktober 2022).
Tatsächlich ist das Konzept feministischer Außenpolitik (feminist foreign policy) äußerst umstritten. Nach ihm sollen feministische Sichtweisen als Maßstäbe der internationalen Beziehungen dazu beitragen, weltweit Gewalt und Diskriminierung zu beenden und „Geschlechtergerechtigkeit“ und Menschenrechte zu verwirklichen (Rehm, Sigrun: Was kann feministische Außenpolitik in Zeiten des Krieges ausrichten. In: Badische Zeitung vom 31. März 2022). Erreicht werden soll dies dadurch, dass man Frauenrechte weltweit stärkt, entsprechende Maßnahmen und Initiativen mit finanziellen Ressourcen ausstattet und die Repräsentanz von Frauen in Diplomatie und bei Verhandlungen erhöht.
In den Augen der Fragesteller ist jedoch schon allein der Begriff haltlos: So heißt es in den Leitlinien, dass sich „feministische Außenpolitik“ der „besonderen Belange marginalisierter Gruppen“ (S. 2) annehme, was nach dem Wortlaut auch sogenannte „LSBTIQ*-Personen“ (S. 16) mit einschließt – in Wahrheit handelt es sich also um einen intersektionalen Ansatz, der, anders als bei den ohnedies zu bezweifelnden Theoremen des Feminismus, noch keine eigene theoretische Grundlage besitzt.
Zentrale Kritikpunkte einer „feministischen Außenpolitik“ sind indessen Aussagen, wonach „patriarchale Strukturen innerhalb von Staaten direkt mit gewaltvollen Auseinandersetzungen und internationalen Kriegen zusammenhängen“ (vgl. „Feministische Außenpolitik: Friedenssicherung durch Stärkung der Menschenrechte und Abbau weltweiter Ungerechtigkeiten – Interview mit Kristina Lunz“. in: Budrich Journals – Femina Politica. Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft, 2-2022, 8-114) oder Frauen in den internationalen Beziehungen ein „besseres Krisenmanagement durchsetzen (Kristina Lunz: Männer können Krisen verursachen, aber nicht lösen)“ würden (vgl. Angelow, Jürgen; Burckhardt, Otto: „Feministische Außenpolitik und Bellizisms in: Welttrends – Das außenpolitische Journal. 189 Juli 2022 S. 70–71).
In der Forschung erscheint eine solche „Attacke gegen Männer und ihre Defizite“ als geradezu „unangemessen“ (vgl. Angelow, Jürgen; Burckhardt, Otto: „Feministische Außenpolitik und Bellizismus“ in: Welttrends – Das außenpolitische Journal. 189, Juli 2022, S. 70 bis 71). Für die Fragesteller entbehren sie zudem der empirischen Grundlage – eine solche dürfte es schlichtweg nicht geben, da, wie die Propagandisten „feministischer Außenpolitik“ selbst monieren, Menschen „seit Tausenden von Jahren“ in „patriarchalischen Gesellschaften“ leben (Menschenrechte und Abbau weltweiter Ungerechtigkeiten – Interview mit Kristina Lunz“. in: Budrich Journals – Femina Politica. Zeitschrift für feministische Politikwissenschaft, 2-2022, 8-114).
Nach Auffassung der Fragesteller ist darüber hinaus die Vorstellung, Frauen wären von Natur aus besonnener und sanftmütiger, nichts anderes als ein Mythos, der zudem den Umstand der biologischen Determiniertheit von Frauen in den Blick rückt und gerade dadurch einer der Grundannahmen des Feminismus zu widersprechen scheint – nämlich, dass das Frausein eine bloße soziale Konstruktion darstelle (vgl. u. a. Bublitz, Hannelore: Judith Butler zur Einführung. Hamburg 2021).
Viel eher dürfte wohl davon auszugehen sein, dass es, was die Gewaltbereitschaft von Frauen und Männern in der Politik anbelangt, keine Unterschiede bzw. sogar eine größere Bereitschaft dazu aufseiten der Frauen gibt: So untersuchten beispielsweise die Politikwissenschaftler Oeindrila Dube und S. P. Harish 193 europäische Regierungen, die zwischen 1480 und 1913 im Amt waren und stellten fest: Die Wahrscheinlichkeit, dass Königinnen in Kriege verwickelt waren, war 27-mal höher als bei Königen. Auch kamen sie in einer weiteren Analyse demokratischer Länder für die Zeit von 1970 bis 2000 zum Schluss, dass der Verteidigungsetat und das Ausmaß externer Konflikte überdurchschnittlich hoch waren, wenn Frauen den Regierungen vorstanden (vgl. Schindler, Sylvie-Sophie: „Kriegerische Frauen: Wäre die Welt eine friedlichere, wäre sie in weiblicher Hand? Angesichts der Kriegstrommlerinnen, Waffenenthusiastinnen und Russophobikerinnen muss man sagen: Wohl kaum“ in: „Weltwoche online“ vom 18. Februar 2023).
Einwände gegen das Konzept einer „feministischen Außenpolitik“ gibt es auch aufgrund ihrer vermuteten praktischen Folgen: So erheben sich unter anderem Fragen wie, ob sie nicht naiv sei, sie die erhoffte Wirkung erziele und zu unerwünschten Problemen führe (vgl. Karsch, Margret: „Schwedens feministische Außenpolitik – eine Bilanz“ in: Welttrends – Das außenpolitische Journal 173 März 2021, S. 39–44).
Weitere Kritik entzündet sich an ihrem eigentümlichen Sicherheitsbegriff. Dieser nehme vor allem Individuen in den Blick, sodass „feministische Außenpolitik“ nicht mehr die „Beziehungen zwischen Staaten“ regele, sondern dazu diene, „exklusive Moralvorstellungen“ durchzusetzen (vgl. Angelow, Jürgen; Burckhardt, Otto: „Feministische Außenpolitik und Bellizisms in: Welttrends – Das außenpolitische Journal. 189 Juli 2022 S. 70–71) sowie daran, dass es mit „feministischer Außenpolitik“ zu einem „neuen Normenexport des Globalen Nordens komme, der auf einem liberalen Feminismus bzw. einem feministischen Universalismus basiere und daher der Vielfalt kultureller Kontexte nicht gerecht werde“ (vgl. Zilla, Claudia: „Feministische Außenpolitik – Konzepte, Kernelemente und Kontroversen“ in: SWP-Aktuell 2022/A 50 vom 4. August 2022 www.swp-berlin.org/en/publication/feministische-aussenpolitik).
In den Augen der Fragesteller lassen sich auch diese Monita nicht von der Hand weisen: So hat mit Blick auf die ihr nachgesagte Naivität sowie ihre realen Konsequenzen die „feministische Außenpolitik“ Schwedens zu Spannungen mit einigen Staaten des Nahen Ostens geführt: Als Margot Wallström, die damalige sozialdemokratische schwedische Außenministerin, im Jahr 2015 scharf die Unterdrückung der Frauen in Saudi-Arabien kritisierte, reagierte die saudische Regierung, indem sie einen Auftritt von Margot Wallström beim Gipfeltreffen der Arabischen Liga in Kairo blockierte (vgl. „Feminist diplomacy in Sweden loses its great reference point“ in: CE Noticias Financieras English vom 13. Oktober 2022). Das nahm die schwedische Regierung zum Anlass, um Waffenverkäufe an Saudi-Arabien auszusetzen, was wiederum auf Widerstand von Vertretern der Wirtschaft und der Opposition stieß (vgl. Karsch, Margret: „Schwedens feministische Außenpolitik – eine Bilanz“ in: Welttrends – Das außenpolitische Journal 173 März 2021, S. 39 bis 44).
Was den Export kultureller Normen anbelangt, so äußerten selbst Gunilla Ekberg, Präsidentin des Stockholm Instituts für Feminismus und Menschenrechte sowie Linda Schang, Vizepräsidentin der Europäischen Frauenlobby, dass diese Politiken (die der feministischen Außenpolitik, Anm. d. V.) manchmal „ausschließlich weißen und reichen Frauen“ zugutegekommen seien.
Da das Konzept der „feministischer Außenpolitik“ nach Meinung der Fragesteller auf bisher unbewiesenen Annahmen beruht und es sich nach den Worten des amtierenden Außenministers von Schweden, Tobias Billström, als „kontraproduktives Etikett“ für das „internationale Image des Landes“ erwiesen hat (vgl. „Feminist diplomacy in Sweden loses its great reference point“ in: CE Noticias Financieras English vom 13. Oktober 2022) und da Maßnahmen, die unter dem Wort „feministische Außenpolitik“ firmieren können, wie etwa das ostentative Zeigen der „One-Love-Binde“ der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, bei der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar, schon einmal zu Verstimmungen mit Regierungs- und Wirtschaftsvertretern arabischer Staaten führten (vgl. die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5155), sorgen sich die Fragesteller, ob eine „feministische Außenpolitik in der Lage ist, für eine verantwortungsvolle auswärtige Politik der Bundesregierung im Interesse Deutschlands zu sorgen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
Warum ist die Bundesregierung mit Blick auf Kapitel 5 (506) des sogenannten Kriegsvölkerrechts, wonach Frauen „besonders geachtet und geschützt werden“ müssen und „jeglicher Angriff auf ihre Ehre“, insbesondere Vergewaltigung, Zwangsprostitution und jede andere Form unanständiger Übergriffe“ verboten ist, der Ansicht, dass es einer besonderen „feministischen Außenpolitik“ bedürfe, um „klarzumachen, (…) dass Vergewaltigungen ein Kriegsverbrechen sind. Und dass die Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen“, wie es auf Seite 2 im Text der Leitlinien heißt (bitte ausführen)?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine solche Klarstellung (vgl. Frage 1) im Rahmen einer „feministischen Außenpolitik“ Kriegsverbrechen wie die Vergewaltigung von Frauen zu reduzieren vermag?
Wenn ja, erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die traditionell unterschiedliche Stellung der Frauen in islamischen Staaten als neokolonialstaatlichen Normenexport, wenn sie als Ziel staatlicher Außenpolitik die Förderung der „rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen weltweit“ formuliert und dies nicht sogenannten zivilgesellschaftlichen Akteuren überlässt?
a) Wenn ja, wie lässt sich nach Meinung der Bundesregierung dieses Ziel mit der auf Seite 2 in den Leitlinien formulierten Idee „kritischer Selbstreflexion über die eigene Geschichte“ in Einklang bringen sowie, sich „historischer Verantwortung auch für unsere koloniale Verantwortung“ zu stellen und „offen“ zu sein, „von anderen zu lernen“?
b) Wenn nein, wie lässt sich nach Meinung der Bundesregierung dieses Ziel mit dem auf Seite 65 in den Leitlinien formulierten Bemühen in Einklang bringen, „die verschiedenen kulturellen Besonderheiten eines Gastlandes in allen Facetten verstehen und wertschätzen zu können“ (bitte ausführen)?
Erachtet es die Bundesregierung, etwa mit Blick auf die traditionell unterschiedliche Stellung der Frauen in islamischen Staaten, als darüber hinaus den Interessen Deutschlands dienlich, die Förderung der „rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen weltweit“ als Ziel deutscher Außenpolitik zu formulieren?
Hat sich die Bundesregierung, mit Blick auf die traditionell unterschiedliche Stellung der Frauen in islamischen Staaten, bei der Formulierung der Maßnahmen und Ziele „feministischer Außenpolitik“ sowie der Redaktion der Leitlinien auch von ihren Erfahrungen mit dem Gender-Mainstreaming in Afghanistan inspirieren lassen, das sie dort in den Jahren 2004 bis 2012 mit einem Gesamtvolumen von 8 700 000 Euro förderte (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/32667)?
a) Wenn ja, inwiefern hat die Bundesregierung sich von ihren Erfahrungen mit dem Gender-Mainstreaming in Afghanistan inspirieren lassen?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung sich nicht von ihren Erfahrungen mit dem Gender-Mainstreaming in Afghanistan inspirieren lassen?
Hat die Bundesregierung bei der Formulierung der Maßnahmen und Ziele „feministischer Außenpolitik“ sowie der Redaktion der Leitlinien vor Augen gehabt, dass die Taliban 2021 wieder die Macht in Afghanistan ergriffen und dort heute wieder die Frauenrechte drastisch einschränken, obwohl die Bundesregierung Gender-Mainstreaming-Maßnahmen in Afghanistan in den Jahren 2004 bis 2012 mit einem Gesamtvolumen von 8 700 000 Euro förderte?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung die Förderung des Gender-Mainstreaming von 2004 bis 2012 in Afghanistan vor dem Hintergrund der Machtübernahme der Taliban 2021 als Erfolg an (bitte ausführen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung bei der Formulierung der Maßnahmen und Ziele „feministischer Außenpolitik“ sowie der Redaktion der Leitlinien nicht vor Augen gehabt, dass die Taliban 2021 wieder die Macht in Afghanistan ergriffen und dort heute wieder die Frauenrechte „drastisch einschränken“, obwohl die Bundesregierung Gender-Mainstreaming-Maßnahmen in Afghanistan in den Jahren 2004 bis 2012 mit einem Gesamtvolumen von 8 700 000 Euro förderte?
Erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die nach Meinung der Fragesteller im Vergleich zu Europa und den USA unterschiedliche gesellschaftliche Akzeptanz „sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ in afrikanischen, lateinamerikanischen, asiatischen oder islamischen Staaten als neokolonialstaatlichen Normenexport, wenn sie als Ziel staatlicher Außenpolitik formuliert, „Vielfalt zu fördern“ und sich für Gruppen einzusetzen, die „aufgrund von Geschlechtsidentität“ und „sexueller Orientierung (…) marginalisiert werden“ (S. 10), wie es im Text der Leitlinien heißt?
a) Wenn ja, wie lässt sich nach Meinung der Bundesregierung dieses Ziel mit der an anderer Stelle in den Leitlinien formulierten Idee „kritischer Selbstreflexion über die eigene Geschichte“ in Einklang bringen sowie, sich „historischer Verantwortung auch für unsere koloniale Vergangenheit (S. 3) „zu stellen2 und „offen“ zu sein, „von anderen zu lernen“?
b) Wenn nein, wie lässt sich nach Meinung der Bundesregierung dieses Ziel mit dem an anderer Stelle in den Leitlinien formulierten Bemühen in Einklang bringen, „die verschiedenen kulturellen Besonderheiten eines Gastlandes in allen Facetten verstehen und wertschätzen zu können“ (S. 65) (bitte ausführen)?
Erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf die im Vergleich zu Europa und den USA unterschiedliche gesellschaftliche Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in afrikanischen, asiatischen, lateinamerikanischen oder islamischen Staaten, darüber hinaus als den Interessen Deutschlands dienlich, als Ziel staatlicher Außenpolitik zu formulieren, „Vielfalt zu fördern“ und sich für Gruppen einzusetzen, die „aufgrund von Geschlechtsidentität“ und „sexueller Orientierung (…) marginalisiert werden“, wie es auf Seite 10 im Text der Leitlinien heißt?
a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass im Dezember 2022 in Katar bei der Fußballweltmeisterschaft der „erhebliche Vertrauensbonus“, über den Deutschland in den vergangenen Jahren in Katar verfügt habe „verloren gegangen“ und „das deutsche Auftreten breit und durchgängig als Respektlosigkeit vor einer fremden Kultur kritisiert“ worden sei, wie es der deutsche Botschafter in Katar in einem Brief ausgedrückte, da Bundesinnenministerin Nancy Faeser beim Spiel der deutschen Fußballnationalmannschaft gegen Japan am 23. November 2022 die sogenannte One-Love-Armbinde trug (vgl. www.german-foreign-policy.com/news/detail/9102)?
Auf welche empirische Grundlage stützt die Bundesregierung ihre in den Leitlinien aufgestellte Behauptung, wonach Gesellschaften „friedlicher und stabiler“ sind, „wenn Frauen vollumfänglich teilhaben und Geschlechtergerechtigkeit gefördert wird“ (Leitlinien, S. 20; bitte ausführen und dazu Quellen, also Studien und Untersuchungen, nennen)?
Sind der Bundesregierung die Studien der Politikwissenschaftler Oeindrila Dube und S. P. Harish bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), aus denen hervorgeht, dass das Gewaltpotenzial von Regierungen zwischen 1480 und 1913 höher war, wenn Königinnen in Kriege verwickelt waren, sowie dass die Verteidigungsausgaben und das Ausmaß externer Konflikte von demokratischen Staaten überdurchschnittlich hoch waren, wenn Frauen Regierungen vorstanden?
a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Studien?
b) Wenn nein, warum sind der Bundesregierung diese für die Debatte wichtigen Studien nicht bekannt?
Was versteht die Bundesregierung unter „marginalisierten Gruppen“, von denen in den Leitlinien (etwa S. 20) wiederholt die Rede ist und für deren „Belange“ sie sich einsetzen will (bitte konkret aufzählen)?
Wann, und wo sind die in den Leitlinien erwähnten Studien „zu den Friedensprozessen in Ruanda und Nordirland“ erschienen, die „belegen“ sollen, „dass die Beteiligung von Frauen am Verhandlungsprozess die Chancen auf einen nachhaltigen Frieden steigert“ (Leitlinien, S. 20)?
Handelt es sich bei den in den Leitlinien erwähnten Studien um wissenschaftliche Studien im Sinne des kritischen Rationalismus, nach denen eine empirisch untersuchbare Forschungsfrage formuliert und der Forschungsstand berücksichtigt wurde sowie Daten in ausreichender Menge und systematisch erhoben und aufbereitet und mit Blick auf entsprechende Gütekriterien analysiert wurden, und wenn ja, wie lautet die Begründung für die in den Studien getroffene Aussage, wonach „die Beteiligung von Frauen am Verhandlungsprozess die Chancen auf einen nachhaltigen Frieden steigert“ (bitte ausführen)?
Hat sich die Bundesregierung mit der Kritik an diesen Studien auseinandergesetzt?
a) Wenn ja, wann, wo, und auf welchem Wege ist das passiert (bitte ausführen)?
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung nicht mit der Kritik an diesen Studien auseinandergesetzt?
Warum hält es die Bundesregierung mit Blick etwa auf die traditionell unterschiedliche Stellung der Frauen in islamischen Staaten als den Interessen Deutschlands für dienlich, offenbar pauschal einen „Parity Pledge“ für „Veranstaltungen im In- und Ausland“ abzugeben, sich also zu verpflichten „bei Panelveranstaltungen und im Einladungsmanagement künftig einen Paritätskorridor einzuhalten“ und „die Entscheidung, ob wir an Veranstaltungen teilnehmen“, von „seiner Beachtung“ abhängig zu machen (Leitlinien, S. 74)?
Warum hat Außenministerin Annalena Baerbock die vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj im Februar 2023 erhobene Forderung, der Ukraine Streumunition zu liefern, nicht scharf zurückgewiesen, obgleich in den Leitlinien betont wird, das „Engagement gegen Streumunition und den Einsatz von Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten“ fortzusetzen (Leitlinien, S. 28)?
Warum hält es die Bundesregierung mit Blick auf die Situation in Afghanistan, wo sie Gender-Mainstreaming-Maßnahmen ins Werk setzte, jedoch Frauenrechte nach der Rückkehr der Taliban im Sommer 2021 wieder massiv bedroht sind, es für die Lage der Frauen bzw. die Stabilität der jeweiligen Länder offenkundig pauschal für geraten und zielführend, bei „Humanitärer Hilfe und Krisenmanagement“ entsprechende Maßnahmen zu nutzen „um Gesellschaften gendergerecht“ (Leitlinien, S. 16) zu transformieren (Leitlinien, S. 30) (bitte ausführlich begründen)? Warum, und inwieweit erachtet es die Bundesregierung mit Blick auf kulturelle Verschiedenheiten als dienlich für die politische Stabilität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Staaten der Welt, sich offenbar pauschal „für die Rechte von LSBTIQ*-Personen“ einzusetzen und dies als „integralen Teil feministischer Außenpolitik“ (Leitlinien, S. 43) anzusehen, obwohl solcher Identitätspolitik auch in westlichen Ländern heute massive Kritik entgegenschlägt und, wie zum Beispiel der amerikanische Politikwissenschaftler Mark Lilla schrieb, sie sich als „katastrophal schlechte Basis für demokratische Politik in unserem ideologisch aufgeladenen Zeitalter“, erweise, da diese Politik die Gesellschaft spalte (vgl. Lilla, Mark: Identitätspolitik ist keine Politik, in Neue Zürcher Zeitung vom 26. November 2016)?
Hat sich die Bundesregierung mit Blick auf ihr Vorhaben, sich offenbar pauschal weltweit „für die Rechte von LSBTIQ*-Personen“ (Leitlinien, S. 43) einzusetzen, mit der Kritik an der Identitätspolitik auseinandergesetzt?
a) Wenn ja, zu welchen Schlüssen ist die Bundesregierung gelangt (bitte ausführlich beschreiben)?
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung mit Blick auf ihr Vorhaben, sich offenbar pauschal weltweit „für die Rechte von LSBTQ*-Personen“ einzusetzen, nicht mit der Kritik an der Identitätspolitik auseinandergesetzt?
Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die derzeit harsch geführten Auseinandersetzungen um die biologischen und mentalen Grundlagen des Frauseins zwischen Feministinnen und sogenannten Transfrauen, also Männern, die sich als Frauen definieren, Auseinandersetzungen, die in jüngster Zeit selbst der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes aufgrund eines Positionspapiers „zu Transgender, Selbstbestimmung und Geschlecht“ den Vorwurf einbrachten, sie sei „transgender“- oder „queerfeindlich“, keinen Widerspruch zwischen ihrem Einsatz und der Förderung von LSBTQ*-Personen im Rahmen der der feministischen Außenpolitik (vgl. „Wann ist ne Frau ne Frau“? in. Junge Freiheit vom 9. September 2022) (bitte begründen)?
Warum, und inwiefern kann nach Meinung der Bundesregierung „eine feministische Energieaußenpolitik, die Frauen und marginalisierte Gruppen explizit adressiert“, einen „überproportionalen wirtschaftlichen Mehrwert“ und einen „Beitrag zu effektivem Klimaschatz“ leisten (Leitlinien, S. 47) (bitte ausführen)?
Auf welche empirische Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Behauptung, dass „eine feministische Energieaußenpolitik, die Frauen und marginalisierte Gruppen explizit adressiert“, einen „überproportionalen wirtschaftlichen Mehrwert“ und einen „Beitrag zu effektivem Klimaschutz“ leistet (bitte Studien, ihren Erscheinungsort und ihr Erscheinungsdatum benennen)?
Hat die Bundesregierung ihre These, wonach „eine feministische Energieaußenpolitik, die Frauen und marginalisierte Gruppen explizit adressiert“, einen „überproportionalen wirtschaftlichen Mehrwert“ und einen „Beitrag zu effektivem Klimaschutz“ leistet, einer kritischen Prüfung unterzogen?
a) Wenn ja, wann, und auf welchem Wege ist das geschehen (bitte detailliert ausführen)?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung ihre These, wonach „eine feministische Energieaußenpolitik, die Frauen und marginalisierte Gruppen explizit adressiert“, einen „überproportionalen wirtschaftlichen Mehrwert“ und einen „Beitrag zu effektivem Klimaschutz“ leistet, nicht einer kritischen Prüfung unterzogen?
Wo, wann, und durch wen wird die Bundesregierung „eine umfassende und unabhängige wissenschaftliche Studie durchführen“ lassen, „die ausgrenzende Mechanismen und Strukturen identifizieren und Strategien zu ihrer Behebung aufzeigen wird“, um Strukturen und Abläufe nachhaltig „vielfältiger und offener“ (Leitlinien, S. 54) zu gestalten?
Wann wird die in den Leitlinien erwähnte „Botschafterin des Auswärtigen Amts für feministische Außenpolitik“ (Leitlinien, S. 73) bestellt werden, wie wird sie besoldet werden, und wie viele Mitarbeiter wird sie haben, aus welchen Haushaltstiteln soll die Finanzierung der Botschafterin und ihres Stabes mit welchen Summen (bitte jährlich aufschlüsseln) erfolgen?
Handelt es sich mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 115 auf Bundestagsdrucksache 20/5942, wonach „für die Leitlinien für eine feministische Außenpolitik“ keine zusätzlichen Mittel eingeplant seien, bei der „Botschafterin des Auswärtigen Amts für feministische Außenpolitik“ um einen Posten ohne Vergütung?