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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Keimbahneingriffe am Menschen

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

13.04.2023

Aktualisiert

27.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/625730.03.2023

Keimbahneingriffe am Menschen

der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Dr. Götz Frömming, Dr. Marc Jongen, Norbert Kleinwächter, Barbara Lenk, Matthias Moosdorf, Martin Reichardt, Thomas Dietz, Kay-Uwe Ziegler, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) das Thema „Genome Editing am Menschen“ in einem Monitoringbericht behandelt, der als Bundestagsdrucksache 20/1650 erschienen ist.

Aus diesem ergeben sich Fragen an die Bundesregierung.

Genverändernde Eingriffe an menschlichen Keimzellen durch Genome Editing sind heutzutage technisch möglich, jedoch aufgrund des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) verboten. Allerdings umfasst dieses Verbot nicht „eine künstliche Veränderung der Erbinformation einer außerhalb des Körpers befindlichen Keimzelle, wenn ausgeschlossen ist, dass diese zur Befruchtung verwendet wird“ (§ 5 ESchG).

Nachdem es der modernen Forschung gelungen ist, somatische Zellen in induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen) umzuwandeln, ergeben sich neue Möglichkeiten von Keimbahneingriffen, die eventuell nicht durch das Embryonenschutzgesetz abgedeckt sind. So könnten z. B. iPS-Zellen durch Genome Editing verändert und anschließend zu Keimzellen differenziert werden. Dabei ist juristisch umstritten, ob iPS-Zellen unter das Embryonenschutzgesetz fallen (Bundestagsdrucksache 20/1650, S. 121). Auch bei Verfahren des Zellkerntransfers könnte es zu Keimbahninterventionen kommen (ebd., S. 120 f.).

Der Deutsche Ethikrat hatte bereits 2019 in seiner Stellungnahme „Eingriffe in die menschliche Keimbahn“ (www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellu ngnahmen/deutsch/stellungnahme-eingriffe-in-die-menschliche-keimbahn.pdf) „ein internationales Moratorium für die klinische Anwendung von Keimbahneingriffen beim Menschen“ (ebd., S. 232) sowie „einen breiten nationalen und internationalen Diskurs zu Keimbahneingriffen“ (ebd., S. 45) gefordert.

Zugleich schloss er nicht aus, dass unter gewissen Bedingungen „Keimbahneingriffe in Zukunft als sinnvoll und legitim eingestuft werden“ könnten (ebd., S. 232).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit weiterer gesetzlicher Regelungen, insbesondere der Überarbeitung und Konkretisierung des Embryonenschutzgesetzes, um Keimbahneingriffe zu verhindern, die aufgrund des aktuellen technischen Stands der Stammzellenforschung, z. B. unter Verwendung von iPS-Zellen, erfolgen könnten und bei denen von Juristen in Zweifel gezogen wird, ob diese unter die Verbote des ESchG in seiner jetzigen Form fallen?

Wenn ja, welche konkreten Regelungen zieht die Bundesregierung in Betracht?

Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf, und wie beabsichtigt sie in diesem Bereich Rechtssicherheit zu schaffen, die mit der aktuellen Entwicklung der Forschung Schritt hält und verhindert, dass das ESchG durch neue Entwicklungen seiner ursprünglichen Intention nicht mehr gerecht werden kann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

In welchen Ländern und in welcher Art sind nach Kenntnis der Bundesregierung gentechnische Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die auf entsprechende Nachkommen vererbt bzw. weitergegeben wurden, bereits vorgenommen worden bzw. rechtlich zulässig?

3

Bemüht sich die Bundesregierung darum, durch internationale Verträge ein Moratorium für Keimbahneingriffe am Menschen zu erreichen, und wenn ja, inwieweit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Hat die Bundesregierung die Empfehlung des Deutschen Ethikrates umgesetzt, zum Thema möglicher Keimbahneingriffe am Menschen „einen strukturierten Bürgerdiskurs einzurichten“ (www.ethikrat.org/fileadmin/Publikati onen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-eingriffe-in-die-menschliche- keimbahn.pdf, S. 234), und wenn ja, inwieweit?

5

Hat sich die Bundesregierung zu der Frage, unter welchen Bedingungen Keimbahneingriffe ethisch vertretbar sein könnten, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

Berlin, den 21. März 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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