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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien bei der Zulassung von COVID-19-Impfstoffen

Nachfrage zu BT-Drs 20/5256<br /> (insgesamt 2 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

20.04.2023

Aktualisiert

09.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/633906.04.2023

Berücksichtigung wissenschaftlicher Studien bei der Zulassung von COVID-19-Impfstoffen

der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Jörg Schneider, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Martin Reichardt, Frank Rinck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In der Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5256 wurde die Bundesregierung unter anderem nach der Berücksichtigung bestimmter wissenschaftlicher Veröffentlichungen bei der Zulassung von COVID-19-Impfstoffen gefragt. Diese Fragen wurden nach Ansicht der Fragesteller von der Bundesregierung nur indirekt beantwortet.

So wurde in der Kleine Anfrage in Frage 1 gefragt, ob eine Publikation der Arbeitsgruppe des Experten für Arzneimittelsicherheit Professor Dr. Peter Doshi, welche Ende August 2022 veröffentlicht wurde, bei der zitierten Stellungnahme der Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 15. September 2022 zur Zulassung der betreffenden COVID-19-Impfstoffe berücksichtigt wurde. Mit der Publikation der Arbeitsgruppe des Experten für Arzneimittelsicherheit Professor Dr. Peter Doshi war die Untersuchung von Fraiman et al. gemeint, die in der Fachzeitschrift „Vaccine“ erschienen ist (www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X22010283?via%3Dihub). In dieser Veröffentlichung wurden die erhobenen klinischen Daten der in der betreffenden Kleinen Anfrage erwähnten Studien von Polack et al. und Baden et al. einer Re-Analyse unterzogen.

Zudem wurde in der Kleine Anfrage in Frage 4 gefragt, ob eine Veröffentlichung von Benn et al., welche als Vorabveröffentlichung der Fachzeitschriftengruppe „Lancet“ im Social Science Research Network (SSRN) erschienen ist (papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4072489), bei der zitierten Stellungnahme der EMA vom 15. September 2022 zur Zulassung der betreffenden COVID-19-Impfstoffe berücksichtigt wurde.

Mit der Kleinen Anfrage wurde also die Bundesregierung gebeten, dezidiert klarzustellen, ob die vorstehend erwähnten Veröffentlichungen von Fraiman et al. und Benn et al. bei der in der Vorbemerkung der Fragesteller der genannten Kleinen Anfrage zitierten Stellungnahme der EMA vom 15. September 2022 zur Zulassung der betreffenden COVID-19-Impfstoffe berücksichtigt wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Wurde die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Re-Analyse von Fraiman et al. bei der in der Vorbemerkung der Fragesteller der o. g. Kleinen Anfrage zitierten Stellungnahme der EMA vom 15. September 2022 zur Zulassung der betreffenden COVID-19-Impfstoffe berücksichtigt (bitte in der Antwort konkret auf die infrage stehende Berücksichtigung der Publikation von Fraiman et al. eingehen und diese Publikation in der Antwort nennen)?

2

Wurde die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Analyse von Benn et al. bei der in der Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage zitierten Stellungnahme der EMA vom 15. September 2022 zur Zulassung der betreffenden COVID-19-Impfstoffe berücksichtigt (bitte in der Antwort konkret auf die infrage stehende Berücksichtigung der Publikation von Benn et al. eingehen und diese Publikation in der Antwort nennen)?

Berlin, den 4. April 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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