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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Religion in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.04.2023

Aktualisiert

09.05.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/639113.04.2023

Religion in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Für vier von fünf Menschen weltweit hat Religion in ihrem Leben einen hohen Stellenwert. Glaube und Religion sind für sie sinnstiftend und bieten ihnen Orientierung für das eigene Handeln. Insbesondere im Globalen Süden erfahren religiöse Akteure oftmals größeres Vertrauen als staatliche Stellen. In Ländern, in denen die staatliche Entwicklungszusammenarbeit aufgrund der politischen Rahmenbedingungen an ihre Grenzen stößt oder staatliche Strukturen nicht mehr existieren, sind religiöse Akteure weiterhin aktiv und leisten auch in abgelegenen Regionen eine wichtige Arbeit nah an und mit den betroffenen Menschen. Sie besitzen große gesellschaftliche Gestaltungskraft, die zur Akzeptanz, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit beitragen kann. Dabei ist das Engagement religiöser Akteure insbesondere für die Erreichung der Klima- und UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) von zentraler Bedeutung (vgl. www.bmz.de/resource/blob/23532/7dcb623651d8cb3b938936b3fb7067d4/strategiepapier363-02-2016-data.pdf sowie www.giz.de/de/weltweit/96598.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit religiösen Akteuren und Religionsgemeinschaften bei?

2

In welchen seit Amtsantritt der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze zugesagten Vorhaben der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit ist dieser Gedanke explizit verankert (bitte einzeln auflisten)?

3

Inwiefern bezieht die Bundesregierung religiöse Akteure, die in vielen Gesellschaften weltweit häufig den wichtigsten Einfluss auf die gesellschaftliche Stellung und die Rechte von Frauen haben, in die Umsetzung der Leitlinien feministischer Entwicklungspolitik ein (bitte Beispiele von Reisen und Strategien anführen)?

4

Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die Durchführung von Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Ländern, in denen Menschen- und Freiheitsrechte, insbesondere Frauenrechte, aus religiösen Gründen eingeschränkt bzw. nicht eingehalten werden?

5

Wie haben sich im Laufe der bisherigen Förderjahre (2014 bis 2022) Finanzmittel und Personalbestand im Sektorvorhaben „Religion & Entwicklung“ (früher: „Werte, Religion und Entwicklung“) der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH entwickelt?

6

Welche Finanzmittel hat die Bundesregierung aus dem Einzelplan 23 in ihrer Mittelfristigen Finanzplanung für das Sektorvorhaben „Religion & Entwicklung“ vorgesehen, und welche Verpflichtungsermächtigungen wurden für dieses Sektorvorhaben bereits eingegangen (bitte getrennt für die Jahre 2024, 2025, 2026 und 2027 angeben)?

7

Beabsichtigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Programm auszuweiten, um der wachsenden Bedeutung des Themas gerecht zu werden?

8

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Multiakteurspartnerschaft „International Partnership on Religion and Sustainable Development“ (PaRD) bei?

9

Inwieweit nutzt die Bundesregierung PaRD als wegweisende multilaterale und internationale Plattform des Austausches zwischen glaubensbasierten Organisationen, Regierungen und den Vereinten Nationen, und beabsichtigt sie, die Nutzung auszuweiten?

10

Welche Rolle soll PaRD im Rahmen der neuen feministischen Entwicklungspolitik spielen zur Erreichung der Förderung des SDG 5-Ziels (SDG = Sustainable Development Goals = Nachhaltige Entwicklungsziele), der Geschlechtergerechtigkeit?

11

Plant das BMZ, weitere finanzielle Unterstützung von PaRD für die kommenden fünf Jahre zuzusagen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht?

12

In welchem Umfang waren und sind Treffen der Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze und der Parlamentarischen Staatssekretäre des BMZ mit hochrangigen religiösen Akteurinnen und Akteuren auf internationalen Dienstreisen seit Dezember 2021 Bestandteil des jeweiligen Programms, und falls nein, warum nicht?

13

Welche konkrete Rolle spielt das Arbeitsfeld Religion & Entwicklung in Regierungsverhandlungen?

14

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das bisherige deutsche Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit mit religiösen Akteuren aufrechtzuerhalten, um sich als zuverlässiger Partner zu beweisen sowie Planbarkeit für Partner sicherzustellen und um die Führungsrolle Deutschlands im Themenfeld „Religion & Entwicklung“ zu erhalten und weiter auszubauen?

15

Sind der Bundesregierung ähnliche Erfahrungen anderer Länder in der Zusammenarbeit mit religiösen Akteuren bekannt, und inwiefern nutzt sie diese für ihre eigene Arbeit?

16

Warum wird in der neuen Afrika-Strategie des BMZ die Bedeutung religiöser Akteure nur drei Mal erwähnt und dies lediglich funktionalisiert für die Schwerpunkte (Feminismus) des BMZ, wohingegen im vorherigen Marshall-Plan mit Afrika religiöse Akteure als einige der wichtigsten Kooperationspartner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit identifiziert wurden?

Inwieweit hat sich die Einschätzung der Bundesregierung über die Bedeutung von religiösen Akteuren auf dem afrikanischen Kontinent in den letzten vier Jahren verändert?

17

Wie beabsichtigt das BMZ in Anlehnung an ihre Afrika-Strategie, geeignete religiöse Akteure (www.bmz.de/resource/blob/137600/bmz-afrika-strategie-de.pdf, S. 20, „Das BMZ bindet künftig noch gezielter einflussreiche zivilgesellschaftliche Akteur*innen in seine Arbeit ein, darunter auch geeignete religiöse Akteur*innen, mit oftmals jahrzehntelanger Erfahrung in diesem Bereich.“) künftig noch gezielter im Bereich der Frauengesundheit in seine Arbeit einzubinden?

Nach welchen Kriterien beurteilt das BMZ in Anlehnung an seine Formulierung in der Afrika-Strategie die Eignung religiöser Akteure zwecks Einbindung in seine Arbeit?

18

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Arbeit des Religions- und Weltanschauungsfreiheitsbeauftragten (RWFB) durch eine themenspezifische (Zu-)Arbeit im Themenfeld Religion & Entwicklung, vor allem durch adäquate Mittelausstattung für das BMZ-Referat 511?

19

Inwiefern hat sich die Personal- und Mittelausstattung des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit im Vergleich zur Ausstattung des Vorgängers verändert?

20

Inwiefern übernimmt die Bundesregierung die politischen Akzente des Beauftragten mit Blick auf die Weltanschauungs- und Religionsfreiheit?

21

Wie viele Personen des zuständigen Referats 511 im BMZ befassen sich ausschließlich mit dem Themenfeld Religion und Entwicklung?

22

Wie beabsichtigt das BMZ, diesen Personalbestand auszuweiten, um der wachsenden Bedeutung dieses Themas gerecht zu werden?

23

In welchem Umfang wurden in den Jahren 2014 bis 2022 Mittel der Ressortforschung des BMZ für Forschungsvorhaben im Bereich Religion und Entwicklung eingesetzt?

24

Werden Forschungsvorhaben und Finanzmittel für Ressortforschungen ggf. mit anderen Hochschulen ab 2023 vorgesehen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 13. April 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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