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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Impfpflicht bei der Bundeswehr

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

08.05.2023

Aktualisiert

04.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/639314.04.2023

Impfpflicht bei der Bundeswehr

der Abgeordneten Martin Reichardt, Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Thomas Dietz, Jörg Schneider, Carolin Bachmann, Jürgen Braun, Gereon Bollmann, Frank Rinck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im März 2021 wurden COVID-19-Impfstoffe zunächst in das erweiterte Impfschema der Bundeswehr, im November 2021 in das Basisimpfschema der Bundeswehr aufgenommen. Danach sind seitdem grundsätzlich alle Soldaten verpflichtet, eine COVID-19-Impfung zu dulden. Soldaten, die dem Befehl, sich einer COVID-19-Impfung zu unterziehen, nicht nachkommen, begehen nach Auffassung des Bundesministeriums der Verteidigung ein Dienstvergehen, das in der Regel statusrechtliche bzw. disziplinarische Folgen nach sich zieht (www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/duldungspflicht-covid-19-schutzimpfung-streitkraefte-5291448).

Nach heutigem Stand bietet die Impfung keinen relevanten Schutz vor Ansteckung und Übertragung (www.welt.de/wissenschaft/article241755799/Coronavirus-Impfung-bietet-keinen-laengerfristigen-Schutz-vor-Infektion-betont-Stiko-Chef.html).

Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, spricht von möglichen schweren Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Impfung (www.bild.de/politik/inland/politik-ausland/ploetzlich-spricht-lauterbach-ueber-impf-schaeden-was-fuer-eine-corona-wende-83192520.bild.html).

Die Bundesregierung hält laut Presseberichten an der Impfpflicht bei der Bundeswehr fest (www.thueringer-allgemeine.de/politik/bundeswehr-haelt-an-corona-impfpflicht-fuer-soldaten-fest-id237474579.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Vorermittlungen bzw. gerichtliche Disziplinarverfahren wurden gegen Soldaten, die dem Befehl zur COVID-19-Impfung nicht nachgekommen sind, im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 1. März 2023 aufgenommen bzw. eingeleitet?

2

Wie viele dieser in Frage 1 erfragten gerichtlichen Disziplinarverfahren wurden bis jetzt rechtskräftig abgeschlossen?

3

Mit welchen einfachen oder gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen endeten die ggf. bereits rechtskräftig abgeschlossenen einfachen oder gerichtlichen Disziplinarverfahren im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum 1. März 2023 wegen der Weigerung eines Soldaten der Bundeswehr, den Befehl, sich einer COVID-19-Impfung zu unterziehen, auszuführen (bei entsprechender Beantwortung bitte, soweit rechtlich zulässig, alle einzelnen Vorgänge nach den im Ergebnis verhängten Disziplinarmaßnahmen aufschlüsseln)?

4

Welchen Nutzen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Impflicht bei der Bundeswehr?

5

Sind im Zusammenhang mit der Impfung bei der Bundeswehr schwere Nebenwirkungen bekannt geworden, und wenn ja, wie viele?

6

Gibt es Entschädigung für ggf. von schweren Nebenwirkungen Betroffene bei der Bundeswehr, und wenn ja, in welcher Form?

7

Gab es im Zusammenhang mit der Impfung bei der Bundeswehr Dienstausfälle, und wenn ja, wie viele?

Berlin, den 11. April 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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