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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Kommunale Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende
(insgesamt 95 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Datum
04.05.2023
Aktualisiert
19.06.2023
BT20/642719.04.2023
Kommunale Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carolin Bachmann, Karsten Hilse, Marc Bernhard,
Steffen Kotré, Dr. Rainer Kraft, Dirk Brandes, Leif-Erik Holm, Dr. Dirk Spaniel
und der Fraktion der AfD
Kommunale Wärmeplanung als Instrument der Wärmewende
Gemäß dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP zielt die Bundesregierung auf eine flächendeckende kommunale
Wärmeplanung ab (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/0422
1173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2021-data.pdf?downlo
ad=1, S. 60).
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Teil der Wärmewende, die den
Übergang zu einer Energieversorgung im Wärmesektor von fossilen Energieträgern
wie Kohle, Öl und Gas zu sogenannten regenerativen Energieträgern wie
Sonne, Wind und Wasserkraft bezeichnet (www.bundesregierung.de/breg-de/theme
n/klimaschutz/waermewende-1794724).
Das Umweltbundesamt beschreibt die kommunale Wärmeplanung wie folgt:
„Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisch-planerischer Ansatz, um mit
den Koordinationsproblemen im Zuge der Wärmewende umzugehen und lokal
einen gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähigen Transformationspfad zum
treibhausgasneutralen Gebäudebestand zu entwickeln. Sie erzeugt ein
umfassendes Bild über den Infrastrukturbestand der Wärmeversorgung,
Siedlungsstrukturen sowie den energetischen Zustand der Gebäude, ermittelt zukünftige
Wärmebedarfe und stellt diesen die lokalen Potenziale aus erneuerbaren
Energien und Abwärme gegenüber. Wärmepläne sind Orientierungshilfen für
Investitionsentscheidungen aus einer umfassenden Perspektive. Sie zeichnen eine
geeignete Kombination von Effizienzmaßnahmen und erneuerbarer
Wärmeversorgung für das gesamte Gemeindegebiet vor“ (www.umweltbundesamt.de/site
s/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_komm
unale_waermeplanung.pdf, S. 18).
Zuletzt kündigte die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, Klara Geywitz, Ende des Jahres 2022 an, dass die Frage „Wie heizen
wir in Zukunft?“ im Jahr 2023 wichtig sein werde. Insbesondere mit Blick auf
die kommunale Wärmeplanung werde diese Frage diskutiert (Plenarprotokoll
20/75, TOP2, 8885 B).
Aufgrund des Zusammenhangs der kommunalen Wärmeplanung mit der
Wärmewende bezieht sich ein Gutteil des Fragenkatalogs dieser Kleinen Anfrage
auf beide Themen. Die Grundlagen für die Fragen bilden im Wesentlichen die
Gutachten und Stellungnahmen, die im Hinblick auf die Wärmeplanung erstellt
wurden. Der Fragenkatalog lässt sich grob in folgende Bereiche untergliedern:
Wärmewende (Fragen 1 bis 7), kommunale Wärmeplanung im Allgemeinen
(Fragen 8 bis 33), betroffene Ebenen (Länder, Kommunen, Quartiere, Bürger)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/6427
20. Wahlperiode 19.04.2023
(Fragen 34 bis 61), Datenerhebung (Fragen 62 bis 70), Dienstleister (Fragen 71
bis 78), Förderung (Fragen 79 bis 84), Technologien (Fragen 85 bis 88),
Gasnetz (Fragen 89 bis 95).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welcher Arbeitsdefinition, in aktueller und verbindlicher Hinsicht, der
sogenannten Wärmewende arbeitet die Bundesregierung (vgl. www.umwe
ltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-202
2_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 8; www.bmwk.de/R
edaktion/DE/Downloads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf
?__blob=publicationFile&v=4, S. 3), und welche konkreten Ziele verfolgt
sie damit (bitte ausführen und begründen)?
2. Welchen Stellenwert hat die Wärmewende für die Bundesregierung im
Rahmen der Energiewende (bitte ausführen und begründen)?
3. Kann sich die Bundesregierung bei ihren Vorhaben zur Umsetzung der
Wärmewende bzw. der Dekarbonisierung des Wärmesektors auf
verbindliche internationale Vorgaben beziehen, und wenn ja, welche sind das?
4. Welche Instrumente des Bundes sind für die Erreichung der Ziele der
Wärmewende nach gegenwärtigem Stand vorgesehen (bitte begründen)?
5. Fördert die Bundesregierung die Wärmewende, und wenn ja, inwiefern
(bitte nach Programmen, Initiativen, Maßnahmen, Projekten und
jeweiligen Fördermitteln aufschlüsseln)?
6. Spielt die räumliche Steuerung von Fördergeldern bei der Wärmewende
eine Rolle, und wenn ja, welche (bitte ausführen und begründen)?
7. Warum spielen für die Bundesregierung die Kommunen bei der
Umsetzung der Wärmewende eine entscheidende Rolle (www.klimaschutz.de/de/
service/meldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermepla
nung), und warum sollten sich diese an der Umsetzung der Wärmewende
nach Ansicht der Bundesregierung beteiligen (bitte ausführen)?
8. Mit welcher Arbeitsdefinition der kommunalen Wärmeplanung arbeitet die
Bundesregierung (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medie
n/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermepl
anung.pdf, S. 20f)?
9. Kann sich die Bundesregierung bei der kommunalen Wärmeplanung auf
verbindliche internationale Vorgaben beziehen, und wenn ja, welche sind
das?
10. Kann die Bundesregierung bei der kommunalen Wärmeplanung auf
Erfahrungen anderer Staaten zurückgreifen, und wenn ja, welche von diesen
Erfahrungen sind nach Auffassung der Bundesregierung relevant (bitte
begründen und aus Sicht der Bundesregierung auf positive wie negative
Aspekte eingehen)?
11. Welchen Stellenwert hat die kommunale Wärmeplanung für die
Bundesregierung im Rahmen der Wärmewende (vgl. www.bundesregierung.de/br
eg-de/themen/klimaschutz/waermewende-1794724) (bitte begründen)?
12. Wann ist ein Inkrafttreten eines Bundesgesetzes oder mehrerer
Bundesgesetze zur kommunalen Wärmeplanung nach derzeitigem Stand und nach
Kenntnis der Bundesregierung geplant?
13. Auf welchen Zeitraum zielt die flächendeckende Umsetzung der
kommunalen Wärmeplanung ab (www.bmwk.de/Navigation/DE/Service/Stellung
nahmen/Kommunale-Waermeplanung/stellungnahmen-kommunale-warme
planung.html?cms_gtp=4950086_list%253D3)?
14. Welche Aufgaben hat die kommunale Wärmeplanung (vgl. www.umweltb
undesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_k
urzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 22), und was leistet die
kommunale Wärmeplanung nach Ansicht der Bundesregierung (vgl. www.
umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_1
2-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 18)?
15. Geht die Bundesregierung von unterschiedlichen Herausforderungen bei
der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und Wärmewende in
unterschiedlichen siedlungsstrukturellen Regionstypen (www.bbsr.bund.de/B
BSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/re
gionen/siedlungsstrukturelle-regionstypen/regionstypen.html), Kreistypen
(www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenz
ungen/deutschland/kreise/siedlungsstrukturelle-kreistypen/kreistypen.html
#:~:text=F%C3%BCr%20den%20siedlungsstrukturellen%20Kreistyp%20
werden,siedlungsstrukturellen%20Kreistyp%20verkn%C3%BCpft%20wer
den%20kann) sowie Stadt- und Gemeindetypen (www.bbsr.bund.de/BBS
R/DE/forschung/raumbeobachtung/Raumabgrenzungen/deutschland/gemei
nden/StadtGemeindetyp/StadtGemeindetyp.html) aus, und wenn ja,
inwiefern (wenn ja, bitte begründen und nach siedlungsstrukturellen
Regionstypen, Kreistypen sowie Stadt- und Gemeindetypen aufschlüsseln)?
16. Gibt es bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und
Wärmewende definierte Schwerpunktgebiete, und wenn ja, welche sind das, und
weshalb sind sie das (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/me
dien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waerm
eplanung.pdf, S. 44)?
17. In welchem Verhältnis steht die Wärmeplanung mit bestehenden
Rechtsvorschriften (insbesondere das Raum-, Bauplanungs- und
Fachplanungsrecht), bestehenden Satzungen und laufenden Konzessionsverträgen nach
Kenntnis der Bundesregierung (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/
Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-v
ku.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3), und plant die Bundesregierung
diesbezüglich Änderungen (bitte begründen)?
18. Plant die Bundesregierung den Einsatz von Instrumenten des allgemeinen
und des besonderen Städtebaurechts mit Blick auf die kommunale
Wärmeplanung und Wärmewende, und wenn ja, welche sind das (vgl. stiftung-um
weltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsempf
ehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf, S. 9 ff.)?
19. Plant die Bundesregierung, die kommunale Wärmeplanung verbindlich zu
gestalten, und wenn ja, welche Instrumente sieht die Bundesregierung
dafür für welche Akteure vor (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_wae
rmeplanung.pdf, S. 31 f.)?
20. Führt der Abruf von Fördermitteln zur Wärmeplanung durch die
Kommunen und/oder das Vorliegen eines kommunalen Wärmeplanes zu einer
Verpflichtung, diesen Wärmeplan umzusetzen?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß muss die Kommune den Wärmeplan
umsetzen?
b) Wenn nein, welche Folgen hat ein nicht umgesetzter Wärmeplan für
Kommunen?
c) Hat die Bundesregierung vor, an den Kommunen direkte finanzielle
Zuweisungen vorzunehmen (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/defa
ult/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kom
munale_waermeplanung.pdf, S. 31)?
21. Welche Formen der Energienutzung werden von der Bundesregierung bei
der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende berücksichtigt
(vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungn
ahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=publication
File&v=4) (bitte begründen)?
22. Zielt die Bundesregierung auf eine gebäudescharfe räumliche Auflösung
mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und Wärmewende ab (vgl.
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/diskussionspapier-waer
meplanung.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 14)?
a) Wenn ja, weshalb?
b) Wenn ja, welche Informationen werden auf dieser Ebene abgefragt und
dargestellt?
23. Mit welchen personellen und finanziellen Kosten für die kommunale
Wärmeplanung und Wärmewende plant die Bundesregierung mit Blick auf die
Kommunalverwaltung (bitte begründen)?
24. Spielen Abwärmenutzungsstrategien bei der kommunalen Wärmeplanung
und der Wärmewende für die Bundesregierung eine Rolle (vgl. www.umw
eltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-202
2_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 38) (bitte
ausführen)?
a) Wenn ja, welche Strategien liegen der Bundesregierung vor?
b) Wenn ja, profitieren die Kommunen davon (bitte ausführen)?
25. Werden bestehende Planungen zum Wärmenetzausbau und zur
Wärmenetztransformation bei der Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung
berücksichtigt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahme
n/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-agfw.pdf?__blo
b=publicationFile&v=4, S. 5)
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn ja, bedürfen nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, die
die bestehende oder potenzielle Wärmeerzeugungs- und
Verteilungsinfrastruktur betreffen, der expliziten Zustimmung der betroffenen
Wärmenetzbetreiber (bitte begründen)?
c) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
26. Ist die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende
nach Ansicht der Bundesregierung in raumordnungspolitischer Hinsicht
durch das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer
Vorschriften (ROGÄndG) gewährleistet (www.bundesregierung.de/breg-d
e/suche/planungs-genehmigungsverfahren-2129628)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
27. Berücksichtigt die Bundesregierung das Problem der Flächenkonkurrenz,
und plant sie vor diesem Hintergrund, dass für die kommunale
Wärmeplanung und die Wärmewende geeignete Flächen leichter und priorisiert in
ihrer Nutzung ausgewiesen werden können?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
28. Plant die Bundesregierung im Bereich der kommunalen Wärmeplanung
und der Wärmewende einen Monitoringprozess und/oder Zwischenschritte
wie etwa ein „Zielszenario 2030“ (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/de
fault/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_komm
unale_waermeplanung.pdf, S. 25) (bitte begründen)?
29. Wie viele Personen aus welchen Organisationen nahmen jeweils an dem
Webinar zur kommunalen Wärmeplanung am 8. November 2022 und dem
Webinar am 8. Dezember 2022 teil (www.klimaschutz.de/de/service/meld
ungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung), und wie
war jeweils die Rückmeldung der Teilnehmer zur kommunalen
Wärmeplanung?
30. Welche Erkenntnisse und Erwartungen hat die Bundesregierung
hinsichtlich der Bestandsanalyse, der Potenzialanalyse, dem Zielszenario und der
Wärmewendestrategie im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung
nach gegenwärtigem Stand (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Download
s/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220831-
deutscher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
31. Von welchen Ausgangswerten gehen die Potenzialanalysen aus, welche
Potenziale werden nach gegenwärtigem Stand ermittelt, und wer führt
diese Analysen jeweils durch (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/
Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publicationFile
&v=4, S. 14) (bitte begründen)?
32. Welche Energieträger werden bei der Potenzialanalyse berücksichtigt
(www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahm
en-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=publicationFile
&v=4) (bitte begründen)?
33. Plant die Bundesregierung gegenwärtig, etwa aufgrund der stark
gestiegenen Preise für Baumaterialien (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilun
gen/2023/02/PD23_N006_61.html) oder aufgrund des Fachkräftemangels,
einen flexiblen Umgang mit Umsetzungsfristen (vgl. www.bmwk.de/Reda
ktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warm
eplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 6) der
Wärmeplanung und der Wärmewende?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
34. Welche Rückkopplungsmechanismen zwischen Bundesregierung und
weiteren Akteuren der Bundesebene, der Länder, der Kommunen, der
Quartiere und nach Maßgabe der Bundesregierung weiteren relevanten Akteuren
hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung und Wärmewende jeweils etabliert oder wird diese
etablieren (bitte ausführen und begründen)?
35. Verpflichtet die Bundesregierung die Länder zur Gewährleistung der
kommunalen Wärmeplanung oder anderer Instrumente mit Blick auf die
Wärmewende, und wenn ja, welche Institutionen haben eine räumliche
Planung dann auszuführen (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/med
ien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waerme
planung.pdf, S. 31) (bitte begründen)?
36. Ist es der Bundesregierung rechtlich möglich, den Kommunen eine
Wärmeplanung aufzuerlegen, und welche Rolle spielen die Länder dabei
(www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahm
en-kommunale-warmeplanung/20220822-deutscher-landkreistag.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=4) (bitte begründen)?
37. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem
Aufgabenübertragungsverbot des Artikels 84 Absatz 1 Satz 7 des Grundgesetzes (GG) mit
Blick auf die kommunale Wärmeplanung und Wärmewende (stiftung-umw
eltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsempfe
hlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf, S. 8), und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln?
38. Plant die Bundesregierung gegenwärtig, etwa ausgehend von den
bisherigen Beratungen zur Wärmeplanung und Wärmewende, keine
bundesgesetzlich einheitliche Regelung zu etablieren (www.bmwk.de/Redaktion/D
E/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanun
g/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 4) (bitte ausführen
und begründen)?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen hat das nach Auffassung der
Bundesregierung für die Länder?
b) Wenn ja, welche Konsequenzen hat das nach Auffassung der
Bundesregierung für die Ausgestaltungsmöglichkeiten bei der Umsetzung und
Finanzierung?
39. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Konflikt zwischen der
Umsetzung der treibhausneutralen Wärmeversorgung des Gebäudebestandes
und den verfassungsrechtlich verbrieften kommunalen
Gestaltungsspielräumen in einem föderalen System (www.umweltbundesamt.de/sites/defau
lt/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommuna
le_waermeplanung.pdf, S. 42)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
40. Werden bei der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende von
den Gemeinden bereits erstellte und in Durchführung befindliche
Wärmepläne berücksichtigt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungn
ahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-deutscher-l
andkreistag.pdf?__blob=publicationFile&v=4)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte ausführen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte ausführen)?
41. Welche Rolle spielen die Kommunen beim strategischen Ausbau von
Wärmenetzen mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung und die
Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung, und unterstützt die
Bundesregierung die Kommunen bei dem Ausbau von Wärmenetzen (vgl. www.u
mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-
2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 36f)?
42. Aus welchem Grund musste die Kommunalrichtlinie um die kommunale
Wärmeplanung erweitert werden (www.klimaschutz.de/de/service/meldun
gen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung)?
43. Plant die Bundesregierung Planungsgemeinschaften und eine Verstärkung
der interkommunalen Zusammenarbeit, und wenn ja, in Bezug auf welche
Akteure und Maßnahmen (vgl. stiftung-umweltenergierecht.de/wp-conten
t/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsempfehlungen_kommunale-Waerm
eplanung_2022-12-15.pdf, S. 7)?
44. Mit welchen baulichen Maßnahmen in den Kommunen ist die Umsetzung
der Wärmeplanung und der Wärmewende nach Kenntnis der
Bundesregierung verbunden, und inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung diese
etwa im Bereich von Förderungen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downlo
ads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/2022083
1-deutscher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 1) (bitte
ausführen und begründen)?
45. Welchen Stellenwert nehmen die kommunale Wärmeplanung und die
Wärmewende für die Bundesregierung mit Blick auf die kommunale
Daseinsvorsorge im Vergleich zu anderen Bereichen der kommunalen
Daseinsvorsorge ein (bitte begründen)?
46. Kann die Bundesregierung den Kommunen gegenüber eine
Fürsorgefunktion bei der bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung im Hinblick
auf die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende garantieren
(www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahm
en-kommunale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFil
e&v=6, S. 3)?
a) Wenn ja, verhindert die Bundesregierung, dass den Kommunen die
Aufgabe der bezahlbaren Wärmeversorgung der Bevölkerung
zugewiesen wird, und ggf. inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
47. Welche Kosten entstehen den Landkreisen, Städten und Gemeinden durch
die Wärmeplanung nach Kenntnis der Bundesregierung (www.bmwk.de/R
edaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-wa
rmeplanung/20220822-deutscher-landkreistag.pdf?__blob=publicationFile
&v=4), und werden diese durch den Bund aufgefangen (bitte nach
jeweiligen Kosten aufschlüsseln)?
48. Plant die Bundesregierung einen dauerhaften und vollständigen Ausgleich
der Kosten im Bereich der Infrastrukturanpassungsmaßnahmen
einschließlich der Personal- und Planungskosten gegenüber den Kommunen (www.b
mwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kom
munale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6,
S. 4) (bitte ausführen und begründen)?
a) Wenn ja, beinhaltet dies die Erschließung klimaneutraler
Wärmequellen (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
49. Entstehen den Kommunen durch die Wärmeplanung und die Wärmewende
nach Kenntnis der Bundesregierung Gewinne, und wenn ja, wodurch, und
in welchem Umfang?
50. Berücksichtigt die Bundesregierung die hohen Anfangsinvestitionen der
Städte und Stadtwerke (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Ste
llungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220831-deuts
cher-stadtetag.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 4), und wenn ja,
inwiefern?
51. Werden bei der kommunalen Wärmeplanung regionale und lokalen
Energieversorger, Wohnungswirtschaft, Industrie, Gewerbe, Mieterstrukturen
und Siedlungsdichte, Gemeinderäte, Wohnungswirtschaft und private
Einzeleigentümer berücksichtigt?
a) Kommen für die Bundesregierung ggf. weitere Akteure für die
Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung in Betracht, und wenn ja,
welche, und warum (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/
479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waerme
planung.pdf, vgl. S. 14)?
b) Wenn ja, wie werden die Akteure berücksichtigt?
52. Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Beteiligung der Betreiber
örtlicher Strom-, Gas- und Wärmeverteilnetze bei der kommunalen
Wärmeplanung (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/St
ellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__blob=pub
licationFile&v=4) (bitte begründen)?
53. Welche Akteure gehören nach Kenntnis der Bundesregierung zu den
„betroffenen Akteuren“ bei der Erstellung der Wärmeplanung, und gehören
Energielieferanten bzw. Energievertriebe dazu (www.bmwk.de/Redaktion/
DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanu
ng/20220822-eon.pdf?__blob=publicationFile&v=4) (bitte begründen)?
54. Welche der zu vergebenden Aufgaben mit Blick auf die kommunale
Wärmeplanung verbleiben bei den Kommunen, und welche werden regelmäßig
an Dritte vergeben (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/med
ien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waerme
planung.pdf, S. 41) (bitte begründen)?
55. Sind der Bundesregierung, mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung
und die Wärmewende, lokale Gegebenheiten in den Gemeinden
Augustusburg, Bobritzsch-Hilbersdorf, Brand-Erbisdorf, Döbeln, Eppendorf, Flöha,
Frankenberg/Sa., Frauenstein, Freiberg, Großhartmannsdorf, Großschirma,
Großweitzschen, Hainichen, Halsbrücke, Hartha, Kriebstein, Leisnig,
Leubsdorf, Mulda/Sa., Neuhausen/Erzgeb., Niederwiesa, Oberschöna,
Oederan, Rechenberg-Bienenmühle, Reinsberg, Rossau, Roßwein,
Striegistal, Waldheim und in den Verwaltungsgemeinschaften Lichtenberg-
Weißenborn, Mittweida, Ostrau, Sayda/Dorfchemnitz bekannt, und wenn
ja, inwiefern sind diese gegebenenfalls nach Kenntnis der
Bundesregierung berücksichtigt (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/di
skussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 3)?
56. Welche Rolle spielt das Quartier bei der Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung, insbesondere im Vergleich zu kleineren Einheiten, z. B.
Häusern, und größeren, z. B. Kommunen, nach Auffassung der
Bundesregierung (bitte begründen)?
57. Was versteht die Bundesregierung unter einer Beschränkung auf das
„vermeintlich Machbare“ mit Blick auf energetische Quartierskonzepte, die
„aus Sicht des Klimaschutzes nicht weit genug gehen“, und welche
Quartierskonzepte meint sie damit (www.umweltbundesamt.de/sites/default/file
s/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_w
aermeplanung.pdf, S. 18) (bitte begründen)?
58. Hat sich die Bundesregierung bezüglich der Akzeptanz der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende bei den Bürgern eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, welche, und worauf bezieht sich die
Bundesregierung dabei (bitte ausführen und begründen)?
59. Welche Beteiligungsmöglichkeiten stehen Bürgern bei der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung
offen?
60. Kommen mit Blick auf die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
und der Wärmewende nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten auf die
Bürger zu, und kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine
„sozial verträgliche Wärmewende“ garantieren (www.umweltbundesam
t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutac
hten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 13) (bitte begründen)?
61. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Treibhausgasneutralität des
Wärmeversorgungssystems bei der kommunalen Wärmeplanung und
darüber hinaus der Wärmewende das primäre Kriterium (www.umweltbundesa
mt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgut
achten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 25), das den Rahmen für
weitere Kriterien wie Kosteneffizienz vorgibt (bitte begründen)?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Wenn ja, wie kann die Bundesregierung dann eine „sozial verträgliche
Wärmewende“ garantieren, so sie sich dieses Ziel steckt (bitte
begründen)?
c) Wenn nein, welches ist dann das primäre Kriterium?
62. Welche Informationen zur Bestandsanalyse, inklusive der Datenerhebung
und Datenverarbeitung, möchte die Bundesregierung mit Blick auf die
kommunale Wärmeplanung nach derzeitigem Stand erheben lassen (vgl.
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/te
xte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 24)?
63. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende die pro Kopf zur Verfügung stehende
Wohnfläche relevant oder ein entsprechender Wohnflächenverbrauchswert,
und wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
64. Plant die Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand, eine gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage zu bewirken, um es den Kommunen zu
ermöglichen, die nötigen Daten mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung zu
erfassen (vgl. stiftung-umweltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/1
2/KoWaP_Handlungsempfehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-1
2-15.pdf, S. 8) (bitte angesprochene Akteure so eng und genau wie
möglich fassen)?
a) Wenn ja, um welche Daten handelt es sich dabei im Einzelnen?
b) Wenn ja, welche kommunalen Akteure haben darauf Zugriff?
c) Wenn ja, hat sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mit
der europäischen Datenschutz-Grundverordnung auseinandergesetzt,
und welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht sie ggf.
daraus?
65. Wie begegnet die Bundesregierung den Herausforderungen bei der
Datenverfügbarkeit und dem Datenschutz bei der Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung, insbesondere bei der Beschaffung, Aufbereitung und
Auswertung von entsprechenden Bestandsdaten der Kommunen,
Potenzialdaten zu Wärmequellen und der Datenherausgabe durch Energieversorger,
Contractoren, Gebäudeeigentümer und Schornsteinfeger (vgl. stiftung-um
weltenergierecht.de/wp-content/uploads/2022/12/KoWaP_Handlungsempf
ehlungen_kommunale-Waermeplanung_2022-12-15.pdf, S. 7)?
66. Kann die Bundesregierung den rechtlichen Schutz von Daten garantieren,
die den Kommunen durch die Bundesebene für die kommunale
Wärmeplanung bereitgestellt wurden, und wenn ja, wie (vgl. www.umweltbundesam
t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutac
hten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 24)?
67. Wird der Aufwand zur Datenerfassung und standardisierten Übermittlung
den Datenlieferanten wie etwa Netzbetreibern und Schornsteinfegern
entsprechend honoriert (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungna
hmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-eon.pdf?__b
lob=publicationFile&v=4)?
a) Wenn ja, inwiefern (etwa nach Stundensätzen oder Pauschalen etc.)
(bitte begründen)?
b) Wenn ja, in welcher Größenordnung je Datenlieferant (bitte
begründen)?
c) Wenn ja, welche Summe veranschlagt die Bundesregierung dafür
insgesamt (bitte begründen)?
d) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
68. Plant die Bundesregierung die Schaffung eines bundeseinheitlichen
Wärmekatasters (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/S
tellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-agfw.pdf?__blob=p
ublicationFile&v=4, S. 2)
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
69. Plant die Bundesregierung, die Daten von Wärmenetzen wie etwa
Betriebskosten, Verluste, Verteilkosten und Zustand zu veröffentlichen
(www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahm
en-kommunale-warmeplanung/20220822-duh.pdf?__blob=publicationFile
&v=4, S. 2)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn ja, welche Rolle spielt dabei die Evaluierung der Effizienz von
Fördermaßnahmen?
c) Wenn ja, welche Rolle spielt dabei die Ermöglichung oder Erprobung
von neuen Geschäftsmodellen?
d) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
70. Werden die Kommunen zur Aufstellung von Wärmeplänen Zugriff auf
Daten von Dritten erhalten (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellu
ngnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-vku.pdf
?__blob=publicationFile&v=4, S. 13)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn ja, um welche konkreten Akteure und Stellen in den Kommunen
handelt es sich dabei (bitte begründen)?
c) Wenn ja, plant die Bundesregierung hierzu rechtliche Anpassungen
(bitte begründen)?
d) Wenn ja, rechnet die Bundesregierung mit technischen Anpassungen
(bitte begründen)?
e) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
71. Welche Erfahrungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei
Förderungen im Hinblick auf externe Dienstleister im Rahmen der kommunalen
Wärmeplanung und Wärmewende gewinnen können (vgl. www.klimaschu
tz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-eine
r-kommunalen-waermeplanung) (bitte ausführen und begründen)?
72. Kann die Bundesregierung angesichts des Facharbeitermangels (vgl. www.
bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220907-fachkrafte
gipfel-der-bundesregierung-mehr-fachkrafte-fur-deutschlands-zukunf
t.html) sicherstellen, dass für die Wärmeplanung und Wärmewende
ausreichend externe Dienstleister (www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderpr
ogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermepla
nung) zur Verfügung stehen, und wie viele Dienstleister stehen nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
73. Über welche Qualifikation müssen diese externen Dienstleister (www.klim
aschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellun
g-einer-kommunalen-waermeplanung) nach Kenntnis der Bundesregierung
verfügen?
74. Sind die externen Dienstleister (www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerde
rprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermepla
nung) nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber Stellen oder
Personen weisungsgebunden, und wenn ja, gegenüber welchen?
75. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, in welcher Höhe
die externen Berater entlohnt werden, und wenn ja, welche Informationen
sind dies (bitte ggf. angeben, wie hoch diese entlohnt werden)?
76. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, ob die Entlohnung
der externen Berater auf Grundlage eines Beratervertrages erfolgt, und
wenn ja, welche Informationen sind dies, und wenn die Basis nach
Kenntnis der Bundesregierung keine Beraterverträge sind, auf welcher
Grundlage basiert die Entlohnung nach Kenntnis der Bundesregierung dann (bitte
begründen)?
77. Rechnet die Bundesregierung zur Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung mit einer konkreten Anzahl an externen Dienstleistern, und wenn ja,
mit welcher?
78. Plant die Bundesregierung die Förderung von Sanierungsmanagern im
Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung (www.bmwk.de/Redaktion/D
E/Downloads/Energie/diskussionspapier-waermeplanung.pdf?__blob=publ
icationFile&v=4, S. 19) (bitte begründen)?
79. Was versteht die Bundesregierung unter einer „Impulsförderung“ im
Vergleich zu einer herkömmlichen Förderung, und warum entschied sich die
Bundesregierung zu einer „Impulsförderung“ im Bereich der kommunalen
Wärmeplanung bzw. der Wärmewende (www.klimaschutz.de/de/service/m
eldungen/neue-impulsfoerderung-fuer-kommunale-waermeplanung)?
a) In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Fördermittel der
Impulsförderung bereit (bitte jährlich aufschlüsseln)?
b) Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der Fördermittel der
Impulsförderung (bitte begründen)?
c) Wurden Fördermittel der Impulsförderung bisher nicht abgerufen, und
wenn ja, weshalb nicht?
d) Wann wird die Impulsförderung beendet?
80. Fördert die Bundesregierung die kommunale Wärmeplanung über die
Impulsförderung hinaus, und wenn ja, inwiefern (bitte nach Programmen,
Initiativen, Maßnahmen, Projekten und jeweiligen Fördermitteln
aufschlüsseln)?
81. Betrifft die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze die kommunale
Wärmeplanung, oder plant die Bundesregierung, beides miteinander zu
verknüpfen (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/St
ellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-vku.pdf?__blob=pub
licationFile&v=4, S. 14) (bitte begründen)?
82. Welche Rolle spielt die räumliche Steuerung von Fördergeldern bei der
kommunalen Wärmplanung (bitte ausführen und begründen)?
83. Kann die Bundesregierung im Hinblick auf die kommunale
Wärmeplanung exemplarisch den vollen Förderbeitrag einer durchschnittlichen oder
beliebig großen Kommune angeben (vgl. www.klimaschutz.de/sites/defaul
t/files/mediathek/dokumente/20221101_NKI_Kommunalrichtlinie.pdf)
(wenn ja, bitte nach förderfähigen Komponenten und Maßnahmen
aufschlüsseln)?
84. Ist nach gegenwärtigem Stand der vollständige Förder- und
Finanzierungsrahmen für Kommunen zugänglich, die künftig etwaig nicht von der
Verpflichtung zur Wärmeplanung betroffen sind (www.bmwk.de/Redaktion/D
E/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanun
g/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 6)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
85. Fasst die Bundesregierung zur Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung bzw. zur Umsetzung der Wärmewende konkrete Technologien ins
Auge, und wenn ja, um welche Technologien handelt es sich (bitte
begründen)?
86. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die bei der kommunalen
Wärmeplanung bzw. bei der Wärmewende einzusetzenden Technologien
aus Deutschland stammen, und wenn ja, welche Kenntnisse sind das?
87. Verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der
kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende und dem damit
einhergehenden Einsatz von Technologien CO2-Emissionen?
a) Wenn ja, in welchem Ausmaß?
b) Wenn ja, welche Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung daraus?
88. Hat die Bundesregierung vor, einen „Technik-Katalog“ oder
Vergleichbares für die kommunale Wärmeplanung und die Wärmewende zu
entwickeln (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikati
onen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf,
S. 43), und wenn ja, was beinhaltet dieser Katalog?
89. Wird die Bundesregierung einen Gasnetzrückbau einleiten (www.umweltb
undesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_k
urzgutachten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 19), und wenn ja, wann,
und in welchem Umfang?
90. Wie wertet die Bundesregierung die Gaskonzessionsvergabe mit Blick auf
die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende,
und welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. www.umweltbundesam
t.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutac
hten_kommunale_waermeplanung.pdf, S. 44)?
91. Geht die Bundesregierung mit Blick auf die Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung und der Wärmewende von einem Rückgang der
Konzessionsabgabe für Gas als kommunale Einnahmequelle aus, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stel
lungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-dstgb.
pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 7)?
92. Welche Risiken, Kosten und Konflikte bringt der Übergang von Gas- zu
Wärmenetzen nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche
Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders von diesem
Übergang betroffen (vgl. www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/
479/publikationen/texte_12-2022_kurzgutachten_kommunale_waermepla
nung.pdf, S. 37f)?
93. Plant die Bundesregierung, das Gasnetz als sogenannte stille Reserve zu
erhalten, etwa im Hinblick auf den Einsatz von Wasserstoff (www.bmw
k.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommun
ale-warmeplanung/20220822-dstgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6,
S. 2; vgl. www.energie.de/ew/news-detailansicht/nsctrl/detail/News/erstma
ls-20-prozent-wasserstoff-im-deutschen-gasnetz#:~:text=Im%20Dezember
%202021%20startet%20die,bis%20zu%2020%20%25%20Wasserstoff%2
0zugef%C3%BCgt.)?
a) Wenn ja, inwiefern (bitte begründen)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
94. Welcher Anteil der Verteilnetzleitungen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung wasserstofftauglich (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/
Stellungnahmen/Stellungnahmen-kommunale-warmeplanung/20220822-d
stgb.pdf?__blob=publicationFile&v=6, S. 2) (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
95. Welchen Stellenwert hat der Energieträger Wasserstoff bei der
kommunalen Wärmeplanung und der Wärmewende für die Bundesregierung (www.
bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Stellungnahmen/Stellungnahmen-ko
mmunale-warmeplanung/20220822-vku.pdf?__blob=publicationFile
&v=4; S. 4) (bitte begründen und wenn möglich mit Größenordnung
ausführen)?
Berlin, den 14. April 2023
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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