Infrastrukturelle Hinterlassenschaften des deutschen Engagements in Mali
des Abgeordneten Gerold Otten und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Deutschland engagiert sich seit 2013 an einer Trainingsmission der EU für malische Sicherheitskräfte (EUTM Mali). Zusätzlich zum vorherigen Engagement beteiligt sich die Bundeswehr seit Januar 2016 mit einer Aufklärungskompanie an einer von der UN geführten Mission (MINUSMA; www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mali-einsaetze/eutm-bundeswehr-eu-einsatz-mali; www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mali-einsaetze/minusma-bundeswehrun-einsatz-mali). Am 31. März 2023 wurde durch einen „SPIEGEL“-Artikel bekannt, dass der Abzug der deutschen Streitkräfte im Juni 2023 beginnen und im Mai 2024 abgeschlossen sein soll (www.spiegel.de/politik/deutschland/mali-bundeswehr-startet-abzug-im-juni-a-0d34f1a1-7713-455a-9476-13d2a31b3294).
Über einen Zeitraum von rund zehn Jahren hat sich der deutsche Steuerzahler auf Wunsch der Bundesregierung und mit Zustimmung der Mehrheit des Deutschen Bundestages in Mali personell, materiell und finanziell engagiert. Es ging in beiden Missionen um die „Sicherung des Friedens“, indem die Bundeswehr einen „Beitrag zur Einhaltung der Waffenruhe und zur Umsetzung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung“ leistet. Dazu zählten ferner „vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien“. Man wollte dadurch den „politischen Dialog im Land, die Sicherheit und Stabilisierung sowie den Schutz von Zivilpersonen unterstützen“. Ferner sollten „das Wiederherstellen der staatlichen Autorität im gesamten Land, der Wiederaufbau des malischen Sicherheitssektors, der Schutz der Menschenrechte sowie die humanitäre Hilfe gefördert werden“ (www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundeswehr/mali-einsaetze/minusma-bundeswehr-un-einsatz-mali). Der Wiederaufbau des malischen Sicherheitssektors durch die Ausbildung von malischen Soldaten oblag dabei im Wesentlichen EUTM Mali (siehe Nummer 3 „Auftrag“, S. 2: www.bundeswehr.de/resource/blob/255992/9e2e41cc0bdebbfe0655465c131c51f9/antrag-bundesregierung-data.pdf).
Neben den Kosten, die durch den Einsatz von Personal und Material der Bundeswehr entstanden sind, hat die Bundesregierung wie zuvor im nach Ansicht der Fragesteller gescheiterten Afghanistan-Einsatz zahlreiche Projekte im Rahmen des sogenannten Vernetzten Ansatzes unterstützt. Neben der finanziellen Förderung von Versöhnungsmaßnahmen zeigte sich dieser Ansatz in der „Schaffung von kurzfristigen Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven über den (Wieder-)Aufbau von Basisinfrastruktur und Extremismusprävention durch Stärkung des malischen Kultursektors in Bamako und der Region Gao“. Ferner hat man mit rund 600 Mio. Euro versucht, die „Präsenz des Staates in der Fläche (einschließlich in fragilen Zonen) zu festigen und durch die Bereitstellung lokaler staatlicher Dienstleistungen und Infrastruktur das Vertrauen der Bürger in den Staat zu stärken“. Dabei wurden Investitionsprojekte wie der „Bau befestigter Verwaltungs- und Entwicklungsbasen (Pôles sécurisés de développement et de gouvernance – PSDG)“ sowie der „Bau einer auch zivil nutzbaren Landebahn in Kidal (Nordmali)“ von der Bundesregierung hervorgehoben (Bundestagsdrucksache 20/1762, S. 8 f., siehe www.bundeswehr.de/resource/blob/255992/9e2e41cc0bdebbfe0655465c131c51f9/antrag-bundesregierung-data.pdf).
Trotz dieser Aufzählung einzelner Projekte sowie der Nennung veranschlagter Kosten für den Steuerzahler ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, in welcher Gesamthöhe infrastrukturelle Projekte von Deutschland teil- oder vollständig finanziert wurden, wer die Träger der Bauprojekte waren, was der gegenwärtige Stand der Baumaßnahmen ist und welcher Nutzung die infrastrukturellen Maßnahmen künftig zugeführt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele infrastrukturelle Maßnahmen hat die Bundesregierung über alle Ressorts hinweg seit 2013 in Mali mitfinanziert bzw. finanziert?
a) Auf welche Gesamthöhe belaufen sich die dafür bisher aufgebrachten Kosten?
b) Auf welche Ressorts verteilen sich die Kosten?
Was war das Ziel jedes einzelnen Infrastrukturprojekts, wie hoch waren die veranschlagten Kosten, wie viele Mittel sind bisher tatsächlich geflossen, wer war bzw. ist der Träger des Projekts, was ist der gegenwärtige Stand der Infrastrukturmaßnahme, wann ist mit einer Vollendung zu rechnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Welche Unternehmen waren in den einzelnen Projekten die Auftragnehmer, denen die Durchführung der Baumaßnahmen oblag?
Von wem werden vollendete Infrastrukturprojekte gegenwärtig genutzt, und wer entscheidet über die Nutzung vollendeter oder noch im Bau befindlicher Infrastrukturprojekte?
Wie viele und welche Infrastrukturprojekte sind seit 2013 begonnen, aber nicht vollendet worden, liegen also derzeit brach?
a) Was waren die Gründe?
b) Was geschieht, um die Bauprojekte fortzusetzen?
Gibt es Infrastrukturprojekte, die von malischen Behörden einer anderen Verwendung als der ursprünglich vereinbarten zugeführt worden sind?
Wer ist für den Unterhalt und die künftigen Instandsetzungsmaßnahmen an den Infrastrukturmaßnahmen zuständig?
Mit welchen Projekten im Rahmen der sogenannten Extremismusprävention hat die Bundesregierung den malischen Kultursektor in Bamako und der Region Gao unterstützt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Was war der Inhalt der einzelnen Projekte?
b) Wie viel Geld wurde von der Bundesregierung bereitgestellt, wie viele Mittel sind tatsächlich geflossen?
c) Über wen sind die Mittel an die Kulturszene in Bamako und in die Region Gao geflossen?
d) Gab es in diesem Zusammenhang eine Evaluation des Erfolges?
Wie bewertet die Bundesregierung ihr bisheriges zivil-militärisches Engagement in Mali seit 2013?
Beabsichtigt die Bundesregierung, ihr Engagement in Mali zu evaluieren, und wenn ja, wann soll eine Evaluation beginnen, wann abgeschlossen sein, und bis wann kann der Deutsche Bundestag mit einem Evaluationsbericht rechnen?