Förderung des Kompetenz- und Koordinierungszentrums Polnisch durch die Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Barbara Lenk, Norbert Kleinwächter, Matthias Moosdorf, Joachim Wundrak, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6383)
Zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/6383 haben sich weitere Nachfragen für die Fragesteller ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wo und unter welcher Bezeichnung sind die Mittel zur Förderung des herkunftssprachlichen Polnischunterrichts im Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hinterlegt (bitte Kapitel, Titel, Funktion und ggf. Titelgruppe nennen)?
Warum hat das Kompetenz- und Koordinierungszentrum Polnisch (KoKo-Pol) nach Kenntnisstand der Bundesregierung immer noch keinen Antrag auf Förderung eingereicht (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/6383)?
Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Verzögerung ein anderes Verfahren einzuführen, dass es den Polonia-Organisationen ermöglicht, selbst die Mittel beim Ministerium zu beantragen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um die „Einbindung“ der Polonia-Organisationen zu prüfen (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/6383)?
a) Hat die Bundesregierung hierzu ein Rechtsgutachten o. Ä. erstellen lassen?
b) Hat die Bundesregierung mit Polonia-Organisationen gesprochen, und wenn ja, mit wem, und wann, und wenn nein, warum nicht?
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll nach Kenntnisstand der Bundesregierung die Stiftung Internationales Begegnungszentrum (IBZ) mithilfe der Maßnahme „KoKoPol“ „die Aktivitäten der für die Schulangelegenheiten zuständigen Länder [...] im außerschulischen Bereich ergänzen“ (vgl. Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/6383)?