Einsatz der Spezialeinheit GSG 9 im Haus des Vorsitzenden des Vereins Polizisten für Aufklärung e. V.
der Abgeordneten Thomas Seitz, Dr. Christina Baum, Peter Boehringer, Gereon Bollmann, Jürgen Braun, Petr Bystron, Thomas Dietz, Kay Gottschalk, Martin Hess, Gerrit Huy, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Rainer Kraft, Edgar Naujok, Uwe Schulz, René Springer, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am Mittwoch, den 22. März 2023 um 6.01 Uhr stürmten nach einem Pressebericht Beamte der Terrorbekämpfungseinheit GSG 9 das Haus des Kriminologen und Vorsitzenden des Vereins „Polizisten für Aufklärung e. V.“ Björn Oberndorf. Die Beamten stürmten laut Bericht das Gebäude mit durchgeladenen und entsicherten Waffen. Björn Oberndorf wurde mit Kabelbindern gefesselt und auf einen Stuhl gesetzt. Der Einsatzleiter vom Bundeskriminalamt zeigte ihm, so wird im genannten Artikel weiter ausgeführt, den Durchsuchungsbeschluss und erklärte, dass er Zeuge in einem Ermittlungsverfahren sei und Beweise gesichert werden sollen. Björn Oberndorf widersprach der Maßnahme. Die Beamten beschlagnahmten gleichwohl seinen Computer und zwei Festplatten.
Einsatzkräfte der Landespolizei Nordrhein-Westfalen und des Bundeskriminalamtes durchsuchten das Haus, den Keller und die Garage. Die Sachen der Lebensgefährtin von Björn Oberndorf wurden ebenfalls durchsucht. Insgesamt seien, so Björn Oberndorf, 15 Polizeikräfte, ohne GSG 9, über sechs Stunden in seinem Haus gewesen. Sein Mobiltelefon wurde kontrolliert. Björn Oberndorf vermutet, dass es auch gespiegelt wurde.
Die GSG 9 der Bundespolizei (kurz: GSG 9 BPOL oder GSG 9; ehemals Grenzschutzgruppe 9) ist die Spezialeinheit der deutschen Bundespolizei zur Bekämpfung von Terrorismus sowie Schwerst- und Gewaltkriminalität mit Standorten in Sankt Augustin-Hangelar und Berlin. Seit dem 1. August 2017 ist sie der Bundespolizeidirektion 11 nachgeordnet.
Die GSG 9 ist als Antiterroreinheit zur Geiselbefreiung und Bombenentschärfung trainiert und wurde am 26. September 1972 als Grenzschutzgruppe 9 nach dem Münchner Olympia-Attentat gegründet, bei der die Bayerische Landespolizei die Ermordung von elf israelischen Teilnehmern der Olympischen Sommerspiele 1972 in München durch die Terrororganisation Schwarzer September nicht hatte verhindern können. Seit der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei hat die Einheit die offizielle Bezeichnung „GSG 9 der Bundespolizei“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Beamte der GSG 9 waren am 22. März 2023 an der Hausdurchsuchung beteiligt?
Erfolgte der Einsatz der GSG 9 aufgrund eines Amtshilfeersuchens der Landespolizei Nordrhein-Westfalen?
Wenn ja, wann, und an welches Bundesministerium war das Amtshilfeersuchen gerichtet worden?
Welche Stelle der Bundespolizei bzw. im Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den Einsatz der GSG 9 am 22. März 2023 bewilligt, und mit welcher Begründung?
Woraus ergab sich die Annahme einer Gefahrenlage, die den Einsatz der am besten ausgebildeten polizeilichen Spezialeinheit Deutschlands erforderlich machte?
Aus welchem Grund war auch das Bundeskriminalamt an der Durchsuchung am 22. März 2023 beteiligt?
Wurde die Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser von dem geplanten Einsatz der GSG 9 im Haus von Björn Oberndorf vorab unterrichtet?
Wenn ja, welche Hierarchieebenen hatten Kenntnis von dem geplanten Einsatz (Referatsleiterebene, Unterabteilungsleiterebene, Abteilungsleiterebene, Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatssekretäre bzw. Bundesministerin Nancy Faeser, SPD; in Kenntnis gesetzte Stellen bitte genau bezeichnen)?
Welche strafrechtlichen Vorwürfe liegen dem Ermittlungsverfahren, zu dem Björn Oberndorf als Zeuge gehört werden soll, zugrunde?
Wie oft wurde die GSG 9 in der Vergangenheit zu Durchsuchungen bei Dritten (d. h. auf Grundlage von § 103 der Strafprozessordnung – StPO) herangezogen?
Wie oft wurde die GSG 9 in der Vergangenheit zu Durchsuchungen bei Ermittlungsverfahren herangezogen, die keine Gewaltdelikte bzw. Straftaten mit Terrorismusbezug zum Gegenstand hatten?
Wie oft wurde in der Vergangenheit ein Amtshilfeersuchen seitens der Landespolizei gestellt, und wie vielen dieser Ersuchen ist entsprochen worden (bitte nach Jahr, Name der Polizeistelle, Entscheidung über das Ersuchen und Grund für das Ersuchen aufschlüsseln)?
Entscheidet die Bundespolizei alleinverantwortlich über die Bewilligung von Amtshilfeersuchen oder ist das Bundesinnenministerium beteiligt (ggf. in welcher Form)?
Wird dem Bundesinnenministerium über die Bewilligung von Amtshilfeersuchen berichtet?
Nach welchen Kriterien wird ein Einsatz der GSG 9 im Wege der Amtshilfe bewilligt?