Stand und Ergebnisse der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist das wohl größte behindertenpolitische Reformprojekt der letzten Jahre. Im Jahr 2016 ist es unter der damaligen Koalition von CDU/CSU und SPD mit einer großen Mehrheit beschlossen worden. Ziel war und ist die gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Durch das BTHG wurde insbesondere die Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aus dem System der Sozialhilfe herausgelöst und grundlegend reformiert. Eingliederungshilfeleistungen sollten sich seither konsequent am individuellen Bedarf der Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Einkommens- und Vermögensgrenzen beim Bezug von Leistungen wurden mit dem BTHG deutlich erhöht. Leistungen sollen ungeachtet verschiedener Leistungsträger „aus einer Hand“ erbracht werden. Das BTHG ist als „Weiterentwicklungsgesetz“ ausgestaltet, das in Stufen umgesetzt und gemäß Artikel 25 Absatz 2 bis 4 BTHG wie folgt begleitet wird:
- Begleitung der Umsetzung der Regelungen des Bundesteilhabegesetzes – Umsetzungsbegleitung BTHG,
- Untersuchung der Ausführung sowie der absehbaren Wirkungen der neuen Regelungen der Eingliederungshilfe – Wirkungsprognose,
- modellhafte Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Verfahren und Leistungen der Eingliederungshilfe,
- Untersuchung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben bei den Leistungen der Eingliederungshilfe – Finanzuntersuchung.
Ende 2022 hat die Bundesregierung zu diesen Projekten und Untersuchungen nun einen „Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes“ (im Folgenden: Bericht) vorgelegt (Bundestagsdrucksache 20/5150). Zusammengefasst kommt dieser Bericht zum Ergebnis, dass knapp sechs Jahre nach der Verabschiedung des BTHG die angestrebte Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe noch nicht vollständig in der Praxis umgesetzt ist. Dementsprechend könnten zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, ob die mit dem BTHG verbundenen Ziele erreicht werden. Die Begleit- und Forschungsprojekte würden jedoch eine Vielzahl wichtiger Einblicke in verschiedene Fragestellungen enthalten. Die Befunde stellten insofern einen Zwischenstand dar, als dass einer Reihe von Forschungsfragen im Zuge der Verlängerung der Projekte Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose um zwei Jahre bis Ende 2024 weiter nachgegangen werde. Schon jetzt sei erkennbar, dass die meisten Akteure und Betroffenen die Ziele des BTHG unterstützen würden, es viele Fortschritte gebe, die Umsetzung deutschlandweit jedoch sehr heterogen sei. Durch die teilweise Verlängerung des Projekts „Umsetzungsbegleitung“ ebenfalls um zwei Jahre soll die weitere fachliche Begleitung für die noch andauernde Umsetzung der Reform gesichert werden (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-929060).
Ein Kernproblem sieht der Bericht darin, dass vielerorts eine neue Leistungs- und Vergütungssystematik in der Eingliederungshilfe nicht umgesetzt sei. Diese bildet die Grundlage für Einzelvereinbarungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern und ist Voraussetzung für eine stärker auf die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen angepasste individuelle Leistungsbewilligung und Leistungserbringung. Außerdem werden die neuen an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) orientierten Bedarfsermittlungsinstrumente noch nicht flächendeckend in der Eingliederungshilfe eingesetzt. Auch die neue Teilhabe- bzw. Gesamtplanung kommt noch nicht überall mit der gewünschten Dynamik zum Einsatz. Diese Verzögerungen ließen sich einerseits damit erklären, dass sich die Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen sowie zu den Einzelvereinbarungen vielerorts schwieriger und aufwendiger darstellten als erwartet. Zum anderen habe die COVID-19-Pandemie viele Personalressourcen bei allen an der BTHG-Umsetzung beteiligten Akteuren gebunden. Zudem konnte etwa die Bedarfsermittlung und die Gesamtplanung über einen längeren Zeitraum nicht im persönlichen Kontakt mit den Leistungsberechtigten durchgeführt werden (kobinet-nachrichten.org/2023/01/12/bericht-zur-umsetzung-des-bundesteilhabegesetzes-veroeffentlicht/).
Unterdessen wachsen auf verschiedenen Seiten Ungeduld und Unmut. Auf Seiten der betroffenen Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen ist es die schleppende Umsetzung des BTHG. So scheitere insbesondere die personenzentrierte Bedarfsermittlung an fehlender, weil pauschaler Refinanzierung oder wegen Personalmangels. Seitens der Kommunen wird kritisiert, dass die Erwartungen an das BTHG, die Ausgabendynamik zu bremsen, nicht erfüllt worden seien. Im Gegenteil seien die Kosten in der Eingliederungshilfe insbesondere aufgrund höherer Lohnkosten und der demographischen Entwicklung deutlich gestiegen (siehe u. a. Resolution des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe www.lwl.org/pressemitteilungen/nr_mitteilung.php?urlID=56195).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Schlüsse mit Blick auf konkrete Handlungsbedarfe zieht die Bundesregierung aus dem Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 Absatz 2 bis 4 des Bundesteilhabegesetzes?
In welchen Bundesländern konnten bislang noch keine Landesrahmenverträge im Sinne des BTHG abgeschlossen werden?
Aus welchen Gründen ist es dazu bislang nicht gekommen?
Ist damit zu rechnen, dass bis zum Abschluss der bis November 2024 verlängerten Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose in allen Ländern abgeschlossene Landesrahmenverträge vorliegen?
Gibt es neben der im Bericht hervorgehobenen COVID-19-Pandemie auch noch andere Gründe, die maßgeblich für die Entscheidung waren, Finanzuntersuchung und Wirkungsprognose zu verlängern?
Wie wird die Bundesregierung die Länder bei dem im Bericht (S. 5) angesprochenen Ziel unterstützen, „das BTHG in der Praxis so schnell wie möglich mit Leben zu füllen und die damit verbundenen Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu realisieren“?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Ergänzung der Regelung des § 131 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), wonach die durch Landesrecht bestimmten maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge mitwirken, dahingehend den Interessenvertretungen explizit ein Stimmrecht einzuräumen?
Wie will die Bundesregierung die im Bericht (S. 15) angesprochenen Probleme bei der Inanspruchnahme des Budgets für Arbeit bzw. der anderen Leistungsanbieter über den Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt hinaus angehen?
Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung ergriffen werden, um die in dem Bericht (S. 8 f.) beschriebenen Probleme bei der personenzentrierten Leistungserbringung entsprechend der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) anzugehen?
Wie will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern sicherstellen, dass die im Wege der Bedarfsermittlung festgestellten Leistungsansprüche auch von den Leistungsträgern refinanziert werden?
Wie will die Bundesregierung das insbesondere bei Leistungen in besonderen Wohnformen zutage tretende Problem angehen, dass personenzentrierten Bedarfen des Leistungsberechtigten lediglich pauschale Finanzierungsmittel in der Refinanzierung der Leistungen durch die Kostenträger gegenüberstehen?
Welche Handlungserfordernisse zieht die Bundesregierung daraus, dass sich bei der Klärung des Rangverhältnisses zwischen Eingliederungshilfe und Pflege die Leistungsbündelung „wie aus einer Hand“ nach § 13 Absatz 4 SGB XI als wenig praxistauglich erwiesen hat (Bericht S. 12)?
Sieht die Bundesregierung allgemein das Ziel des BTHG, ungeachtet verschiedener Leistungsträger Leistungen „wie aus einer Hand“ zu erbringen, ausreichend umgesetzt, und wenn nein, wo sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf?
Sieht die Bundesregierung trotz der Analyse in dem Bericht (S. 13), dass die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen in besonderen Wohnformen bzw. ehemaligen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu keinen langfristigen Problemlagen führte, hier noch Handlungsbedarf?
Welchen Handlungs- und Unterstützungsbedarf sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die durch ihre Angehörigen oder durch berufliche Betreuer betreut werden?
Welchen Beitrag kann hier das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht (www.bmj.de/SharedDocs/Artikel/DE/2022/1230_Aenderungen_zum_Jahreswechsel.html) leisten, das die Selbstbestimmung betreuter Menschen und ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns stellen soll?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der mit dem BTHG vorgenommen reformierten Anrechnung von Einkommen und Vermögen zu einem
auf die Zahl der Leistungsberechtigten mit Einkommens- und Vermögenseinsatz,
auf die Zahl der Leistungsberechtigten insgesamt?
Wie bewertet die Bunderegierung die bisherigen Erkenntnisse des Berichts zur Finanzuntersuchung (S. 13 ff.)?
Wie steht die Bundesregierung zu der aus den Reihen der Kommunen (u. a. des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL)) vorgetragenen Forderung, die einstigen 5 Mrd. Euro Bundesentlastung bei der Eingliederungshilfe entsprechend der Kostenentwicklung aufzustocken und zu dynamisieren?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Zahl der Betroffenen von psychischen Beeinträchtigungen aufgrund der COVID-19-Pandemie vor, die zu einer für die Eingliederungshilfe relevanten wesentlichen Behinderung führen können, und die zunächst von den Krankenkassen über das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) behandelt werden, und wenn ja, welche?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Länder dabei, mehr Personal für Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu gewinnen und damit den Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen insbesondere besonderen Wohnformen zu verbessern?
Inwieweit findet in der Fachkräftestrategie der Bundesregierung (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/fachkraeftestrategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=8) die Gewinnung von Fachkräften für die Eingliederungshilfe Berücksichtigung?
Welchen Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung beim Budget für Ausbildung, und wie will sie dem im Bericht auf S. 46 beschriebenen Informationsdefizit beim Budget für Ausbildung begegnen?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der im Bericht auf S. 46 beschriebenen Hürde des Wegfalls der Rentenprivilegien durch einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Beschäftigte, die seit Längerem in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung von Vermittlungsprämien für Werkstätten für Menschen mit Behinderung als Anreiz für die Vermittlung von Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?