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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Befragung der Bundesministerin des Auswärtigen im Deutschen Bundestag - Afghanistan

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.06.2023

Aktualisiert

13.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/669509.05.2023

Befragung der Bundesministerin des Auswärtigen im Deutschen Bundestag – Afghanistan

der Abgeordneten Petr Bystron, Stefan Keuter, Joachim Wundrak, René Springer, Eugen Schmidt, Steffen Kotré, Matthias Moosdorf, Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Gauland, Tino Chrupalla und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Bei der Befragung der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock (vgl. Plenarprotokoll 20/96, S. 11478) hat der Abgeordnete Petr Bystron folgende Frage gestellt: „Sie haben nach dem Scheitern der Militärmission in Afghanistan die Parole ausgegeben, so viele Afghanen wie möglich nach Deutschland zu holen. Das machen Sie mit Flügen; es sind Zigtausende. Über die letzten Jahre sind fast 2 Millionen Afghanen nach Deutschland gekommen, obwohl viele von denen überhaupt nicht in die Arbeitswelt integrierbar sind. Sie belasten die Sozialsysteme. Jetzt kommt es sogar dazu, dass Ihr Ministerium das mittels illegaler Mittel macht. Wir haben den Beweis. Wir haben hier eine E-Mail aus Ihrem Amt, Referat 509, an die Botschaft in Islamabad, in der explizit dazu aufgefordert wird, auch bei gefälschten afghanischen Pässen Visa zu erteilen. Ist das Ihre Politik? Machen Sie das absichtlich? Oder machen das die Beamten, ohne dass Sie das wissen, und Sie haben überhaupt keinen Überblick darüber, was in Ihrem Hause passiert?“

Daraufhin entgegnete die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (ebd.): „Da gleich wieder auf die Zeit gedrängt wird, möchte ich vorab darauf hinweisen: Große strategische Fragen in 30 Sekunden zu beantworten und Falschbehauptungen – ich glaube, es waren fünf an der Zahl – zurückzuweisen, das geht nur stakkatomäßig. […] Ich werde das alles zurückweisen. Wenn die Zeit abgelaufen ist, dann werden wir das schriftlich tun. Das möchte ich einmal vorweggesagt haben. Nun antworte ich laut und vor Kameras: Wir beteiligen uns an nichts, was nicht legal wäre. […] Deswegen habe ich mir in meinem Amt mit meinen Mitarbeitenden genauso wie der Innenministerin den Kopf darüber zerbrochen, wie wir in einer Situation, wo – ein autoritäres Regime ist falsch – ein terroristisches Regime wie die Taliban seine eigene Bevölkerung terrorisiert, dafür sorgen können, dass wir Menschen rausholen, auch wenn alles abgeriegelt wird, und mit den Pakistani die Vereinbarung getroffen, dass Menschen über ihre Grenze kommen können, auch wenn sie keine Pässe haben; denn Pässe werden dort nicht ausgestellt“.

Zudem führte sie aus: „Ich bin hier nur die Ministerin, aber ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass hier zweimal die Wörter »Schleusung«, »gefälschte Visa«, »Rechtsbruch« mit Blick auf das Auswärtige Amt fielen. Ich weise das in aller Schärfe zurück und hoffe, alle demokratischen Parteien tun das ebenso“ (ebd.).

Schließlich ergänzte sie auf die Frage eines anderen Abgeordneten, wobei sie sich nach Ansicht der Fragesteller in Widersprüche verwickelte: „Zu dem anderen Bereich, den Sie jetzt angesprochen hatten – das war vorhin auch eine Frage von der AfD –, gab es ein Gerichtsurteil, nach dem eine Person einreisen darf. Zugleich hatten wir einen Hinweis auf gefälschte Dokumente. Beidem gehe ich nach im Sinne unseres Rechtsstaates. Wenn ein Gerichtsurteil besagt: »Derjenige reist jetzt ein«, dann reist er ein, weil das Gericht das so festgestellt hat. Wenn ich einen Hinweis auf gefälschte Dokumente habe, gehe ich dem gemeinsam mit dem Innenministerium nach. Deswegen haben wir gesagt mit Blick auf die Visa, die das betrifft: Wir wollen sie zusätzlich überprüfen. Da die Menschen schon ein Visum haben, es ihnen ausgestellt worden ist, heben wir es nicht auf. Das kursiert hier so, aber wir heben diese Visa nicht auf. Wir können ja nicht politisch diese Titel zurücknehmen. Wir überprüfen das noch mal mit Blick auf die Sicherheit. Die Menschen, die bereits ein Visum haben, behalten dieses; aber alle werden noch mal entsprechend überprüft“ (ebd., S. 11496).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Bis wann wird die von der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock angekündigte Überprüfung des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Falls voraussichtlich abgeschlossen sein?

2

Wenn die oben erwähnte Überprüfung bereits abgeschlossen wurde,

a) zu welchem Ergebnis ist das Auswärtige Amt aus welchen Gründen gekommen,

b) gab es unterschiedliche Auffassungen, ggf. Rechtsauffassungen, innerhalb des Auswärtigen Amts (wenn ja, von welchen Abteilungen bzw. Dienststellen, und mit welcher Begründung),

c) welche Bundesbehörden (u. a. Bundesministerien) wirkten bei der Überprüfung des Falles in welcher Weise mit, und welche Auffassung bzw. Rechtsauffassung vertraten sie, und inwiefern wurde ggf. deren Auffassung bzw. Rechtsauffassung vom Auswärtigen Amt berücksichtigt?

3

Wie viele Visa von afghanischen Staatsangehörigen bzw. Menschen aus Afghanistan wurden seit dem 1. September 2021 bis heute überprüft, und mit welchem Ergebnis (Erlaubnis der Einreise oder Einreisesperre; bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

4

Wie viele Visa von afghanischen Staatsangehörigen bzw. Menschen aus Afghanistan müssen noch überprüft werden, und bis wann wird dies voraussichtlich geschehen?

5

In wie vielen Fällen konnten afghanische Visumantragsteller trotz Sicherheitsbedenken nach Deutschland bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung in Mitgliedstaaten der Europäischen Union einreisen (bitte seit dem 1. September 2021 bis heute monatlich aufschlüsseln)?

6

Wie viele Ausweisdokumente von afghanischen Visumantragstellern sind nach Kenntnis der Bundesregierung gefälscht (bitte seit dem 1. September 2021 bis heute monatlich aufschlüsseln und die Gesamtanzahl der Visaantragsteller jeweils monatlich angeben)?

7

Wie viele Hinweise auf gefälschte Ausweisdokumente von afghanischen Visumantragstellern lagen dem Auswärtigen Amt seit dem 1. September 2021 bis heute vor (bitte monatlich aufschlüsseln)?

8

Wie vielen der Hinweise in Frage 6 wurde jeweils nachgegangen (bitte seit dem 1. September 2021 bis heute monatlich aufschlüsseln)?

9

Welche (fünf, s. Vorbemerkung der Fragesteller) Falschbehauptungen sieht das Auswärtige Amt in der Frage des Abgeordneten Petr Bystron (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?

10

Ist der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock der Sachverhalt bekannt, dass eine Aufhebung bzw. Annullierung eines Visums gemäß Artikel 34 der Verordnung (EG) Nummer 810/2009 des Europäischen Parlamentes und des Rates legal ist und daher (vgl. lexparency.de/eu/32009R0810/ART_34/) zum Rechtsstaat gehört, insbesondere wenn die Visumserteilung infolge einer arglistigen Täuschung vorgenommen wurde (vgl. dazu die gegenteilige Bemerkung der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock in der Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Hat sich das Auswärtige Amt zur Position des ehemaligen Afghanistan-Beauftragten der Bundesregierung eine Auffassung gebildet, wonach die Wiedereröffnung einer deutschen Botschaft in Kabul sinnvoll wäre, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.welt.de/politik/ausland/article242877045/Afghanistan-UN-Diplomat-fuer-Wiedereroeffnung-deutscher-Botschaft-in-Kabul-aus.html)?

12

Welche der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind nach Auffassung der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock „demokratisch“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?

13

Welche der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind nach Auffassung der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock undemokratisch (bitte begründen)?

14

Wie ist es mit der Neutralitätspflicht der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock vereinbar, von „demokratischen“ (bzw. implizit von „undemokratischen“) Parteien im Deutschen Bundestag zu sprechen (bitte begründen)?

15

Unterscheidet das Auswärtige Amt bzw. die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock auch im Ausland, insbesondere in EU-Mitgliedstaaten, zwischen „demokratischen“ und „undemokratischen“ Parteien, und wenn ja, welche ausländischen Parteien sind nach Auffassung des Auswärtigen Amts bzw. der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock undemokratisch (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte begründen)?

16

Sieht das Auswärtige Amt darin einen Widerspruch, dass es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD heißt, dass in Afghanistan keine systematische Verfolgung von Ortskräften stattfinde (vgl. Bundestagsdrucksache 20/4516, S. 2), die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock gleichwohl aber von einem terroristischen Regime spricht, das die eigene Bevölkerung terrorisieren würde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 2. Mai 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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