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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bei Leistung von Arbeitslosengeld II (G-SIG: 16011540)

Von der Einführung einer gegenseitigen Unterhaltspflicht für ALG-II-Empfänger betroffene Erwerbslose, Erwerbsfähige und nicht Erwerbsfähige, geschätzte Gesamtzahl, kalkulierte Einsparungen beim Leistungsbezug des SGB II, Bewertung der Ausweitung der Regelung des ehemaligen Bundessozialhilfegesetzes <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

05.01.2007

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 16/392118. 12. 2006

Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bei Leistung von Arbeitslosengeld II

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katja Kipping, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die CDU beschloss auf ihrem Parteitag Ende November mit dem Antrag D15 nicht nur die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, sondern auch die Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern für Bezieher des Arbeitslosengeldes II.

Sie übernahm damit eine Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA), die am 31. Juli 2006 in ihrem 10-Punkte-Plan zur konsequenten Reform von Hartz IV vorschlug, die gegenseitige Unterhaltspflicht einzuführen, um so den „Missbrauch des Leistungsbezugs“ wirksam zu bekämpfen.

Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterbreitete am 5. Oktober in ihrem Reformvorschlag zur Arbeitsmarktpolitik ebenfalls, die alte Regelung aus dem Bundessozialhilfegesetz in das SGB II zu übernehmen.

Mit der Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe durch die Gesetzgebung zu Hartz IV entfiel die gegenseitige Unterhaltspflicht für alle Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele ehemalige Erwerbstätige, die derzeit erwerbslos sind, wären von einer Einführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht betroffen?

2

Wie viele Erwerbstätige wären von der Einführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht betroffen?

3

Wie viele nicht Erwerbsfähige wären von der Einführung der Unterhaltspflicht betroffen?

4

Wie hoch wären nach Schätzungen der Bundesregierung die Anzahl der insgesamt betroffenen Personen, angesichts des Umstandes, dass sich die familiäre Unterhaltspflicht nicht allein auf den Personenkreis bezieht, der in Bedarfsgemeinschaften lebt, sondern auch auf Familienmitglieder, die eine eigene Haushaltsführung haben?

5

Wie hoch wären die kalkulierten Einsparungen beim Leistungsbezug des SGB II durch die Einführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht?

6

Sieht die Bundesregierung es als sinnvoll an, die gegenseitige Unterhaltspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II einzuführen, angesichts des Umstandes, dass damit eine Regelung aus dem ehemaligen Bundessozialhilfegesetz auf die Gruppe der ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger übertragen würde und ebenfalls auf Erwerbstätige?

Berlin, den 15. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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