Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltskosten für Angehörige im Ausland
der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jörg Schneider, Jörn König, Jan Wenzel Schmidt, Gerrit Huy, René Springer, Jürgen Pohl, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltskosten für Angehörige im Ausland ist ein komplexes Thema. Generell gilt, dass Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige in vielen Fällen steuerlich nach § 33a Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG; www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html) absetzbar sind, sofern es sich um eine regelmäßige Zahlung handelt.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um diese Kosten von der Steuer absetzen zu können. So müssen die Zahlungen beispielsweise nachweisbar sein und es darf kein Unterhaltsanspruch in Deutschland bestehen. Auch müssen die Zahlungen den steuerpflichtigen Angehörigen zugeflossen sein und sie müssen die Unterhaltskosten selbst getragen haben.
Die Höhe des maximal absetzbaren Betrages entspricht dem Grundfreibetrag und wird regelmäßig angepasst. Für 2023 liegt er bei 10 908 Euro.
Um die teils niedrigeren Lebenshaltungskosten im Ausland abzubilden, gibt es vier Ländergruppen, nach denen die absetzbaren Unterhaltskosten gekürzt werden (Ländergruppe 1: 100 Prozent; 2: 75 Prozent; 3: 50 Prozent; 4: 25 Prozent; www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-11-11-beruecksichtigung-auslaendischer-verhaeltnisse.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
In welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Unterhaltskosten für im Ausland lebende Angehörige steuerlich abgesetzt (bitte jährlich nach Ländergruppen und Ländern aufschlüsseln)?
Für wie viele im Ausland lebende angehörige Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Unterhaltskosten steuerlich abgesetzt (bitte jährlich nach Ländergruppen und Ländern aufschlüsseln)?
In welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Unterhaltskosten für im Ausland lebende Angehörige steuerlich nicht anerkannt (bitte jährlich nach Ländergruppen und Ländern aufschlüsseln)?
Für wie viele im Ausland lebende angehörige Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Unterhaltskosten steuerlich nicht anerkannt (bitte jährlich nach Ländergruppen und Ländern aufschlüsseln)?
Wie kontrollieren nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzämter, dass die Angaben zu anrechnungspflichtigen Einkommen der unterhaltenen Angehörigen im Ausland korrekt sind?
Wo werden regelmäßig Zahlen und Statistiken zu den steuerlich absetzbaren Unterhaltskosten für im Ausland lebende Angehörige veröffentlicht?