Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Partei „pro Deutschland“, insbesondere zu deren Bundesparteitag am 17. Juli 2010 in Berlin
der Abgeordneten Mechthild Rawert, Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Martin Gerster, Iris Gleicke, Michael Hartmann (Wackernheim), Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme, Thomas Oppermann, Sönke Rix, Axel Schäfer (Bochum), Rolf Schwanitz, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die gesellschaftliche und religionsrechtliche Integration der Muslime in Deutschland voranzutreiben und den interreligiösen Dialog zu fördern.
Am 17. Juli 2010 fand nach Angaben der Veranstalter die vierte ordentliche Bundesversammlung der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ im Rathaus Schöneberg in Berlin statt. Auf dieser Bundesversammlung wurde nach Angaben von „pro Deutschland“ der Sitz des Bundesverbandes von Köln nach Berlin verlegt. Des Weiteren kündigte der Bundesvorsitzende von „pro Deutschland“, Manfred Rouhs, die Teilnahme von „pro Berlin“ an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu Berlin für das Jahr 2011 an.
An der Veranstaltung nahmen als Gastredner Bart Debie (Vlaams Belang), Filip Dewinter (Vlaams Belang), Jacques Cordonnier (Alsace d’abord) sowie der schwedische Rechtsextremist Patrik Brinkmann teil. Patrik Brinkmann wird im Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern von 2009 als Rechtsextremist bewertet.
Mit der „Bürgerbewegung pro Deutschland“ versuchen die Regionalparteien „pro Köln“ und „pro NRW“ ihre bundesweite Ausweitung. Im Verfassungsschutzbericht des Bundesministeriums des Innern von 2009 wird die „Bürgerbewegung pro Köln“ bisher als Verdachtsfall eingestuft. Auch weitere lokale Wählervereinigungen wie z. B. „Pro Arnstadt“ signalisieren eine Beteiligung an „pro Deutschland“.
Im Vorwort zum Verfassungsschutzbericht 2009 des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt der ehemalige Innenminister Dr. Ingo Wolf: „Die Regionalpartei „pro NRW“ stört das friedliche Zusammenleben in Nordrhein-Westfalen. Sie tarnt sich in einem bürgerlichen Gewand und hinter einem unverfänglichen Namen – Bürgerbewegung. In Wahrheit schürt sie bewusst Ängste vor Überfremdung und transportiert darüber ihre antidemokratische und ausländerfeindliche Ideologie. Die „pro NRW“ hetzt gegen Muslime und den Islam und unterscheidet dabei bewusst nicht zwischen dem Islam als Religion und dem Islamismus als extremistische Strömung“.
Die undifferenzierte und pauschale Ablehnung von Moscheebauten wird mit der ebenso falschen wie scheinbar einfachen Formel unterlegt: Minarette = Moscheen = Islam = Islamismus = islamistischer Terrorismus. Letztlich werden Ausländer und vor allem „die Muslime“ für eine Reihe gesellschaftspolitischer Probleme verantwortlich gemacht. Sie werden als Gefahr für die Sicherheit dargestellt und ihnen wird der Missbrauch der sozialen Sicherungssysteme unterstellt.
Im Verfassungsschutzbericht 2009 des Landes Nordrhein-Westfalen wird weiterhin dargelegt, dass tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen von „pro Köln und „pro NRW“ bestehen. Weiterhin wird ausgeführt, dass „pro Köln“ und „pro NRW“ mit ihren Aussagen und Forderungen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte missachten, insbesondere die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot. Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund werden durch „pro Köln“ und „pro NRW“ wegen ihrer Nationalität, Abstammung oder Religionszugehörigkeit pauschal herabgesetzt und diffamiert. „pro Köln“ und „pro NRW“ schüren latente Ängste vor Überfremdung und haben auch 2009 fremdenfeindliche Ressentiments verbreitet. Ein Schwerpunkt der Kampagnen von „pro Köln“ und „pro NRW“ lag auch 2009 wieder darauf, Angst vor Muslimen zu schüren.
Im thüringischen Arnstadt, wo die lokal ausgerichtete Wählergemeinschaft „Pro Arnstadt“ den Bürgermeister einer Kleinstadt stellt, sind ebenfalls Verbindungen zu „pro Deutschland“ zu konstatieren. In der Kleinzeitung „Arnstädter Stadt-Echo“, die die Politik des Bürgermeisters und der Wählergemeinschaft für eine breite Öffentlichkeit (Auflage nach Angaben des Arnstädter Stadt-Echos 20 000 Exemplare in 2009) publik macht, erschien in der März-Ausgabe 2010 eine Sonderbeilage, in der das Programm von „pro Deutschland“ abgedruckt war. In der gleichen Ausgabe kündigt Bürgermeister Hans-Christian Köllmer seinen Beitritt zu „pro Deutschland“ an, ein weiteres „Pro Arnstadt“-Mitglied kündigt an, „pro Deutschland“ in Thüringen mehr Geltung zu verschaffen. Hier werden ebenfalls das bürgerliche Gewand und ein öffentliches Amt benutzt, um die Überfremdungsängste von „pro Deutschland“ zur öffentlichen Meinung zu machen.
Im politischen Diskurs bedienten sich „pro Köln“ und „pro NRW“ häufig einer maßlosen Polemik. Im Vordergrund steht dabei nicht eine legitime Kritik, sondern die herabsetzende, verächtlich machende Schmähung des politisch Andersdenkenden. „Jetzt werden wir die Etablierten durch ganz Berlin jagen – sobald das nächste Islamisierungsprojekt auf die Tagesordnung der politischen Diskussion gesetzt wird …“ erklärt der Bundesvorsitzende Manfred Rouhs (auf der Internetseite von „pro Deutschland“ vom 1. September 2009).
Die von „pro Köln“/„pro NRW“ immer wieder betonte Abgrenzung von jeder Form des Extremismus erscheint wenig glaubwürdig; dies zeigen die Verflechtungen und Bündnisse, die „pro Köln“ und „pro NRW“ mit Parteien und Organisationen in den europäischen Nachbarländern pflegen. Einige dieser Parteien zählen zum rechtsextremistischen Spektrum.
Im Falle von „Pro Arnstadt“ sind Kontakte in die örtliche Neonaziszene belegbar.
„pro Köln“ und „pro NRW“ stilisieren sich selbst zur „Bürgerbewegung“. Der Begriff soll nach eigenen Angaben „eine politische Kraft suggerieren, die sich aus der Gesellschaft heraus entwickelt und eine stetig steigende Zahl von Mitstreitern anzog“ Die Mitglieder stellen sich als seriöse Bürger dar, die aus der „Mitte der Gesellschaft“ kommen. Ihre den Verdacht des Rechtsextremismus begründenden ideologischen Ansätze werden als „rechtspopulistisch“ und „nonkonform“ kaschiert.
„Pro Arnstadt“, „pro Köln“ und „pro NRW“ zielen – wie im parlamentsorientierten Rechtsextremismus etwa der NPD üblich – auf politischen Einfluss und eine Art Meinungsführerschaft (kulturelle Hegemonie) in der Gesellschaft. Es geht zunächst darum, über die kommunale Ebene (Stadt- und Kreisparlamente) Mandate und damit politischen Einfluss zu gewinnen, um in einem nächsten Schritt in den Landtag einzuziehen und später möglicherweise sogar die Bundespolitik zu erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten von „pro Deutschland“?
Ist der Bundesregierung die „vierte ordentliche Bundesversammlung der Bürgerbewegung pro Deutschland“ bekannt, und wie beurteilt sie diese?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Verlagerung des Sitzes des Bundesverbandes von „pro Deutschland“ von Köln nach Berlin und der erklärten Absicht zur Teilnahme an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus zu Berlin im Jahr 2011?
Wie bewertet die Bundesregierung die bundesweite Ausweitung der Aktivitäten der bisherigen Regionalpartei „pro NRW“ als „pro Deutschland“ über Nordrhein-Westfalen hinaus?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Rednern im Hinblick auf Tatbestände wie Holocaust-Leugnung, Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass vor (bitte detaillierte Erkenntnisse zu folgenden Personen erläutern: Bart Debie (Vlaams Belang), Filip Dewinter (Vlaams Belang), Jacques Cordonnier (Alsace d’abord) und Patrik Brinkmann)?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer Mitgliedschaft und etwaiger Aktivitäten von Andreas Molau bei „pro Deutschland“ vor?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer Mitgliedschaft und etwaiger Aktivitäten von Patrik Brinkmann bei „pro Deutschland“ vor?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich einer Mitgliedschaft und etwaiger Aktivitäten von Hans- Christian Köllmer bei „pro Deutschland“ vor?
Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die mit „pro Deutschland“ kooperierenden ausländischen Rechtsparteien
a) Vlaams Belang,
b) Freiheitliche Partei Österreichs,
c) Lega Nord,
d) Schweizerische Volkspartei,
e) Alsace d’abord,
f) Partij voor de Vrijheid
vor?
Welche Gruppierungen und Einzelpersonen aus dem Spektrum der extremen Rechten sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Durchführung der Bundesversammlung in Berlin beteiligt gewesen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten von „pro Deutschland“ zu ausländischen Rechtsextremisten und extrem rechten Parteien?
Welche weiteren europäischen Zusammenschlüsse rechtsextremer Vereine, Parteien bzw. Gruppierungen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Ziele verfolgen sie jeweils?
Welche aktuellen verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das im Januar 2008 in Antwerpen gegründete „Städtebündnis gegen Islamisierung“?
Wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Zusammenschlüsse von Rechtsextremisten auf europäischer Ebene im Hinblick auf das Gefahrenpotenzial für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland und Europa?
Inwieweit hält die Bundesregierung die Kampagne „Keine Moschee bei uns im Kiez“ von „pro Berlin“ für geeignet, den öffentlichen Frieden oder das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von „pro Deutschland“ hinsichtlich der integrationspolitischen Zielstellung der Förderung des interreligiösen Dialogs, der gesellschaftlichen Integration der Muslime in Deutschland und der Religionsfreiheit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Aktivitäten dieser Partei auf die Bemühungen um Integration von Menschen mit Migrationshintergrund muslimischen Glaubens?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnisse zu „pro Deutschland“ hinsichtlich einer drohenden Ausbreitung rechtsextremer Einstellungsmuster in der gesellschaftlichen Mitte, und welche Schlussfolgerungen sind daraus für die Gestaltung der Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus zu ziehen?