Start-up-Strategie – Förderprogramm EXIST-Women
der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Enrico Komning, Dr. Michael Espendiller, Sebastian Münzenmaier, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zur Stärkung der Start-up-Gründerinnen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen errichtete die Bundesregierung das Förderprogramm „EXIST-Women“, mit dem die bestehende Tendenz einer positiven „Gründerinnenquote“ weiter fortgeführt bzw. gesteigert werden soll (www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Gruendungsfoerderung/EXIST-WOMEN/Start-up-Strategie/exist-women.html; www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Existenzgruendung/start-up-strategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=10, S. 15). Dadurch setzt die Bundesregierung weiter auf die Gründungsnetzwerke der deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen und lädt diese auch außerhalb der EXIST-Workshops zum Erfahrungsaustausch ein, ihre Formate zu teilen und sich von den vielfältigen Angeboten inspirieren zu lassen (ebd.). Dabei soll vorrangig auf gemischte Teams gesetzt werden, weil divers aufgestellte Gründungsteams nach Ansicht der Bundesregierung langfristig erfolgreicher seien (ebd.). Die Hochschulen sollen für Coaching und Begleitung diverser Teams eine höhere Netzwerkpauschale erhalten (ebd.). Eine zusätzliche Erhöhung ist dann vorgesehen, wenn das Gründungsteam eine Mentorin wählt (ebd.). „Hierdurch soll ein finanzieller Anreiz für Professorinnen geschaffen werden, sich als Mentorin einzubringen und ihre Sichtbarkeit als weibliches Vorbild zu erhöhen. Um die Vereinbarkeit von Familie und Gründung zu erleichtern, erhalten EXIST-Gründungsteams im Fall der Geburt eines Kindes eines der Teammitglieder zukünftig eine Verlängerung ihrer Förderung. Darüber hinaus wird die Bundesregierung mit einer neuen dezidierten Förderlinie für Frauen »EXIST Women« gezielt Gründerinnen ansprechen, um diesen den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern und die Partizipation von Frauen in allen Teamkonstellationen nachhaltig zu erhöhen“ (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Digitalisierung/start-up-strategie.html).
Im Zuge der Verhandlungen und Beratungen des Bundeshaushaltes 2023 verständigte sich der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf ein Budget von 6,5 Mio. Euro zur Stärkung von Start-up-Gründerinnen (www.businessinsider.de/gruenderszene/perspektive/startup-strategie-sechs-millionen-fuer-gruenderinnen-foerderprogramm-exist-women/). Welche konkreten Inhalte und Maßnahmen das Förderprogramm „EXIST-Women“ hat und umsetzen möchte, lässt die Start-up-Strategie der Bundesregierung jedoch offen. Lediglich, dass es in das EXIST-Förderprogramm integriert werden soll, steht derzeit fest. Die Bundesregierung setzt auf diese Weise eine Forderung des Koalitionsvertrages um, die zwischen den Regierungsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wie folgt vereinbart wurde: „Wir wollen den Anteil von Gründerinnen im Digitalsektor erhöhen. Dafür schaffen wir ein Gründerinnen-Stipendium und reservieren einen Teil des Zukunftsfonds“ (www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-10-koav2021-data.pdf?download=1, S. 19; Digitale Wirtschaft). Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird somit ein finanzieller Raum geschaffen, um mit einer konkreten Umsetzung des Förderprogramms zu beginnen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie werden die zugewiesenen Mittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro des Bundeshaushaltes 2023 zur Stärkung von Start-up-Gründerinnen im Förderprogramm „EXIST-Women“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) konkret eingesetzt?
Schließt eine Förderung aus dem Förderprogramm „EXIST-Women“ eine Förderung aus anderen Programmen (beispielsweise zur Förderung von Gründungen) aus?
Wurden etwaige Erkenntnisse anderer Länder mit einem derartigen Ansatz, Gründerinnen aus Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen zu unterstützen, in die Konzeption des Förderprogramms „EXIST-Women“ einbezogen, und wenn ja, befindet sich die Bundesregierung in einem diesbezüglichen Austausch mit anderen Regierungen, und welche Erfahrungen anderer Länder hat die Bundesregierung berücksichtigt?
Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung eine Bevorzugung von Frauen (die nach Ansicht der Fragesteller eine Diskriminierung von Männern darstellt) im Jahr 2023 der allgemeinen Gleichberechtigung und dem Gleichheitsgrundsatz, wie argumentiert dies die Bundesregierung, und auf welcher Grundlage beruht diese (www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Existenzgruendung/start-up-strategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=18, S. 15, Kapitel I, 2. „Die Bundesregierung wird im Förderprogramm EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft – künftig gezielt mehr Gründerinnen fördern und eine neue Förderlinie „EXIST Women“ einrichten […] Eine zusätzliche Erhöhung ist dann vorgesehen, wenn das Gründungsteam eine Mentorin wählt. Hierdurch soll ein finanzieller Anreiz für Professorinnen geschaffen werden, sich als Mentorin einzubringen und ihre Sichtbarkeit als weibliches Vorbild zu erhöhen.“)?
Verursacht das Förderprogramm „EXIST-Women“ nach Kenntnis der Bundesregierung CO2-Emissionen (beispielsweise durch den Betrieb der Internetseite und hierfür notwendige Serverkapazitäten), und sind diese CO2-Emissionen nach Ansicht der Bundesregierung vermeidbar (www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Gruendungsfoerderung/EXIST-WOMEN/Start-up-Strategie/exist-women.htmlI)?