Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte in China
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Żaklin Nastić und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Obwohl die deutsche Kolonialtätigkeit in China mittlerweile seit über 100 Jahren beendet ist, dauert ihre Aufarbeitung weiterhin an. Seit November 2021 führen sieben deutsche Museen ein Projekt unter dem Titel „Spuren des ‚Boxerkrieges‘ in deutschen Museums sammlungen“ durch. Dabei soll die Herkunft von Beständen in deutschen Museen überprüft werden. „Tausende von Kunstwerken und anderen Artefakten aus den Plünderungen gelangten in der Folge direkt oder auch indirekt, zum Beispiel über den Kunsthandel, in deutsche Museumssammlungen, wo sie bis heute aufbewahrt und ausgestellt werden“ (www.smb.museum/museen-einrichtungen/museum-fuer-asiatische-kunst/sammeln-forschen/forschung/spuren-des-boxerkrieges/).
Nach Überzeugung der Fragestellerinnen und Fragesteller ist der mutmaßlich illegitime Besitz chinesischer Kulturgüter in deutschen Museen nur ein Beispiel für die überfällige Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in China. Schon die Einnahme des sogenannten Schutzgebietes Kiautschou im Jahr 1898 ging einher mit rassistischer Behandlung der ortsansässigen Bevölkerung, die vertrieben und deren Dörfer teilweise zerstört wurden. Die deutschen Kolonisatoren führten eine ethnische Separierung zwischen einer „Europäerstadt“ und einer „Chinesenstadt“ ein, die von einer sozialen Separierung begleitet war, die ihren Ausdruck in außerhalb der Stadt angelegten Arbeitersiedlungen ebenfalls für Chinesen fand. Diese Separierung „beruhte nicht unwesentlich auf rassistischen Vorstellungen von ‚den Chinesen‘ als rückständig und dreckig“ (www.china-schul-akademie.de/lernmodule/cik/).
Der Widerstand gegen die wirtschaftliche Ausbeutung kulminierte im Jahr 1900 im von den Europäern sogenannten Boxeraufstand, der von alliierten Truppen unter nominell deutschem Oberbefehl im August 1900 blutig niedergeschlagen wurde. Im Anschluss führten die Truppen der Kolonialmächte sogenannte Strafexpeditionen durch, in deren Gefolge zahlreiche Verbrechen begangen wurden. Auch deutsche Truppen – die mit einem Umfang von 20 000 Mann entsandt waren – beteiligten sich daran, „Chinesen jeden Alters und jeder Herkunft willkürlich hinzurichten und zum Teil ganze Dörfer niederzubrennen“ (de.wikipedia.org/wiki/Boxerentschädigung). Der SPD-Abgeordnete August Bebel sprach am 19. November 1900 im Reichstag davon, der Feldzug sei „eine Exekution, wo Rache geübt werden soll (…), was hier passiert, ist ein gemeiner Rachezug (…), so barbarisch, wie er niemals in den letzten Jahrhunderten und nicht oft in der Geschichte vorgekommen ist“ (www.reichstagsprotokolle.de/Blatt_k10_bsb00002790_00037.html). Die deutschen Soldaten wurden zu solchen verbrecherischen Handlungen vom deutschen Kaiser Wilhelm II. regelrecht aufgefordert, der in seiner sogenannten Hunnenrede beim Auslaufen eines deutschen Truppenkontingents am 27. Juli 1900 gefordert hatte: „Pardon wird nicht gegeben, Gefangene nicht gemacht. Wer euch in die Hände fällt, sei euch verfallen“ (de.wikipedia.org/wiki/Hunnenrede).
Die chinesische Regierung musste sich 1901 im sogenannten Boxerprotokoll dazu verpflichten, den Kolonialmächten eine Entschädigung in Höhe von 450 Mio. Tael zu zahlen (der heutige Wert beläuft sich nach unterschiedlichen Berechnungen auf 10 Mrd. Dollar bzw. auf Grundlage der Kaufkraftparität auf über 54 Mrd. Euro, vgl. de.wikipedia.org/wiki/Boxeraufstand)
Die rassistischen Zuschreibungen chinesischer bzw. asiatischer Menschen durch Deutsche setzten weit über die Kolonialzeit hinaus fort. Hervorzuheben ist dabei die Behandlung von Chinesen im Dritten Reich, die in der sogenannten Chinesenaktion im Mai 1944 einen traurigen Höhepunkt fand, als ein großer Teil der in Hamburg lebenden chinesischen Bevölkerung wegen angeblichen Spionageverdachts festgenommen und in Arbeits- bzw. Konzentrationslager verbracht wurden, wo mindestens 17 Menschen starben. Entschädigungsforderungen wegen dieses NS-Unrechts wurden in der Bundesrepublik Deutschland unter Verweis darauf abgelehnt, es habe sich um eine rein polizeiliche Maßnahme gehandelt (vgl. Lars Amenda, „Chinesenaktion“: zur Rassenpolitik und Verfolgung im nationalsozialistischen Hamburg, digitalisate.sub.uni-hamburg.de/recherche/detail?tx_dlf%5Bid%5D=33090&tx_dlf%5Bpage%5D=1&cHash=f51b9d154cb78cda718a904766e838c9). Die Kontinuität antiasiatischen Rassismus in Deutschland demonstrierten auch die pogromartigen Ausschreitungen der Jahre 1991 und 1992 in Hoyerswerda und Rostock, als insbesondere Menschen vietnamesischer Herkunft angegriffen wurden, wobei die Polizei zum Teil erst nach mehreren Tagen einschritt (www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/340381/vor-30-jahren-rechtsextreme-ausschreitungen-in-hoyerswerda/ und www.ndr.de/geschichte/schauplaetze/Rostock-Lichtenhagen-1992-Chronologie-der-Krawalle,lichtenhagen161.html). Zuletzt wurden in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anti-asiatische Ressentiments in der deutschen Öffentlichkeit sichtbar, wobei die Argumentationsmuster denjenigen von angeblich gesundheitsgefährdenden Chinesen aus der Kolonialzeit ähnelten (www.amadeu-antonio-stiftung.de/rassismus/was-ist-anti-asiatischer-rassismus/).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass die Kolonialzeit auch bei den Kolonisierten bleibende Spuren hinterlassen hat. In China gilt die Zeit zwischen dem Opiumkrieg im Jahr 1840 und der Gründung der Volksrepublik im Jahr 1949 als „Jahrhundert der Schande“, weil sie durch eine lang anhaltende Unterdrückung des Landes durch ausländische Mächte gekennzeichnet war, die China bzw. seine Bevölkerung als rückständig und minderwertig ansahen. Die damit verbundenen Erfahrungen verstärken den Widerstand gegen Versuche westlicher Bevormundung heute noch in China, die als Affront und gegen die Souveränität des Landes gerichtet angesehen werden (taz.de/Kolonialvergangenheit-mit-China/!5908989/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung in Hinsicht auf die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte, vor dem Hintergrund, dass sich im Koalitionsvertrag (www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf) die Vereinbarungen zum Thema „Koloniales Erbe“ ausschließlich auf Digitalisierung, Provenienzforschung und ggf. Rückgabe von Objekten aus kolonialem Kontext beziehen?
Will die Bundesregierung im Rahmen ggf. angestrebter Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte und deutscher Kolonialverbrechen auch die Geschichte des deutschen „Schutzgebietes“ in China und die dem Deutschen Reich zuzurechnenden Kolonialverbrechen in China thematisieren, und wenn ja, wie?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte in China, insbesondere der damit in Zusammenhang stehenden Kolonialverbrechen, zu, und in welchen Maßnahmen findet dies seinen Ausdruck?
Welche Aspekte der deutschen Kolonialherrschaft in China bedürfen nach Ansicht der Bundesregierung noch besonders stark einer Aufarbeitung, wie begründet sie diese Auffassung, und was unternimmt sie diesbezüglich?
Ist das Thema der Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft in der Vergangenheit Gegenstand von Gesprächen oder Verhandlungen zwischen Vertretern der deutschen sowie der chinesischen Regierung oder chinesischer Organisationen gewesen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zur Frage, inwiefern die deutsche Kolonialherrschaft in China noch heute spürbare Wirkungen auf die deutsche Gesellschaft entfaltet, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf hegemoniale Diskurse, Wissensproduktionen, rassistische Kontinuitäten bzw. kulturelle Zuschreibungen, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Hat die Bundesregierung eine Einschätzung zu der Frage, inwiefern die erlittene koloniale Fremdherrschaft in China noch heute spürbare Wirkungen auf die chinesische Gesellschaft bzw. Politik hat, und wenn ja, welche, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ist es nach ihrer Kenntnis angesichts der deutschen Kolonialverbrechen in China geboten, chinesischen Partnern heute mit großem Respekt und großer Sensibilität gegenüberzutreten und auf Belehrungen jeder Art zu verzichten?
Welche Mittel stellt der Bund für das Projekt „Spuren des ‚Boxerkrieges‘ in deutschen Museums sammlungen“ zur Verfügung?
Liegt der Bundesregierung ein Zwischenbericht dieses Projektes vor, und wenn ja, was sind aus ihrer Sicht die wesentlichen Inhalte, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat die Bundesregierung mittlerweile genauere Kenntnis über die Provenienz zweier chinesischer Zöpfe, die mutmaßlich in Zusammenhang mit dem sogenannten Boxeraufstand nach Deutschland gelangten und heute im Besitz des Deutschen Historischen Museums sind (vgl. Antwort zu Frage 44 auf Bundestagsdrucksache 19/7109 und Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/11949), und wenn ja, welche, und inwiefern erwägt das Deutsche Historische Museum (DHM) nach Kenntnis der Bundesregierung, eine Rückgabe an China einzuleiten?
Sind die Antworten zu den Fragen 3g und 3h auf Bundestagsdrucksache 19/7109, in denen sich die Fragesteller nach Maßnahmen in Hinsicht auf die deutsche Kolonialherrschaft in China erkundigt hatten, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort ausschließlich auf die „Beziehungen zwischen Afrika, Europa und Deutschland“ Bezug nahm, so zu verstehen, dass es hinsichtlich der deutschen Kolonialherrschaft in China keine einschlägigen Maßnahmen zur Aufarbeitung in der kulturellen Bildung gab (bitte ggf. richtigstellen), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Hat das Goethe-Institut Peking nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 Maßnahmen durchgeführt, die einen direkten Bezug zur deutschen Kolonialgeschichte in China haben, und wenn ja, welche, welche Kosten sind hierbei aus Bundesmitteln bestritten worden, und welche dieser Veranstaltungen haben in Tsingtao stattgefunden?
Welche weiteren Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Niederlassungen in China?
Inwiefern sind diese im Bereich der Aufarbeitung der deutschen Kolonialherrschaft tätig, und welche Schwerpunkte werden dabei ggf. gesetzt?
Haben diese Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 Maßnahmen durchgeführt, die einen direkten Bezug zur deutschen Kolonialgeschichte in China haben, und wenn ja, welche, welche Kosten sind hierbei aus Bundesmitteln bestritten worden, und welche dieser Veranstaltungen haben in Tsingtao stattgefunden?
Welche Trägerorganisationen haben hierfür Mittel in welcher Höhe erhalten (bitte ggf. nach deutschen und chinesischen Organisationen getrennt darstellen)?
Gibt es aus Bundesmitteln geförderte Programme, die Projektförderungen zur Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialherrschaft in China vorsehen, und wenn ja, welche, und auf welche Summen belaufen sich die Fördermittel (bitte Zeitraum seit 2013 angeben)?
In welcher Höhe wurden tatsächlich Projekte mit Schwerpunkt zur deutschen Kolonialherrschaft in China durchgeführt?
Welche dieser Projekte fanden in China statt, welche Trägerorganisationen haben dafür Mittel in welcher Höhe erhalten, und inwieweit handelte es sich dabei um chinesische Träger?
Wie erklärt die Bundesregierung etwaige signifikante Änderungen innerhalb der letzten zehn Jahre?
Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Bundesregierung eine allfällige staatsbürgerschaftsrechtliche Problematik hinsichtlich Nachfahren deutscher Soldaten oder Kolonialisten, die aus deren unehelichen Beziehungen mit chinesischen Frauen hervorgingen?
Welche Möglichkeiten bietet das Staatsbürgerschaftsrecht Abkömmlingen aus solchen Beziehungen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, und inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über Beschwerden von Abkömmlingen solcher Beziehungen, die ihren – behaupteten – Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht realisieren können, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie die Enteignungen chinesischer Bürger im Laufe des Kolonisierungsprozesses im ehemaligen Schutzgebiet verlaufen waren und inwiefern es dabei zu – aus damaliger bzw. heutiger Sicht – groben Rechtsverletzungen gekommen ist, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bzw. inwiefern chinesische Bürger des ehemaligen Schutzgebietes, deren Grundstücke bzw. Häuser im Laufe des Kolonisierungsprozesses enteignet worden waren, dafür eine angemessene Entschädigung erhalten haben (entweder vom Deutschen Reich oder später von der Bundesrepublik Deutschland), und wenn ja, welche?
Betrachtet die Bundesregierung den deutschen Militäreinsatz in China in Zusammenhang mit dem sogenannten Boxeraufstand, insbesondere die sich anschließenden sogenannten Strafexpeditionen, bei denen deutsche Soldaten ausweislich von Feldpostbriefen „alles niedergemetzelt (haben), was uns in die Finger kam“ (bw.rosalux.de/fileadmin/ls_bw/dokumente/20210910_E_Korn_Peking_muss_rasiert_werden.pdf), als Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschheit (bitte begründen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Befragungen von chinesischen Zeitzeugen oder sogenannten Zweit- oder Drittzeugen zur deutschen Kolonialherrschaft in China gegeben, und wenn ja, welche Angaben kann sie dazu machen, und inwiefern wurden diese Befragungen aus Bundesmitteln gefördert?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, in welcher Höhe das Deutsche Reich tatsächlich auf dem sogenannten Boxerprotokoll beruhende Entschädigungszahlungen aus China erhalten hat, und wenn ja, welche (bitte ggf. auch den ungefähren heutigen Wert dieser Summe angeben)?
Wenn die Bundesregierung keine Erkenntnisse hat, sieht sie sich veranlasst, diese zu erlangen, um eine mögliche Rückzahlung an China vornehmen zu können?
Wie steht die Bundesregierung generell zu einer politischen und moralischen Pflicht zur Rückzahlung möglicherweise in Zusammenhang mit dem „Boxerprotokoll“ erhaltener Zahlungen aus China?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verfolgung chinesischstämmiger Menschen während der NS-Herrschaft, und wenn ja, welche?
Hat es sich nach heutiger Einschätzung der Bundesregierung bei der Verfolgung von Chinesen im Zuge der sogenannten Chinesenaktion in Hamburg im Mai 1944 um eine unrechtmäßige rassistisch motivierte Verfolgung gehandelt?
Haben die Betroffenen der „Chinesenaktion“ oder deren Nachfahren nach Kenntnis der Bundesregierung jemals eine Opferentschädigung von Deutschland erhalten, und wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Strebt die Bundesregierung an, auf Länder und Kommunen anzugehen, um zu einer gemeinsamen Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte in China zu kommen, und wenn ja, was will sie diesbezüglich unternehmen?
Strebt die Bundesregierung an, gemeinsam mit den Kommunen eine Übersicht über Namen von Straßen und Plätzen in Zusammenhang mit der deutschen Kolonialgeschichte in China zu gewinnen und gemeinsame Überlegungen darüber anzustellen, wie damit umzugehen ist (Kontextualisierung, Umbenennung usw.), und wenn ja, was will sie diesbezüglich unternehmen?
Strebt die Bundesregierung an, gemeinsam mit den jeweils zuständigen Trägern der deutschen Museumslandschaft einen Überblick über die Thematisierung der deutschen Kolonialherrschaft in China bzw. damit verbundener Ausstellungsprojekte zu gewinnen, und wenn ja, was will sie diesbezüglich unternehmen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwiefern die deutsche Kolonialherrschaft in China in deutschen Schulbüchern sowie im Schulunterricht thematisiert wird, und wenn ja, welche?
Strebt die Bundesregierung an, gemeinsam mit den Ländern eine intensivere Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialherrschaft in China im Schulunterricht sowie in Schulbüchern anzuregen oder entsprechende Anstöße zu unterstützen (bitte ggf. ausführen)?
Gibt es im Bereich der Bundeswehr Namensbezeichnungen oder Gegenstände in Bezug auf die deutsche Kolonialherrschaft in China, und wenn ja, welche (bitte vollständig anführen), inwiefern werden diese kontextualisiert, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Geschichte deutscher Ministerien oder untergeordneter Behörden während des Kaiserreichs in Hinsicht auf ihre Beteiligung an Kolonialverbrechen untersuchen zu lassen, ähnlich wie dies in der Vergangenheit bei zahlreichen Ministerien in Hinsicht auf ihre Rolle in der NS-Herrschaft geschehen ist (bitte ggf. darlegen oder begründen, falls es nicht beabsichtigt wird)?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung angestrebt, die im Bundesarchiv und ggf. in weiteren Archiven befindlichen Dokumente in Zusammenhang mit der deutschen Kolonialherrschaft in China zu digitalisieren, und wenn ja, was genau unternimmt sie diesbezüglich?
Wie weit ist die Digitalisierung ggf. schon vorangekommen, und bis wann ist sie ggf. voraussichtlich abgeschlossen?
Gibt es hierbei eine Zusammenarbeit mit chinesischen Stellen, und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet?
Unterstützt die Bundesregierung auch die Digitalisierung allfällig in China vorhandener Dokumente, und wenn ja, inwiefern?
Umfasst die Förderung der Digitalisierung auch Übersetzungen vom Chinesischen ins Deutsche oder vom Deutschen ins Chinesische, und wenn ja, in welchem Umfang?
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich für ein zentrales Erinnerungs- und Gedenkprojekt einzusetzen, an dem die deutsche Kolonialherrschaft im Allgemeinen oder in China im Besonderen thematisiert wird, und wenn ja, was will sie unternehmen, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob es in Tsingtao Denkmäler bzw. Gedenktafeln, Gedenkstätten, Dokumentationszentren oder Museen gibt, an denen die deutsche Kolonialherrschaft dort thematisiert wird, und wenn ja, welche, wer ist jeweils Träger, und in welcher Höhe werden diese aus Bundesmitteln gefördert?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen von chinesischer oder dritter Seite, solche Zeichen bzw. Stätten der Erinnerung, des Gedenkens oder Lernens (ggf. neu) zu errichten, und wenn ja, welche (bitte Initiator nennen), und wie steht die Bundesregierung dazu?