Sperrung eines ehemaligen Autobahnteilstücks durch das Land Berlin nach Übertragung durch den Bund
der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Dirk Brandes, Thomas Ehrhorn, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Mike Moncsek und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die ehemalige Autobahn 104 (A 104) in Berlin wurde zum 1. Januar 2006 zu einem Ast der A 100 herabgestuft. Sie hat deshalb keine eigene Nummer mehr, die sie als eigenständige Autobahn ausweist. Die Autostraße wird heute als Teilstück (Abzweig Steglitz) der A 100 nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStG) geführt.
Ein südliches, ca. 1 384 Meter langes Teilstück zwischen den Anschlussstellen Mecklenburgische Straße und Schildhornstraße (Kilometrierung 1,210 bis 2,594) einschließlich der Überbauung Schlangenbader Straße der ehemaligen A 104 wurde auf Grundlage des § 2 Absatz 4 und 6 des Bundesfernstraßengesetzes mit Wirkung ab 25. März 2006 zur Straße 1. Ordnung mit Autobahncharakter nach dem Berliner Straßengesetz abgestuft. Die Baulast liegt seither beim Land Berlin (vgl. Amtsblatt für Berlin, 56. Jg., Nr. 13, 24. März 2006, S. 1046). Der damalige Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung war Wolfgang Tiefensee; Ingeborg Junge-Reyer war seinerzeit Stadtentwicklungssenatorin im Land Berlin.
Zwischen den Anschlussstellen Mecklenburgische Straße und Breitenbachplatz führt die zur Straße 1. Ordnung mit Autobahncharakter abgestufte ehemalige Autobahn durch die denkmalgeschützte „Überbauung Schlangenbader Straße“. Seit dem 20. April 2023 sind die Einfahrten zum Tunnel Schlangenbader Straße im Verlauf der ehemaligen A 104 gesperrt (vgl. www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/verkehr-gefaehrlicher-autobahntunnel-schlangenbader-tunnel-inberlin-wilmersdorf-er-bleibt-wohl-fuer-immer-gesperrt-li.356684). Die Sperrung erfolgte aufgrund von Ausstattungsdefiziten, die durch Ausfälle der vorhandenen Ausrüstung verstärkt wurden (vgl. Antwort des Senats von Berlin auf eine Schriftliche Anfrage, Abgeordnetenhaus von Berlin, Drucksache 19/15589).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Auf wessen Veranlassung gab es eine Übertragung des südlichen ehemaligen Autobahnteilstücks gemäß § 2 Absatz 4 und 6 FStrG vom Bund auf das Land Berlin?
Nach welchem Verfahren gelangte das Land Berlin in den Besitz des in Rede stehenden ehemaligen Autobahnabschnitts zwischen den Anschlussstellen Mecklenburgische Straße und Breitenbachplatz?
Gab es eine Ausgleichszahlung seitens des Landes Berlin für die Übertragung des ehemaligen südlichen Autobahnteilstücks zwischen Mecklenburgische Straße und Breitenbachplatz, und wenn ja, wie hoch war der Ausgleichsbetrag?
Gab es vor der Übertragung eine Bestandsaufnahme des baulichen Zustands des Tunnelbauwerks durch Behörden des Bundes?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es eine Bestandsaufnahme des baulichen Zustands des Tunnelbauwerks durch das Land Berlin gab?
Sollte durch Behörden des Bundes oder des Landes Berlin eine Bestandsaufnahme des baulichen Zustands gemacht worden sein, wie wurde der Zustand des Tunnelbauwerks zum Zeitpunkt der Übertragung im Jahr 2006 beurteilt?
Gab es seitens des Landes Berlin gegenüber dem Bund Zusagen über das Einhalten baulicher Unterhaltungsstandards des ehemaligen südlichen Autobahnteilstücks, insbesondere des Tunnelbauwerks, die offenkundig unterblieben sind, und wenn ja, wie wurden diese seitens des Bundes überprüft?
Sollte der Bund keine Vereinbarung zur Durchführung von adäquaten Instandhaltungsmaßnahmen für dieses Teilstück mit dem Land Berlin getroffen haben, gab es nach Kenntnis der Bundesregierung keine dahin gehende Bewertung im zuständigen Bundesministerium, dass nach einer Übertragung an das Land Berlin durch unterlassene Instandhaltung ein erhebliches Risiko einer Sperrung des Tunnelbauwerks besteht?
Würde das in Rede stehende südliche Autobahnteilstück, heute eine Straße 1. Ordnung mit Autobahncharakter nach dem Berliner Straßengesetz, nach Kenntnis der Bundesregierung nach einer baulichen Instandsetzung weiterhin die Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 FStrG erfüllen, sodass es nach § 3a FStrG wieder zu einer Autobahn aufstufbar wäre?
Hält die Bundesregierung das nördliche Autobahnteilstück der ehemaligen A 104, das heute als Abzweig Steglitz der A 100 gilt und zwischen den Anschlussstellen Berliner Straße und Mecklenburgische Straße liegt, für verkehrlich entbehrlich oder verkehrlich weiterhin notwendig?
Sind der Bundesregierung Initiativen des Landes Berlin für eine Übertragung auch dieses Teilstücks vom Bund auf das Land mit dem Ziel der Umwidmung zu einer Straße 1. Ordnung mit Autobahncharakter nach dem Berliner Straßengesetz und einem dann möglichen Rückbau bekannt?
Sollte es Bestrebungen des Landes Berlin geben, auch das nördliche Teilstück zwischen Berliner Straße und Mecklenburgische Straße übertragen zu erhalten, hat die Bundesregierung nach den Erfahrungen mangelnder Instandhaltung nach einer Übertragung bereits (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine Festlegung getroffen, die eine Übertragung an das Land Berlin ausschließt?