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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Umstände der Auftragsvergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an die Unternehmensberatung Deloitte

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

17.07.2023

Aktualisiert

21.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/729816.06.2023

Umstände der Auftragsvergabe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz an die Unternehmensberatung Deloitte

der Abgeordneten Thomas Seitz, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Tobias Matthias Peterka, Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Thomas Seitz auf Bundestagsdrucksache 20/6865 sowie auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/7090. Demnach hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 30. Juni 2022 den Auftrag „Rechtsberatung zu Klimaschutzverträgen CCfD“ (CCfD = Carbon Contracts for Difference) im Umfang von 880 600 Euro an eine Rechtsanwaltskanzlei vergeben, die wiederum Deloitte als Unterauftragnehmer eingebunden hat. Ein weiterer Auftrag mit dem Titel „Durchführung der Evaluation der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ über 349 324,50 Euro wurde seitens des BMWK am 10. Oktober 2022 direkt an Deloitte vergeben (vgl. Bundestagsdrucksache 20/6865). Die Vergabe dieser Aufträge erfolgte jeweils auf der Grundlage eines Ausschreibungsverfahrens. Und schließlich erfolgte am 17. April 2023 eine Auftragsvergabe des BMWK an die Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle über 892 500 Euro, die wiederum Deloitte als Unterauftragnehmer eingebunden hat (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7090). Gegenstand dieses Auftrags ist die „Beratung Förderprogramm Klimaschutzverträge“ (ebd.). Dieser Auftrag ist als „Folgeauftrag“ zur ersten Beauftragung ohne Ausschreibung vergeben worden (ebd.).

Für Deloitte hat Prof. Dr. Bernhard Lorentz im Rahmen des ersten Unterauftrags die „Marktkonsultation Wasserstoff“ verantwortet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/6865). Im Rahmen des zweiten Unterauftrags war Prof. Dr. Bernhard Lorentz bei zwei Workshops zu Klimaschutzverträgen anwesend (ebd.).

Die Antworten geben Anlass für die folgenden Nachfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Was für ein Ausschreibungsverfahren lag der Vergabe dieser Aufträge, bezogen auf die beiden Aufträge vom 30. Juni 2022 und vom 10. Oktober 2022, jeweils zugrunde?

a) Was war konkret Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen in den Auftragsbekanntmachungen?

b) Wie viele Unternehmen haben sich auf die Ausschreibung jeweils beworben, und um welche Unternehmen handelt es sich?

2

Wer im BMWK zeichnete die Vorlage zur Vergabe der drei genannten Aufträge jeweils ab, und wer im BMWK zeichnete die Unteraufträge an Deloitte im Rahmen der Aufträge vom 30. Juni 2022 und vom 17. April 2023 jeweils ab?

3

Wer ist der bzw. wer sind die Partner der Kanzlei CMS Hasche Sigle, der bzw. die die Durchführung der Aufträge vom 30. Juni 2022 und vom 17. April 2023 verantwortet bzw. verantworten?

4

Auf welche vertragliche Grundlage stützt sich jeweils die Erteilung der Unteraufträge von CMS Hasche Sigle an Deloitte (bitte Zitat der fraglichen Vertragsklauseln)?

5

Wird Deloitte in den Vereinbarungen, die den Aufträgen vom 30. Juni 2022 und vom 17. April 2023 zugrunde liegen, namentlich erwähnt (falls eine der folgenden Fragen bejaht wird, wird um ergänzende Ausführungen gebeten)?

a) War Deloitte in die Ausschreibung des Auftrags vom 30. Juni 2022 einbezogen?

b) Wurde Deloitte in den Ausschreibungsunterlagen oder in der schriftlichen oder mündlichen Korrespondenz im Zusammenhang mit der Ausschreibung oder der nachfolgenden Auftragserteilung durch das BMWK namentlich erwähnt?

6

Sind die Vereinbarungen, die den Aufträgen vom 30. Juni 2022 und vom 17. April 2023 zugrunde liegen, ausschließlich mit CMS Hasche Sigle geschlossen oder sind weitere Unternehmen – namentlich Deloitte – daran beteiligt?

a) Wenn mehrere Unternehmen beteiligt sind, sind in der Vereinbarung jeweils die Bedingungen festgelegt, nach denen entschieden wird, welches der beteiligten Unternehmen jeweils Leistungen erbringen soll, und um welche Bedingungen handelt es sich gegebenenfalls?

b) Wenn die Vereinbarungen ausschließlich mit CMS Hasche Sigle geschlossen sind, sind in den Vereinbarungen jeweils die Bedingungen festgelegt, nach denen entschieden wird, an welches Unternehmen ggf. Unteraufträge vergeben werden sollen bzw. dürfen, um welche Bedingungen es sich dabei gegebenenfalls handelt, und sind diese in der Auftragsbekanntmachung und in den Vergabeunterlagen ausdrücklich genannt (wenn nein, bitte angeben, von wem, auf welcher Grundlage, und nach welchen Kriterien die Unternehmensberatung Deloitte als Unterauftragnehmerin jeweils ausgewählt wurde)?

7

Sind in den Vereinbarungen mit CMS Hasche Sigle, die den Aufträgen vom 30. Juni 2022 und 17. April 2023 zugrunde liegen, jeweils die Bedingungen für die Leistungen vollständig festgelegt, die von Deloitte im Zusammenhang mit den erteilten Unteraufträgen erbracht wurden, und um welche Bedingungen es sich dabei gegebenenfalls handelt?

8

Wie hoch ist das Honorar aus den Aufträgen vom 30. Juni 2022 und vom 17. April 2023, das jeweils auf den Unterauftragnehmer Deloitte entfällt, und auf welche Weise und von wem wurde das Honorar von Deloitte als Unterauftragnehmerin jeweils ermittelt bzw. festgelegt (insbesondere Stundensatz-Höhe, Anzahl abrechenbare Stunden o. Ä.)?

9

Auf welche rechtliche Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Ansicht, die „Einbindung“ eines Unterauftragnehmers durch den Hauptauftragnehmer eines Dienstleistungsauftrags sei ein üblicher Vorgang?

10

Auf welche rechtliche Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Ansicht, der Auftrag vom 17. April 2023 an CMS Hasche Sigle habe als „Folgeauftrag“ ohne Ausschreibung vergeben werden dürfen (vgl. Bundestagsdrucksache 20/7090)?

Berlin, den 9. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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