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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stand der Bundesförderung für Deutsch als Minderheitensprache in Polen und der Verhandlungen mit der polnischen Regierung

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

03.07.2023

Aktualisiert

24.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/733420.06.2023

Stand der Bundesförderung für Deutsch als Minderheitensprache in Polen und der Verhandlungen mit der polnischen Regierung

der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Nicole Höchst, Dr. Marc Jongen, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Barbara Lenk, Norbert Kleinwächter, Matthias Moosdorf, Joachim Wundrak, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Am 10. November 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, 5 Mio. Euro zur „Deckung des Mehrbedarfs für die außerschulische Sprachförderung der deutschen Minderheit in Polen“ bereitzustellen (vgl. Ausschussdrucksache 2809). Die Fraktion der AfD beantragte bereits im September 2022 über einen Änderungsantrag im Ausschuss für Kultur und Medien, 10 Mio. Euro als Überbrückungshilfe bereitzustellen (Ausschussdrucksache 20(22)28). Im Antrag „Interessen der deutschen Minderheit in Polen schützen – Gute Freundschaft mit Polen pflegen“ (Bundestagsdrucksache 20/4567) bestärkte die Fraktion der AfD diese Forderung und formulierte einen Lösungsvorschlag zur Beendigung des deutsch-polnischen Konflikts um den muttersprachlichen Unterricht im gegenseitigen Interesse.

Hintergrund sind die Mittelkürzungen für den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache, die der polnische Sejm im Dezember 2021 beschloss. Der polnische Minister für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, begründete die Kürzungen mit der nach seiner Auffassung Nichteinhaltung des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrags vom 17. Juni 1991 (Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (VNfZ)) seitens der deutschen Bundesregierungen. Er stellte in diesem Zusammenhang in Aussicht, die Finanzmittel wieder freizugeben, wenn Deutschland den muttersprachlichen Polnischunterricht durch Bundesmittel finanziere (vgl. Stenografischer Bericht des polnischen Sejms von der 45. Sitzung vom 17. Dezember 2021, S. 7 ff.).

Am 7. Juli 2022 wurden die Mittelkürzungen auf Antrag des Bundestagsabgeordneten Dr. Götz Frömming in der deutsch-polnischen Parlamentariergruppe thematisiert. Bei dieser Sitzung trafen sich die Mitglieder der Parlamentariergruppe mit Vertretern der deutschen Minderheit und polnischer Organisationen in Deutschland, um über die Situation des Sprachunterrichts in beiden Ländern zu beraten (vgl. http://wochenblatt.pl/regierungen-sollen-handeln/, Zugriff am 22. Mai 2023).

Schließlich entschieden sich die Koalitionsfraktionen, für das Jahr 2023 5 Mio. Euro für die außerschulische Sprachförderung der deutschen Minderheit in Polen (vgl. oben) und 5 Mio. Euro für drei Jahre für das Kompetenz- und Koordinationszentrum Polnisch (KoKoPol) bereitzustellen (vgl. www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/koordinatoren/deutsch-polnische-zusammenarbeit-node/kompetenz-und-koordinationszentrum-polnisch/2565712, Zugriff am 5. Juni 2023).

Mithilfe der vom Deutschen Bundestag bereitgestellten Mittel konnte der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VDG) das Projekt „Deutsch-AG“ einrichten. Dabei werden nach Angaben des VDG „in den schulischen Räumlichkeiten nach Abschluss des regulären Unterrichts und außerhalb des Lehrplans“ „zwei zusätzliche Unterrichtsstunden wöchentlich“ angeboten (vdg.pl/de/deutsch-ag/, Zugriff am 5. Juni 2023).

Es mehren sich Stimmen, dass die vom Deutschen Bundestag bereitgestellten Mittel nicht ausreichten und die Vergabemöglichkeiten flexibler gestaltet werden müssten. Am 14. Februar 2023 traf sich die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, bei ihrem Besuch in Warschau mit Vertretern der deutschen Minderheit. Das „Wochenblatt“ berichtete, dass es für die deutsche Minderheit wichtig sei, „die Ausgabemöglichkeiten“ zu erweitern, „so dass z. B. auch neue Vereinsschulen in Polen, die Deutsch als Minderheitensprache oder zweisprachigen Unterricht anbieten wollen, von diesen Mitteln schöpfen könnten“ (vgl. wochenblatt.pl/minderheitensprache-auf-der-agenda/, Zugriff am 22. Mai 2023). Die Bundesinnenministerin habe angekündigt, dies prüfen zu wollen und das Thema „Unterricht Deutsch als Minderheitensprache“ „bei ihrem späteren Gespräch mit ihrem Amtskollegen Mariusz Kaminski“ anzusprechen, „da ja in Polen das Innenministerium für die nationalen und ethnischen Minderheiten zuständig sei“ (ebd.).

Am 20. März 2023 trafen sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages und Mitglieder der deutsch-polnischen Parlamentariergruppe, Dr. Götz Frömming und Joachim Wundrak, mit dem polnischen Bildungsminister Przemyslaw Czarnek zu einer Arbeitssitzung im polnischen Sejm, um Informationen auszutauschen und sich über die Situation des Sprachunterrichts zu beraten. (afd-bundestag.de/joachim-wundrak-goetz-froemming-gespraeche-mit-polnischen-regierungsmitgliedern-in-warschau/, Zugriff am 22. Mai 2023)

Der polnische Bildungsminister betonte, dass er bereit sei, den Unterricht für Deutsch als Minderheitensprache unverzüglich wieder auf drei Wochenstunden anzuheben, wenn der Bund den außerschulischen Polnischunterricht in Deutschland jährlich in Höhe von 25 Mio. Euro finanziere. Von dieser Bedingung berichtete auch das „Wochenblatt“ der deutschen Minderheit in Polen (vgl. wochenblatt.pl/minister-stellt-bedingungen/, Zugriff am 26. Mai 2023).

Die Kleine Anfrage zielt daher auf die Informationsgewinnung über die Verausgabung der Mittel und den Stand der Verhandlungen mit der polnischen Regierung über den regulären Unterricht für die Kinder ab.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie ist die Verwendung der Mittel für die außerschulische Sprachförderung für die deutsche Minderheit in Polen nach Kenntnisstand der Bundesregierung bisher gesetzlich geregelt (bitte mit Nennung der Rechtsgrundlage beantworten)?

2

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, welche Maßnahmen der VDG auf Grundlage der zusätzlichen Bundesförderung in Höhe von 5 Mio. Euro finanziert hat, und wenn ja, welche sind dies (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte ggf. alle Maßnahmen auflisten)?

3

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, an wie vielen Schulen in Polen eine Deutsch-AG (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eingerichtet werden konnte (wenn ja, bitte ausführen)?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Kinder am Angebot der VDG Deutsch-AG teilgenommen haben (wenn ja, bitte ausführen)?

5

Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele Lehrer im Rahmen der Deutsch-AG eine Vergütung erhielten, und wenn ja, welche Informationen sind dies?

6

Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der bisherige Mittelabfluss aus dem Bundeshaushalt an die VDG zur Deckung des Mehrbedarfs für die außerschulische Sprachförderung für die deutsche Minderheit?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die bisher durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen für den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache durch die VDG?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Prüfung der Erweiterung der Ausgabemöglichkeiten der Mittel für den außerschulischen Deutschunterricht gegenüber Vertretern der Deutschen Minderheit angekündigt hat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, wurde die Prüfung bereits durchgeführt, und was ist das Ergebnis der Prüfung?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung trotzdem, eine solche Prüfung vorzunehmen?

9

Plant die Bundesregierung, die Ausgabemöglichkeiten für die Sprachförderung so zu erweitern, dass „auch neue Vereinsschulen in Polen, die Deutsch als Minderheitensprache oder zweisprachigen Unterricht anbieten wollen, von diesen Mitteln schöpfen“ können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn ja, welche gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungen sind geplant?

c) Wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung, sich beim Deutschen Bundestag für eine Aufstockung der Mittel einzusetzen (bitte begründen)?

11

Plant die Bundesregierung irgendwelche weiteren Maßnahmen für die Verbesserung des Zugangs zum Deutschunterricht?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

12

Was war das Ergebnis des Gesprächs der Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit ihrem polnischen Amtskollegen in Bezug auf die Situation des Sprachunterrichts für die deutsche Minderheit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Sind der Bundesregierung die vom polnischen Bildungsminister Przemysław Czarnek genannten Bedingungen für die vollumfängliche Wiederherstellung des schulischen Unterrichts in Deutsch als Minderheitensprache bekannt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

a) Wenn ja, wann, wo, und durch wen wurde die Bundesregierung davon in Kenntnis gesetzt?

b) Wenn nein, warum nicht?

14

Wenn der Bundesregierung die vom polnischen Bildungsminister Przemysław Czarnek formulierten Bedingungen für die Wiederherstellung von drei Unterrichtsstunden wöchentlich bekannt sind, hat sie sich dazu eine Positionierung erarbeitet, und hält sie die Bedingungen für annehmbar (bitte ausführen und begründen)?

15

Wenn der Bundesregierung die vom polnischen Bildungsminister Przemysław Czarnek formulierten Bedingungen bekannt sind, plant die Bundesregierung, auf die Bedingung des polnischen Bildungsministers zu reagieren, und wenn ja, wie (bitte begründen)?

Berlin, den 19. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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