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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stand der Umsetzung des Abkommens über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

06.07.2023

Aktualisiert

21.02.2025

Deutscher BundestagDrucksache 20/744323.06.2023

Stand der Umsetzung des Abkommens über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet

der Abgeordneten Andreas Bleck, Thomas Ehrhorn, Jürgen Braun, Dr. Rainer Kraft und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über die gemeinsame Verbesserung der Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet wurde am 27. April 2015 in Warschau unterzeichnet (BGBl. 2015 II S. 845–852). Die Umsetzung des Abkommens verläuft bei den Vertragsparteien jedoch in unterschiedlichen Geschwindigkeiten: Polen baut bereits aus, Deutschland prüft noch. Der schnelle Ausbau Polens bzw. die langsame Prüfung Deutschlands wirft für die Fragesteller die Frage auf, ob die Vertragsparteien das Abkommen nicht miteinander, sondern nebeneinander oder gegeneinander umsetzen. Diese Frage wird wegen der unterschiedlichen Auffassungen Deutschlands und Polens hinsichtlich der Durchführung der Maßnahmen vor dem Hintergrund der Umweltkatastrophe in der Oder 2022 noch verschärft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Schwachstellenbeseitigung bei Reitwein (Oder-km 604,6–605,5) und Hohenwutzen (Oder-km 656–659)?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Schwachstellenbeseitigung bei Słubice (Oder-km 581,0–585,7), Kostrzyn nad Odrą (Oder-km 613,5–614,7), Gozdowice – Rudnica (Oder-km 645,5–654,0) und Rudnica – Osinów Dolny (Oder-km 654,0–664,0)?

3

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Schwachstellenbeseitigung aller in der Anlage zum Abkommen aufgeführten Schwachstellen mit dem Ziel, eine Wassertiefe von 1,80 Meter mit einer mittleren jährlichen Überschreitungswahrscheinlichkeit von mindestens 80 Prozent oberhalb und mindestens 90 Prozent unterhalb der Warthemündung zu erreichen?

4

Wurde hinsichtlich der hydraulischen und morphologischen Wirkung der durchgeführten Maßnahmen von den zuständigen Behörden der Vertragsparteien in einem Abstand von jeweils fünf Jahren eine gemeinsame Erfolgskontrolle durchgeführt?

5

Wurden bei der gemeinsamen Erfolgskontrolle auch ökologische Auswirkungen einbezogen?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Vertiefung des Dammschen Sees zur Gewährleistung des Eisbrechereinsatzes und der Eisabfuhr aus der Grenzoder durch die polnische Vertragspartei?

7

Hat die deutsche Vertragspartei die Hälfte der Kosten einer einmaligen Baggerung im Dammschen See auf eine Wassertiefe bei Mittelwasser von 3,4 Metern, höchstens jedoch eine Summe von 5 700 000 Euro erstattet?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zum Stand der Vertiefung der sich im polnischen Hoheitsgebiet befinddenden 2,75 Kilometer langen Klützer Querfahrt auf eine Fahrrinnentiefe von 3 Metern (bezogen auf den unteren Bemessungswasserstand) bei einer Fahrrinnenbreite von 55 Metern?

9

Haben die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten einen Zeit- und Maßnahmenplan abgestimmt?

10

Hat der Verkehr von Küstenmotorschiffen auf den polnischen Gewässern von und nach Schwedt so zugenommen, dass die Errichtung von Wartestellen erforderlich wurde, und wenn ja,

a) hat die deutsche Vertragspartei nach gemeinsamer Abstimmung maximal zwei Wartestellen finanziert, und

b) wie hoch waren die Kosten für die Errichtung?

11

Wann fanden die Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses statt?

a) Welche Sitzungen fanden turnusgemäß statt?

b) Welche nichtturnusgemäßen Sitzungen fanden auf Verlangen welcher Vertragspartei statt?

12

Wurde die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses vereinbart?

a) Wann wurde die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses vereinbart?

b) Wurde die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Ausschusses geändert, und wenn ja, wann?

13

Haben sich die Vertragsparteien bei allen Maßnahmen nach dem Abkommen einander im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen gemäß den im Hoheitsgebiet ihrer Staaten geltenden Rechtsvorschriften beteiligt?

14

Wurde vor der Durchführung von Vorhaben im Bereich der Grenzgewässer das Einvernehmen der Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission gemäß dem Vertrag vom 16. September 2004 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission eingeholt?

15

Erfolgten die nach dem Abkommen veranlassten Zahlungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Regierung der Republik Polen nach Durchführung der Maßnahmen innerhalb von acht Wochen nach Einreichung geprüfter Rechnungen?

16

Gab es Einwände der zuständigen Behörde der deutschen Vertragspartei gegen Rechnungen, und wenn ja, welche durchgeführten Maßnahmen waren davon betroffen?

17

Welche ggf. aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung des Abkommens konnten im Gemeinsamen Ausschuss oder über Gespräche zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien gütlich beigelegt werden?

18

In welchen ggf. aufgetretenen Fällen (vgl. Frage 17) wurde das Schiedsgericht jeweils gebildet?

a) Welche Vertragspartei hat das Schiedsgericht jeweils angerufen?

b) Welche Schiedsrichter haben die Vertragsparteien jeweils bestellt?

c) Welchen Obmann haben die beiden Schiedsrichter jeweils ernannt?

d) Welchen Obmann hat der Präsident, der Vizepräsident oder das nach der protokollarischen Reihenfolge nächstfolgende Mitglied des Gerichtshofs der Europäischen Union jeweils ernannt?

e) Wie hat das Schiedsgericht jeweils geurteilt?

19

Wurde das Abkommen im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien geändert?

Berlin, den 22. Juni 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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