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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Kriminalitätsfelder in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in den Jahren 2014 ff.

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

28.07.2023

Aktualisiert

03.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/774313.07.2023

Kriminalitätsfelder in Bezug auf Bahnhöfe und Züge in den Jahren 2014 ff.

der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie viele Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte (bitte dazu Sachbeschädigungen nochmals als eigene Untergruppe ausweisen), Sexualdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 in Bezug auf Bahnhöfe und Züge durch die Bundespolizei erfasst?

2

Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen jeweils in Bezug auf Gewaltdelikte, Eigentumsdelikte (u. Sachbeschädigungen als Untergruppe), Sexualdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz in Bahnhöfen und in Zügen in Bezug auf die jeweils in Frage 1 erfragten Zeiträume machen (bitte jeweils nach erfassten deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist sowie Tatverdächtigen, die gänzlich unbekannt sind, also zu denen keinerlei Informationen vorliegen, aufschlüsseln)?

3

Kann die Bundespolizei inzwischen die nichtdeutschen Tatverdächtigen im Sinne von Frage 2 (auf Basis der PES BPOL) weiter nach Zuwanderern im Sinne der Definition wie sie im BKA (Bundeskriminalamt)-Bundeslagebild Kriminalität im Kontext von Zuwanderung zu finden ist, aufschlüsseln?

a) Wenn ja, seit wann, und wie hoch ist der jeweilige Anteil (in absoluten Zahlen) in Bezug auf die erfragten Deliktsgruppen und Zeiträume?

b) Wenn nein, warum ist dies nicht möglich?

c) Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf in Bezug eine Aufschlüsselung der nichtdeutschen Tatverdächtigen nach Zuwanderern?

4

Wie lauten die genauen Definitionen der Aufschlüsselungsbegriffe „ungeklärt“ und „unbekannt“ bei der Aufschlüsselung der Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeit (vgl. dazu beispielsweise die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache. 20/5705)?

5

Nach welchen zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten schlüsseln sich die erfassten nichtdeutschen Tatverdächtigen in Bezug auf die jeweiligen Deliktsgruppen (u. Sachbeschädigung) jeweils in den in Frage 1 erfragten Zeiträumen weiter auf (bitte in absoluten Zahlen angeben)?

6

Kann die Bundesregierung in Bezug auf die Ergebnisse der Antwort zu Frage 5 erläutern, aus welchen Gründen in der jeweiligen Deliktsgruppe bestimmte Staatsangehörigkeiten deutlich stärker repräsentiert sind und inwieweit es hier Veränderungen gab (bitte nur auf die jeweils drei führenden Staatsangehörigkeiten je Deliktsgruppe abstellen)?

7

Wie viele Fälle wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den in Frage 1 erfragten Zeiträumen erfasst, in denen Personen in den Gleisbereich gestoßen worden sind (bitte nach Jahr und nach den jeweiligen Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?

8

Wie viele Personen waren jeweils in Bezug auf die in Frage 1 erfragten Deliktsbereiche und Zeiträume Opfer bzw. wurden geschädigt, und welche Staatsangehörigkeit hatten diese jeweils?

9

Wie viele Bundespolizisten wurden in Bahnhöfen und in Zügen jeweils in den in Frage 1 erfragten Zeiträumen aufgrund von gewaltsamen Auseinandersetzungen im Einsatz verletzt, und wie viele waren davon jeweils dienstunfähig?

10

Welche Staatsangehörigkeiten hatten dabei jeweils anteilsmäßig die Tatverdächtigen, die im Sinne von Frage 9 Gewalthandlungen bzw. Widerstandshandlungen gegen Polizeivollzugsbeamte ausgeübt haben, die zu Verletzungen der angegriffenen Beamten führten (bitte zuerst nach den Kategorien deutsch, nichtdeutsch, unbekannt bzw. ungeklärt und dann nach den konkreten Staatsangehörigkeiten der nichtdeutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln)?

11

Wie viele Messerangriffe wurden in Zügen durch die Bundespolizei jeweils in den in Frage 1 erfragten Zeiträumen und im Jahr 2021 registriert (bitte für eine nahtlose Fortsetzung der Datenreihen die bereits gewählte Datenbasis von Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5705 beachten)?

12

Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen in Bezug auf diese Tatörtlichkeit (bzw. Frage 11) machen (bitte jeweils nach erfassten deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist sowie Tatverdächtigen, die gänzlich unbekannt sind, aufschlüsseln sowie anschließend bitte alle ausländischen Staatsangehörigkeiten in absoluten Zahlen je Abfragezeitraum benennen)?

13

Wie viele Messerangriffe wurden jeweils speziell an Bahnhöfen von der Bundespolizei in den in Frage 1 erfragten Zeiträumen und im Jahr 2021 registriert (bitte für eine nahtlose Fortsetzung der Datenreihen die bereits gewählte Datenbasis von Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5705 beachten)?

14

Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur Anzahl und Herkunft der Täter bzw. Tatverdächtigen in Bezug auf die Tatörtlichkeit Bahnhof (bzw. Frage 13) machen (bitte nach erfassten deutschen, nichtdeutschen Tatverdächtigen, Tatverdächtigen, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist sowie Tatverdächtigen, die gänzlich unbekannt sind, also zu denen keinerlei Informationen vorliegen, sowie anschließend nach den zehn häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten in absoluten Zahlen je Abfragezeitraum aufschlüsseln)?

15

Wie haben sich die Passagierzahlen der Deutschen Bahn nach Kenntnis der Bundesregierung in den in Frage 1 erfragten Zeiträumen entwickelt?

16

Liegen der Bundesregierung zu den in Frage 1 und in Frage 2 erfragten Parametern im Hinblick auf die Jahre 2021 und 2022 valide Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in Bezug auf die Tatörtlichkeit Bahnhof bzw. Zug vor, und wenn ja, wie lauten diese (bitte ggf. die PKS-Daten jeweils für 2021 und 2022 so aufschlüsseln wie in Frage 1 und in Frage 2 erbeten sowie diesbezüglich entsprechend bitte den Zuwandereranteil unter den Tatverdächtigen jeweils je Deliktsgruppe ausweisen)?

17

Ist es nach wie vor zutreffend, dass PKS-Daten zur Tatörtlichkeit für das Jahr 2020, dem Jahr der Einführung, nicht valide sind (vgl. zur Einführung beispielsweise die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4117)?

Berlin, den 4. Juli 2023

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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